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Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?

HopscotchWillie
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Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?

Hallo zusammen,

 

meinem Vater wurde angeboten, dass für einen Aufpreis von 5€/mtl. zwei weitere Personen sein reguläres Abo (für Bundesliga und Champions League) nutzen könnten. Nun ist uns nicht ganz klar, was die technischen Voraussetzungen dafür sind. Ich finde dazu nichts auf der Sky-HP. Es war jedenfalls, so glaube ich, von einer App auf meinem Smart TV die Rede.

 

Meine Fragen sind:

  • Kennt jemand dieses Angebot genauer?
  • Welche App benötigt man als erweiterter Nutzer eines normalen Abos, die Sky Ticket-App?
  • Und bräuchte ich dann entsprechend einen Sky Ticket TV Stick bzw. Google Chromecast? (Das Problem: Mein Samsung Smart TV ist von 2014 und wird nicht mehr unterstützt; mein Bruder hat ein Panasonic-Gerät, das ebenfalls keine Sky-Apps downloaden kann.)

Hilfe wäre sehr willkommen. 🙂

 

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Jonnycash
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Betreff: Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?

Es geht ganz simpel um die "Mehrraumnutzung" eines vorhandenen Abos im gleichen Haushalt. Mit SkyQ.

 

Also ein zweiter Receiver dazu (149,- einmalig) und weitere Räume per Stream. Mit dem SkyQ Mini oder SkyQ Apps auf einem Samsung TV jünger 2015 oder Apple TV 4 Gen.

 

https://www.sky.de/produkte/sky-q-157404

https://www.sky.de/produkte/sky-q-mini-174216

 

 

HopscotchWillie
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Betreff: Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?

Danke, aber mein Vater dürfte dem Anrufer mitgeteilt haben, dass weder ich noch mein Bruder im selben Haushalt leben. Und wie gesagt: Wir haben beide keine unterstützten TV-Geräte. (Ich ein Samsung von 2014, mein Bruder ein Panasonic.)

 

Käme man hier mit einem Stick nicht weiter...?

 

Falls nein, sollte mein Vater besser noch rechtzeitig widerrufen...

Jonnycash
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Betreff: Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?

Es gibt keine offizielle oder "legale" Möglichkeit ein bestehendes Abo auf weitere Haushalte auszuweiten. Sky untersagt das ! Und Callcenterheinis erzählen gerne viel............

 

De facto laufen praktisch alle oben genannten Geräte auch örtlich getrennt.  Man kann das so installieren.

ABER: Sky könnte das jederzeit unterbinden, da es per AGB untersagt ist. Das ist also dünnes Eis.

 

Es gibt auch keine offizielle Sticklösung, weil nicht gewollt. Man kann SkyGo (auch jetzt schon mit dem Abo deines Vaters) auf einem Fire TV Stick zum laufen bringen, ist aber etwas nerdige Bastelei mit Kodi usw.

markuss
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Betreff: Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?

Nein, Stick gibt es nicht, aber den Sky Q Mini. Der soll das wohl können. Mangels eigener Erfahrung jedoch keine weiteren Infos von mir dazu.

onzlaught
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Betreff: Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?


@markuss  schrieb:

Nein, Stick gibt es nicht, aber den Sky Q Mini. Der soll das wohl können. Mangels eigener Erfahrung jedoch keine weiteren Infos von mir dazu.


wie Jonnycash schon erwähnte, Stand heute würde das technisch funktionieren, aber verstieße gegen den Vertrag.

Da ist man sehr nahe an "Erschleichen von Leistung" o.ä.

Sky hat schon durchsickern lassen das für MiniQ und die Apps ein IP Abgleich mit dem SkyQ Receiver im Haus in Planung ist und auf alle Fälle kommen wird.

markuss
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Betreff: Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?

Völlig korrekt. Selber Haushalt muss es wegen der AGB schon sein. Damit der Threadstarter entscheiden kann, ob ein Widerspruch erfolgen soll, braucht er alle Fakten. Und dazu gehört eben auch, wie man alte Fernseher dran bekommt.

HopscotchWillie
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Betreff: Reguläres Sky Abo auf zwei weitere Personen erweitert - technische Voraussetzungen?

An alle: Vielen Dank für die Infos!

 

Ich war natürlich selbst nicht beim Telefonat anwesend, aber das klingt ganz mal wieder ganz nach zweifelhaften Methoden der Auftragsgewinnung.

 

Ich denke, damit läuft es auf Widerruf hinaus, schade.

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