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Mahnung mit Androhung von Schadenersatz!!!

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TanjaO
Geräuschemacher
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Mahnung mit Androhung von Schadenersatz!!!

Hallo,

ich habe heute eine 2. Mahnung bekommen, dass meine Rücksendung nicht angekommen sei und mir wird mit Schadenersatz i.H.v. 87,12 Euro gedroht! Die Rücksendung habe ich bereits am 30.12.2020 veranlasst, aber es wird ja nirgends eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben, an die man sich wenden kann.

Meine Kundennummer ist auch nicht mehr verfügbar, so dass ich auch nicht über MySky Kontakt aufnehmen kann, daher musste ich mich nochmal extra hier anmelden, um überhaupt mit jemanden in Kontakt treten zu können.

Es erstaunt mich immer wieder, wie mit langjährigen Kunden umgegangen wird.

 

Wer kann mir weiterhelfen?

 

Grüße 

Tanja

 

 

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Juliane
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Mahnung mit Androhung von Schadenersatz!!!

Hallo Tanja,

es tut mir leid, dass sich meine Antwort verzögert hat.

Ich schaue mir deinen Fall gerne näher an. Sende mir dafür bitte deine Kundennummer in einer privaten Nachricht zu.

Gehe dazu auf mein Profil und dann unter „Mich kontaktieren“ auf "Nachricht".

Zusätzlich benötige ich zum Datenabgleich dein Geburtsdatum sowie den Namen deiner hinterlegten Bank.

VG, Jule

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Juliane
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Mahnung mit Androhung von Schadenersatz!!!

Hallo Tanja,

es tut mir leid, dass sich meine Antwort verzögert hat.

Ich schaue mir deinen Fall gerne näher an. Sende mir dafür bitte deine Kundennummer in einer privaten Nachricht zu.

Gehe dazu auf mein Profil und dann unter „Mich kontaktieren“ auf "Nachricht".

Zusätzlich benötige ich zum Datenabgleich dein Geburtsdatum sowie den Namen deiner hinterlegten Bank.

VG, Jule
TorstenBrumund
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Betreff: Mahnung mit Androhung von Schadenersatz!!!

Hallo Tanja,

du wirst ja einen Abliefernachweis für den Paket vorliegen haben ?

Die 2. Mahnung dürfte per Mail gekommen sein ?

Einmal antworten mit Abliefernachweis als Anlage und dann ist alles gut. Sollten sie die (unberechtigte) Forderung über rechtl. Maßnahmen geltend machen wollen, bist du in der Position, dass Sky gar keine Forderung durchklagen könnte und somit auch die Kosten für ein Verfahren selbst tragen müsste.

Eine Angst vor Rechtsfolgen ist unbegründet.

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