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Entschädigung für keine leistung

Anonym
Nicht anwendbar
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Entschädigung für keine leistung

habe grad erfahren das ich für den nicht vorhandenen sport 2 gratis leihfilme von sky bekomme..und es wurde gesagt das içh ja 1 monat lang filme und serien umsonst gucken konnte..das ist aber auch schon 1 monat her!! ich bezahle zurzeit für Leistungen die sky nicht bieten kann! und so wird es ja auch die nächste zeit weiterlaufen (außer bundesliga)

also da sky das im vertrag festgehaltene programm und packete nicht einhalten kann wie wird das weiter laufen? bin nicht bereit für etwas zuzahlen was garnicht gezeigt wird! wie wird sky das entschädigen ?  2 leihfilme sind definitiv  keine option!

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herbi100
Regie
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Betreff: Entschädigung für keine leistung


@Anonym  schrieb:

  2 leihfilme sind definitiv  keine option!


Dann dies Filme nicht nutzen,

sondern warten bis Dir Sky eine Entschädigung anbietet die dir angemessen erscheint,

oder

selbst eine Entschädigung einfordern, notfalls klagen.

 

Pauschale Entschädigung ist nichts bekannt.

 

skyhasser
Geräuschemacher
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Betreff: Entschädigung für keine leistung

Ich sehe das gleiche Problem. Ich hatte bis 30.04.2020 das "volle Sky Q-Paket" also inklusive Sky Sport und Sky BL. Da aufgrund der Corona-Allgemeinverfügung seit dem 13.03.2020 entsprechende Veranstaltungen bis zu meinem Vertragsende nicht stattfinden (durften) , habe ich den Rechnungen der Monate März und April 2020 widersprochen und sky aufgefordert, mir die eingezogenen Beiträge anteilig zurück zu erstatten. Ich habe dabei auf ihre eigenen AGB hingewiesen und das Verfahren, welches sie anwenden, wenn man z.B. ein Paket hinzubucht. Dann berechnet dieses sky dem Nutzer taggenau. Das sollte ebenso für den Kunden gelten! Da also sky m.E. für den Zeitraum ab 13.03.2020 die vertragliche Leistung für die Pakete Sky Sport und Sky BL komplett schuldig blieb, steht sky im Umkehrschluss nach  § 326 BGB hierfür auch keine Bezahlung zu. Nach einigen Schreiben von sky, die rechtlich am Thema vorbei gingen, u.a. berief man sich auf die (selbstgemachten AGB Ziff. 8.7. und 8.8. - als würden diese über dem BGB stehen -) habe ich denen die Lastschriftberechtigung entzogen und den letzten Gesamtbetrag zurück gebucht. Gleichzeitig habe ich sky aufgefordert, mir eine sachlich richtige Rechnung für 03 und 04/2020 zu stellen, da mir diese als Kunde zusteht. Damit handelt es sich bei den beiden Abrechnungen um s.g. "umstrittene Rechnungen". Diese dürfen durch Inkasso weder beigetrieben werden ,  noch ist dafür ein SCHUFA- Eintrag zulässig. Natürlich habe ich mitgeteilt, dass ich jederzeit bereit bin, einen etwaigen Differenzbetrag nach einer korrekten Abrechnung zu bezahlen. Sollte sky bei seiner Meinung bleiben und für keine Leistung voll kassieren wollen, habe ich ihnen gleich mitgeteilt, dass sie mich schon verklagen müssen. Ehrlich gesagt, ich hoffe darauf. Die Art und Weise von Sky im Umgang mit langjährigen Kunden stinkt zum Himmel. Wie eine Drückerkolonne oder Kaffeefahrtgesellschaft agieren die mitlerweile. Fax und e-mail abgeschaltet, bei Telefonaten wird einfach aufgelegt und Briefe finden angeblich auch den Adressaten nicht. Der jüngste VW-Prozess hat gezeigt, dass man sich als Kunde nicht alles bieten lassen muss. Also sky, verklagt mich bitte, bitte... Ich würde für den Fall die entsprechende Medienbegleitung organisieren damit sich viele, denen es ähnlich geht, anschließen.

herbi100
Regie
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Betreff: Entschädigung für keine leistung


@skyhasser  schrieb:

Der jüngste VW-Prozess hat gezeigt, dass man sich als Kunde nicht alles bieten lassen muss. 


Da hast Du Recht, nur hat der Kläger nicht irgend was einbehalten, zurückgebucht oder 

sonst irgendwie agiert.

Er hat seine Ansichten bei Gericht durch einen Anwalt vortragen lassen

und die Gerichte haben dann entschieden.

Und erst dann kommt es zum finanziellen Ausgleich.

 

Du gehst ja einen völlig anderen Weg der Konfrontation.

Das kannst Du natürlich machen, aber dann nicht wundern, wenn eine Lösung länger dauert.

Und wenn Du jetzt mehr zurückgebucht hast, zB. für den ganzen März was Dir ja in keinem Fall

zusteht, wird es bestimmt lustig.

 

Berichte mal, wie es ausgegangen ist.

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