07.12.2018 13:41
warum will dein Steuerbrater Rechnungen? kann man privat nicht absetzen.
Meiner wollte noch nie ne Sky Rechnung, der lacht nur wenn ich frage ob man das absetzen kann
Ich bekomme auch keine Rechnung vom Friseur oder auf dem Wochenmarkt für´s Gemüse
07.12.2018 13:49
Wobei ich Friseur & Deoroller ganz klar in den Werbungskosten sehe
07.12.2018 13:51
das findet man auf die schnelle:
So lautet die insoweit maßgebliche Gesetzesnorm des § 14 UStG wie folgt:
(…)
(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
1. führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;
2. führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. § 14a bleibt unberührt.
(…)
Eine gesetzliche Pflicht zur Rechnungsausstellung besteht demnach für einen Unternehmer nur in folgenden Fällen:
Gemäß § 368 BGB haben Private nur einen Anspruch auf Erteilung einer Quittung, d.h. auf ein schriftliches Empfangsbekenntnis für die von ihnen vorgenommene Zahlung.
07.12.2018 14:46
Da sich mittlerweile Viele wieder beruhigt haben ...
Bei den vielen Probs hier im Forum - auch buchhalterisch - kann es doch ganz hilfreich sein, einen Beleg zu haben ...
07.12.2018 15:00
.
roi_danton schrieb:
Da sich mittlerweile Viele wieder beruhigt haben ...
Bei den vielen Probs hier im Forum - auch buchhalterisch - kann es doch ganz hilfreich sein, einen Beleg zu haben ...
letzter Post:
es gibt einen Vertrag und es gibt Zahlungsnachweise in Form von Kontoauszügen. Das reicht als Kostenbeleg.
Rechnungen gemäß §14 UStG gibt es für Privatpersonen nicht, und man hat auch keinen Anspruch darauf.
Was Du für einen Spezialfall mit Sky hast, wissen wir nicht. laut Dir ist es kein Abo.
Wenn du für dein Unternehmen dafür eine Rechnung von denen benötigst, dann versuche es weiter.
Da nützt es aber nichts hier eine äußerst allgemein gehaltene Frage bezüglich nicht bekommener Rechnungen von Sky in einem Forum mit Abonnenten aufzumachen.
Es sei denn, es war Dir am Anfang nicht klar, dass es keine Rechnungen für Privatpersonen geben muss und du ein ganz anderer Fall bist.
07.12.2018 15:24
Hallo roi_ danton,
ich habe versucht deine Frage hinreichend zu beantworten. Nachfolgend wie folgt:
Rechtslage - Rechnungspflicht
Es ist immer zwischen der Art des Leistungsempfängers zu unterscheiden. Und zwar dem Unternehmen und dem privaten Endverbraucher. Was heißt das konkret?
Erbringt ein Unternehmer Lieferungen. Oder führt sonstige Leistungen aus, so ist dieser berechtigt Rechnungen auszustellen. Im § 14 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1. festgeschrieben.
Sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, welcher die Leistungen für sein Unternehmen bezieht, oder auch eine juristische Person, so ist der Leistende zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der erbrachten Leistung verpflichtet.
Insbesondere auch für abgerechnete steuerfreie Leistungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (= Befreiung nach § 4 Nr. 1–7 UStG, z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen).
Ausnahme für Unternehmen:
So eine Verpflichtung existiert nicht, wenn der abgerechnete Umsatz nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfrei ist, z. B. zählt man hierzu heilberufliche Leistungen gemäß o.g. UStG. Für den sog. Vorsteuerabzug ist eine Rechnung ebenfalls nötig.
Sonderfall - Endverbraucher:
In allen anderen Fällen besteht eine derartige Verpflichtung gemäß § 14 Abs. 2 Nr.2 Satz 1 UStG nicht.
Insbesondere gilt das für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet an private Endverbraucher. Demnach muss ein gewerblicher Verkäufer seinem privaten Kunden keine Rechnungen ausstellen. Es handelt sich hier um eine allgemein akzeptierte KANN-Leistung. Gleichwohl hat man als privater Kunden keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung einer Rechnung für z.B. in einem Onlineshop erworbene Waren. Gemäß § 368 BGB haben Private jedoch Anspruch auf eine Quittung. Das ist ein schriftliches Empfangsbekenntnis für die vom privaten Endverbraucher vorgenommene Zahlung.
Anmerkung: Der Inhalt dieses Threads ist nach bestem Gewissen verfasst. Dennoch ersetzt es keine Rechtsberatung und erhebt den Anspruch einer Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Herzliche Grüße
07.12.2018 16:44
Danke für die ausführliche Quellenangabe ...
