22.02.2019 15:36
Hallo,
reicht ein Widerruf über "Mein Sky" ? Ich habe heute morgen meinen Vertrag verlängert, aber der Preis ist so nicht abgesprochen gewesen. Deshalb habe ich widerrufen. Leider keine Vertrags Bestätigung per Mail bekommen und den falschen Preis im Kundenkonto bemerkt. Wie sind eure Erfahrungen? Reicht da ein einfacher Widerruf oder muss man mit Einschreiben noch einmal schriftlich kündigen. Eigentlich müsste ich ja erst einmal einen neuen Vertrag bekommen und dann beginnt die Widerrufsfrist oder?
22.02.2019 15:41
Es dauert immer ein paar Tage länger, bis die Daten korrekt online angezeigt werden, wenn du erst heute morgen verlängert hast, muss das Angebot also nciht zwingend falsch gebucht worden sein. Und daran liegts auch, dass noch keine Bestätigung da ist... einfach mal n bisschen Gedult haben..... Bestätigung dauert 2-3 Werktage.
22.02.2019 15:44
Ich habe das aber über den Chat abgefragt und da wurde mir auch die falsche Summe genannt. Geht um HD+, das bei der genannten Summe nicht mit drin war.
22.02.2019 15:46
Für Sky tickt die Widerrufsuhr ab dem Telefonat.
Es empfiehlt sich so zu widerrufen das Du einen Eingangsbeleg hast,
das wäre am Einfachsten via Email.
22.02.2019 15:47
Ich habe über das Formular in Mein Sky widerrufen. Ich habe eine Eingangsbestätigung einer Mail bekommen. Darin steht aber nicht, das es sich um den Widerruf handelt.....
22.02.2019 15:55
Mehr gibt es via Email auch nicht.
22.02.2019 17:35
Ich bin etwas irritiert über "Für Sky tickt die Widerrufsuhr ab dem Telefonat."
Nun, Sky wird wohl kaum bestimmen, wann das Widerrufsrecht beginnt, sondern eher wohl das BGB.
Wie verträgt sich Deine Aussage denn mit § 356 BGB?
Mag ja alles richtig sein. Aber Du kannst sicherlich die beiden Punkte so miteinander verknüpfen, dass es passt.
22.02.2019 17:48
gammoncrack schrieb:
Ich bin etwas irritiert über "Für Sky tickt die Widerrufsuhr ab dem Telefonat."
...
Wie verträgt sich Deine Aussage denn mit § 356 BGB?
....
Das musst Du die Fa. Sky fragen.
Man nimmt das entweder so hin oder reizt seine Rechte voll aus und muß dann halt ggf. deswegen vor Gericht ziehen.
22.02.2019 17:58
Naja. Entweder hat Sky Recht oder eben der Kunde. Mit "Recht ausreizen" hat das wohl wenig zu tun.
22.02.2019 18:01
Na ja, ich bin da relativ entspannt. Ich habe solche Sachen nur gerne geklärt. Ich bin im Rechtschutz und würde das auch eventuell anwaltlich klären lassen, aber soweit sollte es wegen so einer einfachen Sache doch eigentlich nicht kommen. Ich warte jetzt erst einmal ab. Die haben den Vertrag zwar falsch oder sagen wir, undurchsichtig angeboten. Daraufhin habe ich ja sofort widerrufen. Sollte das jetzt von Seiten Sky ohne Probleme angenommen werden, ist ja alles in Ordnung. Dann bleibt es bei meiner Vertragskündigung und geht ist es.
22.02.2019 18:04
Ich denke aber, das die mir auf jeden Fall erst einmal einen Vertrag oder Vertragsverlängerung zusenden müssen. Entweder schriftlich oder per Mail. Soweit ich informiert bin, beginnt erst ab da die Widerrufsfrist. Bis jetzt hatte ich allerdings keine Probleme mit Sky.
