03.01.2022 12:37
Hallo zusammen,
ich habe meinen aktuellen Vertrag zum 01.04.2023 gekündigt und um Bestätigung gebeten. Die Bestätigung kam nun heute - allerdings mit Kündigung zum 28.02.2022.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dies liegt am neuen "Kündigungsgesetzt" und wenn ich von der Kündigung zurücktreten will, würden 30€ fällig.
Meine Frage wäre nun, ob Sky den Kündigungszeitpunkt (den ich definitiv in meiner Kündigung angegeben habe) einfach vorziehen darf?
Es wäre natürlich super, wenn sich ein Moderator dazu äußern könnte, denn um ehrlich zu sein, bin ich als jahrelanger, zufriedener Kunde gerade ziemlich verärgert!
Vielen Dank vorab und viele Grüße.
03.01.2022 12:47 - Zuletzt bearbeitet: 03.01.2022 12:48
Wenn du monatliches Kündigungsrecht hast, dann stimmt der Kündigungstermin so.
Bei Rücknahme der Kündigung werden 29 Euro fällig.
03.01.2022 13:32
Bei Verträgen mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit trägt Sky den nächst möglichen Termin ein. Der konkrete Kundenwunsch wird ignoriert.
03.01.2022 14:06
Mit Kundenzufriedenheit bzw. generellem Handeln im Sinne des Kunden hat das dann aber mal gar nichts zu tun.
03.01.2022 14:29
Hallo @Delta-Ranger13,
schreibe mir bitte per privater Nachricht deine Kundennummer. Zum Datenabgleich benötige ich auch dein Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank. Falls keine angegeben ist, dann die aktuelle Anschrift. Bei Kreditkarte die letzten vier Ziffern.
So geht es: Klicke auf Mein Profil und dann auf "Nachricht".
Viele Grüße,
Axel
03.01.2022 15:03 - Zuletzt bearbeitet: 03.01.2022 15:03
@Delta-Ranger13 schrieb:Mit Kundenzufriedenheit bzw. generellem Handeln im Sinne des Kunden hat das dann aber mal gar nichts zu tun.
Damit hat Sky auch nichts am Hut!😉