30.06.2020 14:43
habe per Mail die neue AGB per Mail erhalten, sicher einen ausgiebigen Blick wert...
30.06.2020 14:49
Ja, ganz bestimmt.
Mal schauen wieviele lesen und dann widersprechen.
30.06.2020 14:54
Widerspruch = kein Kunde mehr bei Sky sein oder nur noch bis Ende des Vertrags ...
sicher einiges an Unklarheiten....
30.06.2020 14:56
Bei ungekündigten Verträgen müsste dann wohl zu mit einer Frist von 2 Monaten Seitens Sky gekündigt werden, bei gekündigten Verträgen gelten die alten AGB an sich bis zum Ablauf des aktuellen Vertrages.
Eigentlich. Denn bei Sky weiß man ja nie.
30.06.2020 14:57
jedenfalls lohnt es sich das mal durchzulesen, gerade im Hinblick auf die Bundesliga und Sport Situation durch Corona...
30.06.2020 15:00
ganz sicher wird Sky die eigenen Interessen vertreten....
03.07.2020 15:04
Wo kann man die neuen August-AGB einsehen und herunterladen? Hier sind nur die bisherigen Mai-AGB verlinkt: https://www.sky.de/agb
03.07.2020 15:09 - Zuletzt bearbeitet: 03.07.2020 15:12
@Anonym schrieb:Wo kann man die neuen August-AGB einsehen und herunterladen? Hier sind nur die bisherigen Mai-AGB verlinkt: https://www.sky.de/agb
Wenn du dazu eine E-Mail von Sky erhalten hättest, dann würdest du dort einen Link finden, der dich zu der dazu passenden pdf bringt. Dort kannst du auch die Änderungen zur vorherigen Version sehen. Hier der Link dahin Neue Datenschutzhinweise und neue AGBs.
Gruß, Sonic28
09.07.2020 20:44
Ich habe mir die neue AGB angesehen. Aus meiner Sicht will man damit vorbeugend Regressansprüche ausschliessen, wenn die zugesagten Leistungen, wie jetzt wegen Corona (zB. Spiele der HBL), nicht erbracht werden. Wir bezahlen als Abonnent ja auch den technischen Aufwand für die Übertragung der Spiele, und ich möchte wetten, dass sky damit Subunternehmer beauftragt, die nur nach erbrachter Leistung bezahlt werden. So wäre es doch nur angemessen gewesen, wenn sky seinen Sportpaket-Abennenten eine Gutschrift gewährt hätte. So wird uns ein Monat lang etwas zur Verfügung gestellt, was keiner braucht und wo man selbst bei Aufnahmen die dämliche Werbung nicht überspringen konnte. Da weiß ich Besseres mit meiner Zeit anzufangen.
Der Clou bei der neuen AGB ist jedoch, dass sky in seiner Mitteilung überhaupt nicht erklärt, wie der Widerspruch gegen die neue AGB erhoben werden kann. Von daher erhebt sich die Frage, ob diese Nachricht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Im Übrigen blieb meine Widerspruch sowohl per Mail als auch via Kontaktformular bislang unbeantwortet, weshalb ich nun per Einschreiben diesen nochmals einreiche.