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Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

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berlin69er
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

@kleines23  Wenn du das für dich entscheidest, ist das legitim.

Du solltest aber akzeptieren, dass es auch Kunden gibt, die sich fragen, ob die Erhöhung(en) berechtigt sind.

Und so unbegründet ist eine gesunde Skepsis nicht, wenn man z.B. mal anhand der gestiegenen Preise für Brot und andere Backwaren überlegt, dass diese sich an den rasant gestiegenen Weltmarktpreisen orientieren, Deutschland aber seinen Bedarf komplett selber deckt, also von Importen gar nicht abhängig ist.

Und genauso kann eben auch Sky nicht die Preise erhöhen, wie sie wollen, sondern muss sich an seine AGB und gesetzliche Vorschriften halten.

Auch die womöglich monatliche Kündigungsmöglichkeit ändert daran nichts. 

satansbrut
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023


@berlin69er  schrieb:

 

Und genauso kann eben auch Sky nicht die Preise erhöhen, wie sie wollen, sondern muss sich an seine AGB und gesetzliche Vorschriften halten.

Auch die womöglich monatliche Kündigungsmöglichkeit ändert daran nichts. 


Was gibt es denn da für gesetzliche Vorschriften? Wir haben freie Marktwirtschaft, da kann jeder seinen Preis festlegen. Erst gestern habe ich den Preis für einige Biere bei mir auf Arbeit angehoben, da die Einkaufspreise gestiegen sind. 

Übrigens, in den AGB bei Sky steht doch unter Punkt 4:

 

"....1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen steigen, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren
und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostensteigerung“)...

berlin69er
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

@satansbrut  Lässt du bewusst den Teil weg, in dem beschrieben wird, aus welchen Gründen genau und wieviel erhöht werden darf?

Und auch den Teil, ob und wann der Kunde informiert werden muss? 
Freie Marktwirtschaft heißt nicht, dass Sky sich nicht an laufende Verträge halten muss.

satansbrut
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

@berlin69er 

Ich hatte dich nach den gesetzlichen Vorschriften gefragt. Nenne mir bitte welche. Wenn mir danach ist, dann erhöhe ich morgen auf Arbeit wieder meine Preise und niemand kann mich daran hindern. Es wird bei mir auf Arbeit schließlich niemand gezwungen diese Dinge zu kaufen, aber die meisten wissen ja ohnehin, dass es an der Tanke teurer ist als beim Discounter oder Supermarkt.  Es erstaunt mich immer wieder, wie locker das Geld bei vielen Leuten sitzt. Mir kann es nur recht sein.😁

 

Und genauso ist es bei Sky. Es steht auch in den AGB, dass der Kunde 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung den Kunden informieren muss. Wem es nicht passt, der kann kündigen, es zwingt keiner einem zu einem Abo bei Sky. Ich frage da nicht warum und weshalb, entweder man ist einverstanden oder man lässt es sein. Sky gehört für mich nicht zu den lebensnotwendigen Dingen. 

berlin69er
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

@satansbrut Also, wenn du den Unterschied nicht verstehst, zwischen einem laufenden Vertrag (Sky) und einem Angebot, was erst noch eingegangen werden muss (dein Beispiel Arbeit), dann brauchen wir hier wirklich nicht weiter diskutieren...

satansbrut
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023


@berlin69er  schrieb:

@satansbrut Also, wenn du den Unterschied nicht verstehst, zwischen einem laufenden Vertrag (Sky) und einem Angebot, was erst noch eingegangen werden muss (dein Beispiel Arbeit), dann brauchen wir hier wirklich nicht weiter diskutieren...


Sorry, bei allem Respekt dir gegenüber, aber Du schreibst einen Unsinn, ich weiß gar nicht, was du möchtest. Du schreibst von gesetzlichen Vorschriften, nennts aber keine.

Zu fast jedem Verbrauchervertrag gehören oft AGB. Diese sind Bestandteil eines Vertrages. Viele lesen die oft gar nicht und plustern sich dann oft in Foren auf, wie ein Pfau. Kenne ich z.Bsp. bei Telefonanbietern. Nicht selten sind solche Beiträge dann überflüssig, denn wenn sie die AGB gelesen und verstanden hätten, wäre das Problem bereits gelöst.

