16.11.2018 18:11
So seit gestern haben wir hier im Kabel von Pyuor wieder einen Filmsender weniger. Und zwar TNT-FILM HD. Zwar wir er bei Sky geführt für meinen Kabelanbieter, aber er ist nicht da.
Werde wirklich jetzt Sky mal mit einer Sonderkündigung kommen.
16.11.2018 18:20
das wert kein Erfolg haben schumal in die Agbs
22.11.2018 17:42
Sonderkündigung ist seit Montag durch meinen Rechtsanwalt raus. Was wir schon an Sendern verloren haben geht auf keine Kuhhaut. Entweder lassen Sie mich raus oder ich will Rabatt.
22.11.2018 17:48
das wert nicht funktioniren
22.11.2018 17:50
Denke es liegt an deinem Kabelanbieter? Wird nicht mehr durchgeleitet?
"Zwar wir er bei Sky geführt für meinen Kabelanbieter, aber er ist nicht da."
Wenn du die Anbieterliste von SKY meinst, die kannst du in Tonne kloppen...
Wie sieht es bei SKY Go aus?
Nee, habe das gefunden:
22.11.2018 17:50
John M schrieb:
das wert nicht funktioniren
Nicht irgendwas schreiben was du nicht belegen kannst!! Sky lässt meistens leute ohne Urteil ziehen Damit sie kein Urteil bekommen!!! Das Problem ist das leute wie du denken AGB`s wären Gesetz sind sie aber nicht!!!
22.11.2018 18:01
Im Gegensatz zu einer häufigen Meinung, reicht es nicht, wenn die AGB irgendwo auf der Website verlinkt werden.
Damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam werden, müssen sie in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. Das ist nach dem BGB aber nur der Fall, wenn:
Ich denke das ist so richtig abgelaufen? Bei mir ja...
Es sind halt die VertragsBEDINGUNGEN. Die haben dann schon eine Rechtskraft...
22.11.2018 18:12
Nach EU-Urteil kann ich mir jedes PayTV Abo aus einem EU Land holen. Steht aber in jeglichen AGB`s der Anbieter anders Drin! in Österreich waren gerade 18 von 21 Punkten bei den Sky AGB`s ein verstoß gegen Gesetze laut Gericht usw. AGB`s sind erstmal Gültig aber natürlich auch auslegbar : Was ist denn eine Veränderung de Charakters des Sportpaketes z.B. ???? Und damit es da keine Gültige Rechtsauskunft zu geben kann hat Sky sich bis jetzt immer aussergerichtlich geeinigt
22.11.2018 18:18
Ja sicher....aber da fallen mir viel wichtigere Dinge ein. Einstellung SKY Go auf dem Browser ...
Und weil TNT Film HD erst wieder Ende November zur Verfügung steht... na ja..
22.11.2018 18:54
es ging mir nur darum das "er keine Chance" hätte .
23.11.2018 10:14
da stimme ich mit dir überein..
unklar Er hat keine..!
23.11.2018 11:02
So isses .. auch wegen unterdrückter Posts und Threads
23.11.2018 11:48
christian12045 schrieb:
Sonderkündigung ist seit Montag durch meinen Rechtsanwalt raus. ...
Tja, irgenwie muss ja auch bei den Rechtsamwälten die Butter aufs Brot kommen . Nur weil ein Anwalt Dein Geld (oder das der Rechtschutzversicherung) nimmt, sagt das noch lang nichts über die Erfolgsaussichten.
Was wir schon an Sendern verloren haben geht auf keine Kuhhaut....
Für die Sonderkündigung zählen - wenn überhaupt - nur die Sender, die seit der letzten Verlängerung verlorengegangen sind. Alles andere hast Du ja durch den Vertragsabschluss (wenn auch zähneknirschend) akzeptiert. Das Prinzip vom Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt, ist zwar emotional nachvollziehbar aber nicht wirklich ein vertragsrechtliches Argument.
23.11.2018 15:30
du bist heute alles Rechtsexperte, Datenschutz Experte und sehr Sky lastig oder?
23.11.2018 16:45
Siehst Du mal,
wenn man hier nur Berichte als aussagekräftig und wahr ansieht, die in eine Richtung gehen,
Sky ist Schuld,
kann man einen völlig neutral gehaltenen Beitrag gar nicht mehr erkennen
Alles sofort Sky lastig,
Evtl. ist sur ja auch ein versteckter Sky Mitarbeiter.
23.11.2018 17:09
Nicht alles was frustrierte Sky-Kunden nicht gerne hören, muss gleich "Sky-lastig" oder gar falsch sein.
Solange die AGB nicht von einem Gericht als sittenwidrig aufgehoben werden, bilden sie den Rahmen für den von beiden Seiten vereinbarten Vertrag. Und dort steht eben "1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt."
Außerdem kann als Verschlechterung klarerweise nur geltend gemacht werden, was sich innerhalb des aktuellen Vertragszeitraums ereignet. Für diese Einschätzung muss man kein Experte sein.
Eventuell könnte sich der Anwalt noch auf den folgenden Abschnitt der AGB stützen:
"Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete
und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen
Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen
(z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforderungen an Verschlüsselung und
Kopierschutz) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. ...".
Aber auch dann wäre die Frist leider schon verstrichen:
" ... Der Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung in Textform zu kündigen.[...]Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen."
23.11.2018 17:40
auch wenn du es nicht gerne hören möchtest im normal fall läuft es bei Sky anders wenn jemand kein Duckmäuser ist und es wirklich bis vor Gericht geht lenkt Sky in letzter Sekunde ein damit es eben kein Urteil gibt und lässt den Kunden aus dem Vertrag ! Und deshalb kannst du auch nochmal den AGB`s usw. Vortragen es ändert nichts an der Situation!
23.11.2018 17:44
Paßt ... oder wie Olli Kahn sagt:
Eier
23.11.2018 17:53
Servus klausi67,
in Österreich ist man schon etwas weiter.
HG Wien: 27 Klauseln von Sky unzulässig
"Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Verbandsklage gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky). Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte 27 Klauseln und eine Praktik von Sky für unzulässig."
PS: Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 08.10.2018).
HG Wien 26.07.2018, 29 Cg 31/17d
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien
PPS: In Österreich gelten meines Wissens nach andere AGB als in Deutschland
23.11.2018 17:55
Ich schaue 2. Bundesliga über NC+ in Polen zumindest das ein oder andere Spiel.. den Rest bei DAZN als Zusammenfassung. Wenn du natürlich alle Spiele Live sehen musst bleibt dir natürlich nicht viel anderes Übrig... Es sei den irgendwer aus dem ausland überträgt auch ale 2. Liga Spiele Live über Sat oder OTT...