Der ganze Diskurs beruht wohl auch auf der reinen Begrifflichkeit ... Rechnung, Quittung, Bon etc pp ... In meinem Fall eben RE ... Jede Firma stellt dir als Kunde so etwas ohne Probleme aus - nur halt sky nicht
07.12.2018 16:59
Ibe Moserer schrieb:
Das ist so nicht richtig.
Wenn man das Abo beendet hat kann es durchaus sein das es noch Forderungen von Sky ( Store, Rücksendungen die ausbleiben) gibt und damit darf Sky auch noch ein gekündigtes Sepamandat nutzen.
Das hat mir ein Bankberater erklärt.
Lt. Sky AGB erlischt das Sepamandat bei Aboende! Um diese nachträglichen Forderungen noch abbuchen zu können müsste Sky eine separate Ermächtigung anfordern, was sie könnten, wenn sie gleichzeitig eine Rechnung schicken würden. Womit wir wieder beim Thema wären
07.12.2018 17:07
Hallo roi_danton,
immer wieder gerne. Das Ausstellen von Rechnungen stellt in seriösen Firmen eine Selbstverständlich dar. Zudem sind seriöse Firmen stets an einer guten Kundenbeziehung interessiert. Als Monopolist glaubt man jedoch, dass man seine Marktmacht missbrauchen könne. Der mündige Verbraucher entgegnet: "Irrtum sprach der Igel." Es wurden Fußballrechte erworben und direkt als Sublizenz an Dazn verkauft. Die Quittung folgte auf dem Fuß. Im wahrsten Sinne des Wortes. Ich denke die Beletage von Sky bekommt auch noch seine Rechnung, pardon Quittung. Meine Mutter sagte immer: "Gottes Mühlen die mahlen langsam, dafür immer gerecht."
Ich empfehle dir hierzu ein Buch, welches 2019 erscheint. Verhandeln mit Monopolisten: Bessere Ergebnisse erreichen - für Profi-Einkäufer in Unternehmen, Taschenbuch - 1. März 2019, von Urs.P. Altmannbeger (Autor).
Darüber hinaus, ist dir bestimmt auch schon aufgefallen, dass bekannte Supermärkte bzw. Discounter beim Einkauf den Satz: "Möchten Sie einen Bon?" "Bon?" tätigen.
Man muss halt sparen wo man kann unter dem Deckmantel der Umwelt. Willkommen in der Irrenanstalt Deutschland Vereinigt Republik Banana.
Ein schönes Wochenende
07.12.2018 17:08
Didi Duster schrieb:
Ibe Moserer schrieb:
Das ist so nicht richtig.
Wenn man das Abo beendet hat kann es durchaus sein das es noch Forderungen von Sky ( Store, Rücksendungen die ausbleiben) gibt und damit darf Sky auch noch ein gekündigtes Sepamandat nutzen.
Das hat mir ein Bankberater erklärt.
Lt. Sky AGB erlischt das Sepamandat bei Aboende! Um diese nachträglichen Forderungen noch abbuchen zu können müsste Sky eine separate Ermächtigung anfordern, was sie könnten, wenn sie gleichzeitig eine Rechnung schicken würden. Womit wir wieder beim Thema wären
Die von dir erteilte Einzugsermächtigung erlischt automatisch nach Beendigung des Vertrages und Begleichung der letzten Rechnung. Die letzte Rechnung kann auch nach Ablauf des Vertrages gestellt werden, wenn beispielsweise im letzten Vertragsmonat Sky Select Bestellungen getätigt wurden oder wir auf die Rücksendung von Leihgeräten warten.
Rechnung erstellen heißt bei Sky: Abbuchen.
07.12.2018 17:24
Wenn es danach geht, kann Sky auch noch nach Jahren rein theoretisch eine "allerletzte Rechnung" erstellen und diese einfach abbuchen Zumal: Sky bucht ja nur ab - eine Rechnung erhälst du ja nicht!
Ist mal wieder sehr schwammig formuliert! Für mich ist das Sepamandat mit Aboende erloschen
07.12.2018 17:32
Nach Jahren nun sicher nicht mehr, jedoch z.B. nach Monaten den Schadenersatz Geräte.
07.12.2018 17:34
Das merken die doch evtl erst nach Jahren Ausserdem können sie dann mehr Verzugszinsen berechnen!
08.12.2018 09:02
Einfach das SEPA Mandat widerrufen ... Per Mail reicht ...
08.12.2018 09:04
sagt dein Steuerberater? Also der, der eine Rechnung von Sky will?
08.12.2018 09:36
Da pellt sich Sky ein Ei drauf.
08.12.2018 13:13
Ein Ei hatte ich heute auch schon ...