 

Es ist nicht nur bei Sky, sondern auch bei Energieanbietern, Versicherungen usw. üblich, dass Preise bei bestehenden Verträgen angehoben werden. Sich darüber zu echauffieren, bringt meistens nichts, denn man bekommt bei all den Verträgen die Möglichkeit zu kündigen. bzw. ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

 

Du schreibst von"... einem Angebot, was erst noch eingegangen werden muss...". Mit Verlaub, das Einzige, was ein Muss im Leben ist, ist die Tatsache, dass wir irgendwann alle sterben müssen, alles andere ist kein Muss. 

Jeder hat die Möglichkeit, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, vor Gericht zu ziehen, ob es einem die Sache Wert ist und ob man Recht bekommt, das sind in unserem Lande immer zwei paar Schuhe. 

berlin69er
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

@satansbrut Okay, ich schreib es extra für dich nochmal ganz langsam und ausführlich...

Wenn ich "bei dir im Laden" etwas kaufen will, dann sehe ich den Preis und kann entscheiden, ob ich das kaufe oder nicht. Den Preis kannst du bestimmen, klar und ich muss es nicht kaufen.

Wenn ich es gekauft habe, kannst du mir aber nicht hinterher rennen und sagen, sorry es kostet jetzt aber mehr. Dein Vergleich hingt also.

Ein Sky Abo hat zunächst mal einen für beide Seiten verbindlichen Preis. Es gibt Ausnahmen, in denen Sky den Preis für laufende Verträge erhöhen darf. Aber eben nur aus ganz bestimmten Gründen, mit Fristen, die eingehalten werden müssen und unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche das sind, haste ja sicher in den AGB gelesen, aber fein säuberlich weggelassen.

Ich habe auch nicht geschrieben, dass eine Erhöhung gesetzlich nicht möglich wäre, sondern dass Sky sich beim Ablauf an gesetzliche Vorschriften halten muss. 
Wenn sie also Fristen nicht einhalten, zu viel oder zu oft erhöhen, ohne den Kunden auf seine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit hinzuweisen, ist eine Preiserhöhung nichtig. Da kann Sky auch nicht im Nachgang sagen, dass der Kunde ja kündigen könnte. 

 

satansbrut
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023


@berlin69er  schrieb:

 

Welche das sind, haste ja sicher in den AGB gelesen, aber fein säuberlich weggelassen.

Ich habe auch nicht geschrieben, dass eine Erhöhung gesetzlich nicht möglich wäre, sondern dass Sky sich beim Ablauf an gesetzliche Vorschriften halten muss. 
Wenn sie also Fristen nicht einhalten, zu viel oder zu oft erhöhen, ohne den Kunden auf seine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit hinzuweisen, ist eine Preiserhöhung nichtig. Da kann Sky auch nicht im Nachgang sagen, dass der Kunde ja kündigen könnte. 

 


Deine Erklärungen, die kannst du dir sparen. Ich habe rechtlich mehr Ahnung als so mancher hier. Die AGB von Sky, das sind Dinge, die jeder Kunde kennen sollte, denn schließlich sind diese Bestandteil des Abos mit Sky. Ich warte immer noch auf die gesetzlichen Vorschriften, die du immer wieder erwähnst. 

 

Die AGB von Sky besagen, dass man kündigen kann, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% beträgt. 

Ich selbst bin 8 Jahre bei Sky und hatte in dieser Zeit gerade einmal 2 kleine Preiserhöhungen. Aktuell liegt mir keine Preiserhöhung vor. In beiden Fällen der Erhöhung wurde ich jedes Mal auf mein Sonderkündigungsrecht durch Sky darauf hingewiesen. 

 

Nur deine ganzen Erklärungen gehen am eigentlichen Anliegen des Threads vorbei. Daher noch einmal für Dich, wem der Abopreis von Sky nicht gefällt, der kann kündigen. 

 

Wenn jemand der Meinung ist, Sky habe bei der Preiserhöhung gegen irgendwelche Gesetze oder AGB verstoßen, der kann gern den Rechtsweg gehen. Wenn für mich das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr stimmt, dann jammere ich nicht in den Foren herum, dann kündige ich meinen Vertrag und suche mir einen anderen Anbieter. 