22.02.2019 18:19
Soll jeder für sich entscheiden ob in dem Wissen das die Rechtsauffassung der Fa. Sky falsch ist
seinen Widerruf heute abschickt und das Thema damit erledigt ist oder übermorgen widerspricht und
nach wochenlangen Mahnungen, Anwaltsschreiben etc. im gerichtlichen Mahnverfahren höchstwahrscheinlich
Recht zugesprochen kriegt.
22.02.2019 18:33
Ich habe ja noch ein paar Tage Zeit. In der Zeit kann ja noch eine Bestätigung von Sky kommen. Damit wäre die Sache dann ja auch erledigt. Sollte da im Laufe der Woche nichts kommen, werde ich im Chat noch einmal nachhaken. Ich habe eigentlich auch keine Lust auf sowas und ich frage mich, ob es so schwierig ist die Kunden vernünftig zu informieren. Ich denke mit der heutigen Technik ist das kein Problem. Mich ärgert einfach, das der Vertrag sofort eingebucht wurde(in mein Sky sofort geändert) aber die Bestätigung und Vertragsbestandteile nicht sofort danach zugesendet werden. Da kann man denken, man soll diese nicht sehen es wird Zeit geschunden bis Ende der Widerrufsfrist.
22.02.2019 18:38
Das ist doch alles juristisch schon interessant.
Wenn Du telefonisch dem Vertrag zugestimmt hast, gleichzeitig über Dein Widerrufsrecht informiert wurdest, läuft in der Tat die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt. Sky kann das nachweisen, weil das Telefongespräch aufgenommen wurde.
Was ist aber, wenn der telefonisch abgeschlossene Vertrag dem tatsächlichen nicht entspricht? Dann kann unmöglich die Widerrufsfrist ab diesem Datum laufen, sondern frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem Du Kenntnis von dem geänderten Vertrag hast. Nehmen wir einmal an, dass Du 20 Tage nach dem Telefongespräch widerrufst und Sky das wegen Fristüberschreitung ablehnt. Käme es zum Rechtsstreit, müsste Sky ja beweisen, dass Sie Dich im Rahmen des Telefongepräches auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen haben.
Nun können die das aber nur, indem Sie die Bandaufnahme des Gespräches bei Gericht vorspielen. Einen anderen Weg gibt es nicht. Und nun dürfte man gespannt sein, was ein Richter sagt, wenn sich dabei herausstellt, dass es diesen Vertrag ja überhaupt nicht gibt, sondern einen ganz anderen.
Und nun dürfen einmal alle raten, wie ein Richter bezüglich dieses Widerrufrechtes entscheidet.
Ich behaupte einmal, dass das ganze rein fiktiv bleibt, weil Sky es nie auf eine Verhandlung ankommen lassen würde.
22.02.2019 18:43
Aufgezeichnet wird nur nach Zufallsprinzip zu Schulungszwecken.
22.02.2019 18:45
Ich habe im Chat verlängert. Ich habe nur die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit ja akzeptiert. Das Widerrufsrecht müsste extra bestätigt werden und muss meines wissens auch in Textform vorliegen.
22.02.2019 18:45
Und man muss vorher zustimmen
22.02.2019 18:56
Auch gut. Wenn Sky also die Belehrung zum Widerrufsrecht nicht beweisen kann, läuft die Frist gem. BGB 12 Monate und 14 Tage.
Muss man nur wissen.
22.02.2019 19:00
Das zu wissen kann nicht schaden,
genau so wie die Tatsache das Sky ab dem Telefon anfängt zu zählen.
22.02.2019 19:03
Dann sollte aber auch die Mail mit den Vertragsdaten an dem Tag rausgehen. Das kann doch nicht so schwer sein. Ich bin mir fast sicher, das nur das Telefonat nicht gerichtsfest ist. Ich als Kunde habe ja gar nichts in der Hand.
excalibur2015 | 24.12.2024 21:42 | ||
Sabine1408 | 11.12.2024 06:06 | ||
Ronald_S | 11.10.2024 20:04 | ||
puhbert | 30.08.2024 10:01 |