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Zweitwohnsitz

runningnightmar
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Zweitwohnsitz

Hallo miteinander!

ich habe auf SkyQ umgestellt und schaue aktuell über zwei SkyQ-Receiver und einem Apple-TV.

Durch Sky Q muss der Zweitreceiver ja zwingend im gleichen Netzwerk sein.

Einen Receiver mit ins Ferienhaus zu nehmen wird ja jetzt wohl nicht funktionieren.

SKy Go vom Mobilgerät (iPad) über ein HDMI-Kabel an den Fernseher anschließen funktioniert aufgrund des DRM ebenfalls nicht. Habe ich schon ausprobiert.

Kann ich am Zweitwohnsitz über die Samsung-SkyQ-App dennoch Sky schauen?

Welche Möglichkeiten habe ich noch?

Gruss

RN

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onzlaught
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Re: Zweitwohnsitz

runningnightmare schrieb:

Hallo miteinander!

ich habe auf SkyQ umgestellt und schaue aktuell über zwei SkyQ-Receiver und einem Apple-TV.

Durch Sky Q muss der Zweitreceiver ja zwingend im gleichen Netzwerk sein.

..

Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen,

rein vertragstechnisch ja, aber es wurde auch schon von Apple TVs berichtet,

die Ihren SkyQ Dienst taten, obwohl der frisch georderte SkyQ Receiver noch auf dem

Weg zum Kunden war.

Probier es aus,

gegen die vereinbarten AGB verstößt Du mit Nutzung des 2tReceivers

ausserhalb der gemeldeten Adresse eh schon.

Nicht anwendbar
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Re: Zweitwohnsitz

Nicht vertragskonform. Lt AGB ist alles in einem Haushalt zu nutzen. Für das Ferienhaus wäre ein Sky Ticket- Vertrag die optimale Lösung

runningnightmar
Tiertrainer
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Re: Zweitwohnsitz

Hallo miteinander!

WIr reden hier nicht von einer unberechtigten öffentlichen Vorführung oder der zur-Verfügung-Stellung an unberechtigte Dritte sondern von der Eigennutzung im eigenen und insbesondere nicht fremdvermieten Ferienhaus.

EIne gleichzeitige Nutzung an zwei unterschiedlichen Orten findet nicht statt.

Darüber hinaus ist Sky Go extra dafür gemacht, um außerhalb der eigenen vier Wände genutzt zu werden. Mir erschließt sich der Unterschied zur Sky-Q-App nicht wirklich, weil man meines Erachtens keinen Unterschied im Aufbau und in der Handhabung erkennen kann.

Aber Sky-Ticket ist schon mal eine Möglichkeit. Auch der Einsatz eines große Tablets wäre eine Option.

Gruss

Norbert

onzlaught
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Re: Zweitwohnsitz

Die aktuellen AGB (massive Änderungen mit SkyQ)  reden nur noch von "Haushalt",

bis zum SkyQ war die Nutzung nur an der im Vertrag stehenden Adresse erlaubt.

AGB konforme Wahl dürfte nur SkyTicket für Fernseher bzw. Go für Mobilgeräte sein.

Ich würde es drauf ankommen lassen,

habe die AGB aber nur grob überflogen, da sind mit SkyQ diverse Dinge umgeschrieben worden.

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