01.10.2019 18:07
Habe am Samstag meinen Sky Vertrag widerrufen.
Habe auch erwähnt, daß ich das von der Kreditkarte abgebuchten Geld zurück will.
In einer Mail heißt es lapidar, daß dies bis zu drei Monaten dauern kann.
Auf gut Deutsch:
Beim Kassieren ist sky schnell.
Und beim zurückzahlen nutzen sie die zu unrechtmäßig einbehalten Gebühren als zinsloses Darlehen für ein Viertel Jahr.
Ich hab da aber meine Zweifel ob das rechtens ist.
01.10.2019 18:15
@OllerLoewe schrieb:Habe am Samstag meinen Sky Vertrag widerrufen.
Allein das bearbeiten des Widerrufs dauert manchmal Wochen
Habe auch erwähnt, daß ich das von der Kreditkarte abgebuchten Geld zurück will.
Das bekommst Du auch
@OllerLoewe schrieb:In einer Mail heißt es lapidar, daß dies bis zu drei Monaten dauern kann.
Das ist in der Tat lang, Sky bucht meist nur einmal im Monat (Monatsanfang)
@OllerLoewe schrieb:Und beim zurückzahlen nutzen sie die zu unrechtmäßig einbehalten Gebühren als zinsloses Darlehen für ein Viertel Jahr.
Eher nicht, heute bekommen solche Unternehmen ja Darlehen für knapp über 0 Prozent.
@OllerLoewe schrieb:Ich hab da aber meine Zweifel ob das rechtens ist.
Wahrcheinlich nicht. 3 Monate wäre schon sehr lang,
aber es stand ja "bis zu", also kann es auch früher sein.
Ein Moderator kann sich den Bearbeitungsstand des Widerrufs mal anschauen und daraus
folgern, welchen Buchungszeitraum Deine Buchung erreichen wird.
01.10.2019 19:23
03.10.2019 11:42
Es ist schon bitter, dass Sky sich nicht an § 357 BGB hält und auf die Unkenntnis der Kunden zum Widerrufsrecht setzt.
Ich würde nach 14 Tagen, diese Zeit muss man Sky einräumen, die Lastschrift zurückholen.
03.10.2019 11:52
Da brauchst Du nicht zweifeln, nein ist es nicht.
Der Gesetzgeber (und auch die Sky AGB & Widerrufsbelehrung) sehen für die komplette Rückabwicklung 14 Tage vor. Die Rechtsgelehrten diskutieren aber noch ob man evt. Versandlauzeiten von zurückzusendender Hardware addieren muß. Da Sky ja den Retourenschein stellt ist das Thema für den Kunden mit Übergabe an DHL aber wh erledigt.
Nach 2-3 Wochen Rücklastschrift, Mahnungen mit Widerrufseingangsbeleg beantworten.
03.10.2019 19:43
Abs. 4 § 357 BGB
"Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat."
Gibt eine Verlängerung eigentlich nicht her. Andererseits wäre es für Sky wohl nicht zumutbar, falls die Rücksendung nach 13 Tagen erfolgt, bereits am nächsten Tag den Eingang der Rückzahlung zu gewährleisten. Hier ist das Gesetz lückenhaft und deswegen wohl auch Gegenstand von Diskussionen. Zu Recht!
Deswegen sollte man wohl erst 14 Tage nach Rücksendung (Nachweis!) tätig werden. Wobei die wohl immer noch verzögerte Bearbeitung von Retouren durch Sky vermutlich immer zu einem berechtigten Rückruf einer Lastschrift führen müssten.
04.10.2019 09:27