11.12.2020 20:56
SkyQ muss die App heißen.
11.12.2020 21:07
hast du denn den Q-Receiver? wenn ja, dann muss deine Lebensgefährtin einen Samsung ab 2015 haben, da sollte dann die Q-App gehen....mit deinen Daten.....wenn du dann die Q-App drauf hast, und es nicht gehen sollte, bei der Hotline anrufen, und bitten, das dir der MA die Geräteliste mal zurück setzt, weil deine Q-App am Samsung nicht geht......danach sollte es gehen.....
ist zwar gegen die AGB von Sky, nur am Rande....
19.03.2021 20:25
Hallo zusammen,
bin in meiner Freizeit bzw. Urlaub oft im EU Ausland. Ich habe einen Sky Q Reciver und möchte diesen mit in den Urlaub nehmen.
Meine Frage an euch, kann ich mit meinem Sky Q Reciver im EU Ausland meine Programme anschauen.
Habe Samsung Fernseher Fertigungsjahr 2018 ( Sky App )
Habe Sky Q Reciver
Habe Sat- Anlage
Habe Internetanschluss
Für Antworten wäre ich dankbar
Gr. Michael
19.03.2021 20:44 - Zuletzt bearbeitet: 19.03.2021 20:47
Laut AGB Gerätenutzung ist der Receiver nur im Haushalt/Adresse zu nutzen, welche im Vertrag steht! Als Alternative steht skygo zur Verfügung
19.03.2021 20:47
Hallo,
das ist mein Haushalt oder besser Zweithaus
VG Michael
19.03.2021 20:48
Das Zweithaus ist nicht im Vertrag eingetragen, also nicht erlaubt
19.03.2021 20:50
ok, versuchen wir es mal anders. Ist es technisch möglich.
Die AGB natürlich immer im Fokus !
19.03.2021 20:55
Wenn du es versuchst wäre dies Leistungserschleichung und strafbar !
19.03.2021 21:06
Also, Du kannst dich hier an dem Frage - Antwort Spiel verabschieden.
Ich habe hier nur Fragen gestellt und nicht geschrieben das ich jetzt los fahre.
An die Anderen Foren Mitglieder.
wäre es möglich ?
und was macht das heutige Angebot Sinn für einen zweiten Receiver für 99 ,00 € von Sky, wenn ich den nicht im EU Ausland nutzen darf ( AGB ...... gelle).
Wie beschrieben ich habe ja schon einen Q Receiver im meinen Haushalt.
19.03.2021 21:11 - Zuletzt bearbeitet: 19.03.2021 21:18
Allgemein. Der Zweitreceiver für 99€ muss über den gleichen Internetzugang betrieben werden und im gleichen Haushalt wie der Hauptreceiver stehen.
Am besten machst Du einen Zweitvertrag über Entertainment für unter 15€ im Monat mit einem kostenlosen Receiver + Versandkosten mit der richten Anschlussart.
19.03.2021 21:35
Zusammenfassung @Daytona955 : Du willst einen Receiver nicht in Deutschland nutzen?! Das wäre Vorsatz und strafbar!!!
19.03.2021 23:35 - Zuletzt bearbeitet: 19.03.2021 23:43
Ja es ist technisch möglich, sofern du dort auch Satempfang hast und die Schüssel auch auf Astra 19.2 ausgerichtet ist. Bzgl den AGB hast du ja schon genug "Infos" bekommen. 🙂
19.03.2021 23:41
Nicht alles was der Fa. Sky missfällt ist "strafbar".
Es ist Vertragsbruch, viel mehr wohl eher nicht.
Strafrechtlich total uninteressant und wenn man den originalen Q Receiver nutzt hat man noch nicht mal den Contentschutz verletzt.
20.03.2021 21:58
@Anonym schrieb:Zusammenfassung @Daytona955 : Du willst einen Receiver nicht in Deutschland nutzen?! Das wäre Vorsatz und strafbar!!!
Blubb, blubb.....du bist wirklich ein Sky-Bot, oder ? Dann geh weg !
21.03.2021 09:17
@Anonym schrieb:Zusammenfassung @Daytona955 : Du willst einen Receiver nicht in Deutschland nutzen?! Das wäre Vorsatz und strafbar!!!
Blödsinn, wo ich diesen Elektroschrott aufstelle muss Sky zwar nicht gefallen, aber strafbar ist das ganz sicher nicht.
21.03.2021 11:34
Strafbar im Sinne von "Gesetz" mit Sicherheit nicht. Wie SKY einen Verstoß gegen die AGB bewertet, wissen wir leider auch nicht. Darum.......... besser nicht fragen 🤗