17.12.2018 14:35
Es liegt uns ein bestätigter Widerruf zur einem Vertrag vor - nun steht noch die Rückzahlung der abgebuchten Beiträge aus. Die Abbuchung erfolgte bereits Anfang November. Das Bestätigungsschreiben haben wir allerdings 4 Wochen später erhalten. Nun läuft Anfang Januar die Möglichkeit ab, dass wir den Betrag von der Bank zurück buchen lassen können. Wie lange dauert diese Rückabwicklung normalerweise?
Leider ist es derzeit kaum möglich die Hotline ohne 30 minütige Warteschleife zu erreichen.
Vielen dank vorab !!!!
17.12.2018 14:37
Das wert noch dauern.ministens bis Januar.
17.12.2018 14:41
Wenn Du eine Bestätigung hast,
hast Du ja etwas in der Hand und natürlich muss Sky dann das Geld zurück bezahlen
Wie lange dauert diese Rückabwicklung normalerweise?
Da gibt es keine Regel und da wird Dir auch die Hotline keine 100%ige Aussage dazu machen können,
dazu ist das Buchungssystem von Sky zu unübersichtlich.
Evtl. kann Dir ein Moderator hier eine verlässliche Auskunft geben,
dass wird aber auch 10 Tage, manchmal länger dauern, bis sich einer bei Dir meldet.
Wichtig ist die Bestätigung hast.
17.12.2018 14:41
Dann wäre aber die Frist bei der Bank vorüber, da die Abbuchung am 06.11.18 und wir laut Aussage der Bank die Abbuchung bis 01.01.19 - also 8 Wochen - stornieren lassen können. Ich weiß allerdings nicht, ob Sky das einfach so hinnimmt.
17.12.2018 14:44
Dann wäre aber die Frist bei der Bank vorüber
Und?
Rein rechtlich ist doch völlig klar, dass nach einem Widerruf alles zurückbezahlt wird.
Ich weiß allerdings nicht, ob Sky das einfach so hinnimmt.
Eine Rückbuchung setzt ein automatisches Mahnverfahren in Gang,
diesem Mahnwesen ist es auch egal, warum, wer was zurückbucht.
17.12.2018 15:23
daniel308 schrieb:
Wie lange dauert diese Rückabwicklung normalerweise?
Leider ist es derzeit kaum möglich die Hotline ohne 30 minütige Warteschleife zu erreichen.
Die Regel bei Sky heißt: Rückabwicklung/buchung innerhalb 14 Tage. Jedoch bedeuten regeln bei Sky nur, dass der Kunde sich daran halten muss, aber nicht Sky selbst.
Ruf an und lass dir die Gutschrift und Rücküberweisung bestätigen (mündlich und schriftlich). Wenn es nicht im Guten geht, verlange den Vorgesetzten. Wenn das auch nicht klappen will, schreib an den Geschäftsführer. Der interessiert sich brennend, wie gut sein Laden läuft.
17.12.2018 15:43
Sky wird defintiv keine Rückzahlung in diesem Jahr veranlassen.
Die Geschäftszahlen lassen das nicht zu. So können dem Großaktionär, es handelt sich ja hier nicht um einen Einzelfall, noch die Zahlen incl. solcher Beiträge präsentiert werden.
Als Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden derartige Vorgänge garantiert nicht bilanziert.
17.12.2018 15:47
Hallo
Lies doch mal bitte die AGB von sky durch, da steht was von 14 Tagen..., das müsste eeeigentlich harmonieren mit der Rechtslage in Unternehmerschutzhausen
Ich hätte schon längst Tante Ernas Inkassostübchen angerufen
17.12.2018 15:48
Nach Widerruf gibt es eine gesetzliche Frist von 14 Tagen, bis die Rückerstattung zu erfolgen hat. Alles, was länger dauert, kannst du mit Zinsen einfordern. Die Anwaltskosten, die dafür ggf. entstehen, kannst du dann ebenfalls von Sky einfordern.
Wenn sich nur ausreichend viele so verhalten, wird das recht schnell ziemlich teuer. Event. bewegt derartiges Sky zur "Vernunft".
17.12.2018 16:08
Nun frage ich mal ganz bescheiden nach:
Wie verträgt sich die Aussage
" Da gibt es keine Regel und da wird Dir auch die Hotline keine 100%ige Aussage dazu machen können, dazu ist das Buchungssystem von Sky zu unübersichtlich."
mit dem § 357 des BGB:
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
Nun ist Sky sicherlich kein Unternehmen für Finanzdienstleistungen, obwohl man das ja aufgrund des Umgangs mit Kundengeldern fast glauben könnte.
Also, auf welcher Rechtsgrundlage ist Ihr Kommentar zustande gekommen? Gibt es tatsächlich ein abweichendes "Sky-Gesetz" außerhalb des BGB?
17.12.2018 16:28
Also, auf welcher Rechtsgrundlage ist Ihr Kommentar zustande gekommen?