 

Es erstaunt mich immer wieder, dass man sich über Preiserhöhungen beim Pay-TV so aufregt, aber jede Preiserhöhung beim öffentlich -rechtlichen- Abzock - TV klaglos hinnimmt. 

 

 

 

kleines23
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@satansbrut👍es gibt scheinbar nur einen der die AGB nicht versteht und das ist @berlin69er 😉

Chrille610
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

Aber mal ganz unabhängig davon. Nur weil etwas in einer AGB steht muss es nicht zwingend auch korrekt so sein, in rechtlicher Hinsicht.

Aber wo kein Kläger da kein Richter...

 

Aber wem die Erhöhung nicht passt der kündigt halt.

 

viele Grüße 

Christian 

satansbrut
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

Chapeau, großes Kino und das nicht nur auf den Cinema Kanälen. 🤣

 

Soll einer sagen, bei Sky herrscht keine Ordnung. 😉Genau 4 Tage vor dem Endtermin der notwendigen schriftlichen Mitteilung laut AGB, flatterte mir heute meine Preiserhöhung ins Haus, per Post versteht sich. Schon wie vor einem Jahr, erhöht sich mein Abopreis zum 1. Juni. 

Begründet wird es u.a. "... Dafür investieren wir laufend in hochwertige 🤣🤣🤣Programminhalte.... "Ostern ist zwar vorbei für mich und damit die Eiersuche, aber bis zum nächsten Osterfest werde ich auf Suche nach den "hochwertigen" Programminhalten bei Sky gehen. Ob ich da wohl fündig werde???🤔Ich hoffe nur, dass Sky nicht mit hochwertig die Sky Originals meint, denn da wird mir meist übel. 🤮

 

Die Erhöhung von 4,83 Euro monatlich wird mich zwar nicht zur Tafel treiben 🤣, es ist aber in den 8 Jahren meines Abos die saftigste Erhöhung bei Sky, auch wenn ich noch immer unter meinem damaligen Vollpreis liege.

Wie sagt man so schön. "Auch ein guter und langjähriger Abonnent hat stets die Kündigung in der obersten Schublade"🤣

 

 

 

 

Schnippelmann
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

Kann es sein, dass im Juni wieder einmal bei Sky die Preise für Bestandskunden erhöht werden? 😱 Tja, mein Gutster zahlen und freundlich sein oder kündigen. 😃 Noch einen schönen Tag... 

 

 

satansbrut
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023


@Schnippelmann  schrieb:

Kann es sein, dass im Juni wieder einmal bei Sky die Preise für Bestandskunden erhöht werden? 😱 Tja, mein Gutster zahlen und freundlich sein oder kündigen. 😃 Noch einen schönen Tag... 

 

 


Erhöhen tut Sky meist nach einem Jahr, für den Einen ist es der Januar, für den Anderen der April, was dann sicherlich kein Aprilscherz ist, denn Sky hat keinen Humor,😉🤣und für andere, wie mich, ist es eben der Juni. Es gibt dann aber noch weitere 6 Monate nach dem Juni, wo Sky die "Erhöhungssau" durchs Dorf treiben kann. 🤣🤣🤣

Sky sollte man den Schraubenzieher wegnehmen, dann können die nicht mehr an der Preisschraube drehen. 🤣🤣

 

 

Schnippelmann
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

Hat bei Sky schon mal etwas Sinn gemacht? 🙈🙈‌ Meine Frau sacht immer: Je teurer alles wird, desto länger fahren wir in den Urlaub... 😃

satansbrut
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Es muss nicht immer Sinn machen, Hauptsache es macht Spaß. Im positiven Sinne gesehen ist ein Sky Abo  praktisch wie eine Diät. Zahle mehr für Sky, dann hast du ein paar Cent weniger, die du verfressen kannst. 🤣🤣🤣

Schnippelmann
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

Ich bin übrigens 2nd-Level-Vegetarier - was ich esse, ernährt sich vegetarisch! Aber immerhin könnte man das als Rentner kompensieren: Auf zur Tafel!... 😱 Erst zwei Stunden Magen vollschlagen am All-you-can-eat-Buffett, dann zwei Stunden Verdauungsnarkose auf der All-you-can-sleep-Couch... dann Bundesliga bei Sky schauen... herrlich... 😜

satansbrut
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Betreff: Preiserhöhung für Bestandskunden ab 02.2023

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