10.04.2025 18:29
Weil es so drin steht:
10.04.2025 18:34 - Zuletzt bearbeitet: 10.04.2025 18:54
Das steht im Brief!
Ok!
Ich habe eine E- Mail bekommen.
Zwei verschiedene AGB gehen auf Dauer nicht.
Für die Übergangszeit?
Sicher innerhalb deiner regulären Vertragszeit.
Die AGB waren ja im Vertrag vereinbart
Die Vertragszeit könnte dann nur 1 Monat sein.
So gemeint?
Seltsames SKY Schreiben!
Denn SKY wird die verbindlichen AGB immer auf den Seiten veröffentlichen, nicht zwei verschiedene AGB.
Dauert noch!
Nach den Widerrufsfristen.
Das ist nur eine und dann die jetzt neue Fassung.
Da steht dann nicht wenn und aber.
10.04.2025 18:53
Das ist doch bei Sky schon immer gang und gäbe.
Nichts ist bei denen verbindlich.
Jeder bekommt individuelle Preise, Regeln und halt die AGB, die man mal akzeptiert hat.
Widerspruch bei Änderung der AGB war schon immer möglich.
Nur bei jedem Neuabschluss oder Vertragsänderung ist man an die aktuellen AGB gebunden.
14.04.2025 21:30
An anhang@sky.de hat wunderbar funktioniert.
Bestätigung innerhalb eines Tages erhalten.
15.04.2025 10:43 - Zuletzt bearbeitet: 15.04.2025 10:48
hat sich erledigt, Brille Fielmann
15.04.2025 10:45 - Zuletzt bearbeitet: 15.04.2025 10:46
15.04.2025 17:26
Das ist doch strafrechtlich relevant, dass es keine Möglichkeit auf der Webseite gibt, Widerspruch gegen die AGB`s einzulegen.
War doch bei dem Kündigungsbutton genauso, Oder?
15.04.2025 17:44
Das eine ist Abarbeitung über eine Onlineplattform.
Da gibt es "Vorschriften", auf Grund von Userklagen allgemein.
Da hatte ja SKY schon mal Ärger.
Die AGB werden dir schriftlich extra zugesendet, mit der Möglichkeit zum Widerspruch..
Wieso keine Möglichkeit?
Brief nach Hammburg und fertig.
Strafrechtlich eh nicht, rechtlich bleibt aber sicher immer etwas hängen, gefühlt.
@schleiferkapo schrieb:Das ist doch strafrechtlich relevant, dass es keine Möglichkeit auf der Webseite gibt, Widerspruch gegen die AGB`s einzulegen.
War doch bei dem Kündigungsbutton genauso, Oder?
19.04.2025 12:03
Aus meiner Sicht ist diese Email total egal.
Wenn es hart auf hart kommt und man tatsächlich einen Rechtsstreit mit Sky haben sollte, dürften die letzten AGB gelten, denen man zugestimmt hat. Es gibt diverse Urteile in anderen Sparten in denen der Kunde neuen AGB zustimmen muss. Ein Verfahren, in denen der Kunde widersprechen muss, wurde schon oft genug als Unzulässig bewertet.
Hier wird es dann tatsächlich erst in einem Rechtsstreit interessant.