Auf gar keiner,
ich schreibe dem TE die Situation wie es im Moment bei Sky ist.
Und dazu ist doch ein Forum da, oder nicht.
Wie verträgt sich die Aussage
" Da gibt es keine Regel und da wird Dir auch die Hotline keine 100%ige Aussage dazu machen können, dazu ist das Buchungssystem von Sky zu unübersichtlich."
mit dem § 357 des BGB:
Wieso sollte sie sich damit vertragen?
Hier ist ein Forum, wo man sich gegenseitig Infos zukommen lässt,
wie die Alltagssituationen sind.
Hier ist doch kein Gerichtsaal.
Wenn dem TE die Wartezeit zu lange ist, ok. dann steht im doch der Rechtsweg offen.
Meine Ansicht/Erfahrung ist nur, dass das Geld zurückgebucht ist,
bevor ein Gericht oder ein Anwalt etwas erreicht.
darum gebe ich meine alltagstaugliche Ratschläge/Infos.
Und Du kannst ja im den Klageweg empfehlen.
Ist doch super und der TE entscheidet, was er machen will.
17.12.2018 16:42
Ich habe doch nur gefragt, worauf die Aussage beruht, dass es bei Widerruf keine Rückzahlungsregeln gibt. Nicht mehr und nicht weniger. Was hat mein Kommentar mit Gerichtssaal zu tun? Habe ich vorgeschlagen zu klagen?
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Aussage, es gibt bei Widerruf keine Rückzahlungsregeln, nicht im Einklang mit dem BGB steht.
Und jetzt kommt als Antwort, dass die Alltagsituation anders ist. Was kann ich damit anfangen? Gibt es nun eine Regel, die auch für Sky gilt? Oder nicht?
Nachtrag:
Sky hat das ja genau so in den AGB ausformuliert. Und Sky beharrt ja bei allen Vorgängen auf den eigenen AGB. Warum gilt die Einhaltung nur wenn das Interesse bei Sky liegt, nie aber, wenn es um das Kundeninteresse geht?
17.12.2018 17:03
Ich habe doch nur gefragt, worauf die Aussage beruht, dass es bei Widerruf keine Rückzahlungsregeln gibt
Das hast Du falsch verstanden, oder ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich habe auf diese Frage
Wie lange dauert diese Rückabwicklung normalerweise?
Ausdrücken wollen, dass man da zur Zeit keinen Zeitpunkt festlegen kann,
Nicht dass es vom Gesetzgeber evtl. nicht geregelt wäre.
Sondern dass es keine Regel gibt nach der man im Moment ausrechnen kann,
wann die Rückerstattung tatsächlich kommt, oder auf die man sich verlassen kann.
das vom Gesetzgeber und in AGB alles geregelt ist, dass würde ich nie in Frage stellen.
Und ja wenn sich ein Unternehmen nicht daran hält, kann man ja dagegen klagen.
In diesem Fall, wo der Widerruf bestätigt wurde und nur die Rückzahlung verzögert kommt,
würde ich persönlich das nicht machen,
aber natürlich jeder, wie er will.
17.12.2018 17:05
Wie lange dauert diese Rückabwicklung normalerweise?
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Da gibt es keine Regel...
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Es bezieht sich wohl darauf, wie sky das so handhabt.
Wichtig ist doch, das wir unseren Senf beigetragen haben und gut ist..., oder?
Gruß
17.12.2018 17:07
Es bezieht sich wohl darauf, wie sky das so handhabt.
Danke für die Übersetzung meines Beitrags
So hätte ich es formulieren sollen
17.12.2018 17:08
gammoncrack schrieb:
Gibt es nun eine Regel, die auch für Sky gilt? Oder nicht?
Es gibt noch zu viele Kunden.
17.12.2018 17:10
Ich glaube der ist nur sauer, das du in seinen Augen etwas dünn geliefert hattest
17.12.2018 17:11
Ich würde auch nicht klagen. Ich bin (noch nicht) betroffen. Wäre ich es und müsste die Rückzahlung beschleunigen, würde ich nach 14 Tagen einen Mahnbescheid beantragen. Ich kann ja sicher sein, dass die vorgelegten 32.- Euro Gebühren von Sky zusätzlich, innerhalb der Widerspruchsfrist beim Mahnbescheid, bezahlt werden (müssen). Ich kann mir kaum vorstellen, dass Sky dann auch noch widerspricht, um die Kosten in den dreistelligen Bereich zu treiben.
17.12.2018 17:18
Ich bin nun wirklich nicht sauer. Ich habe ja nicht in "fett" geschrieben, außer bei ein paar Gesetzestexten.
Ich reagiere nur etwas energischer, weil ich bei einem Sky-Mitarbeiter auch mal erwarte "Da haben wir wohl Mist gebaut".
17.12.2018 17:24
Das kann ich verstehen..., aber was is dann?
Herbi bye bye???