11.10.2018 11:40
Vielleicht schaut sich ja auch mal ein deutsches Gericht die AGB's von Sky mal genauer an.
Der Pay-TV-Sender Sky hat Ärger vor Gericht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat gegen 29 Vertragsbestimmungen des Anbieters wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Das Handelsgericht Wien hat den Konsumentenschützern nun in erster Instanz weitgehend recht gegeben.
Von den 29 beanstandeten Klauseln befand das Gericht 27 für gesetzeswidrig. Ebenso gab es einer Beanstandung des Telefonverkaufs von Fernsehabos statt. Telefonabo, Bindefrist, Receiver-Rücksendung Konkret war Sky davon ausgegangen, dass eine telefonische Zustimmung für den Abschluss eines TV-Pakets ausreichend ist. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass auf diesem Wege geschlossene Vereinbarungen schriftlich vom Kunden bestätigt werden müssen. Beanstandet wurde zudem die Kündigungsfrist nach Ablauf der Bindefrist für ältere Verträge mit AGB von Ende 2015. Dass bei nicht erfolgter Vertragsauflösung die Laufzeit gleich um zwölf Monate verlängert wird, sieht das Gericht als grobe Benachteiligung an. Zuletzt hielt man auch die Regelung für die Rücksendung von Smartcard und Receiver für nicht haltbar. Hier sieht Sky vor, dass Kunden diese nach Ende des Vertrages auf eigenes Risiko und Kosten an das Unternehmen zurückschicken oder Schadenersatz leisten müssen.
27 Klauseln rechtswidrig: Gericht zerlegt AGB von Sky Österreich - derStandard.at
11.10.2018 11:46
Wenn Du möchtest, kannst Du auch hier mitlesen,
oder
Deine Meinung äußern
11.10.2018 11:47
Danke, den Beitrag hatte ich noch nicht gesehen.
11.10.2018 11:47
Zeigt mal wieder wie seriös dieses Unternehmen arbeitet
21.04.2019 08:26
Guten Morgen,
hier ein update zum Thema!
Zweite Instanz hält 24 von 29 Sky Klauseln immer noch für rechtswidrig.
Besonders angeprangert werden telefonisch abgeschlossene Verträge, wo Sky der Meinung ist, das diese AUCH OHNE Unterschrift des Kunden gültigkeit habe. Der Kunde sei nicht verpflichtet diesen zu unterschreiben und so lange er diesen nicht unterschrieben habe, habe er auch kein gültiges Abo.
Sky Kunden die sich nicht sicher sind, ob sie hier vielleicht über den Tisch gezogen wurden, können sich an den VKI Österreich wenden.
Inzwischen sei sich sogar Sky nicht mehr sicher ob es ohne Unterschrift gehe und versendet angeblich diese Verträge jetzt mit der Bitte um eine Unterschrift Na geht doch
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und Sky und der VKI haben Revision beim Obersten Gerichtshof erhoben.
21.04.2019 08:27
Hier der Link zu meinem Beitrag: