30.09.2018 20:03
mephisto2411 schrieb:
Es gibt ein Urteil vom Amtsgericht Berlin, dass Anwendung findet, z.B. auch bei Mietverträgen...
War da Marc der Ankläger oder Verteidiger?
30.09.2018 20:06
Weisst du was...könntest glatt der Typ vom Kundenservice sein
30.09.2018 20:07
Bei Kommentierungen zu Gesetzestexten gibt es keine "Vollversionen", sondern nur unterschiedliche Kommentierungen. Und jede Kommentierung kann anders ausfallen (Von streng bis gemäßigt...). Und wenn Dein Anwalt auf Vertragsrecht spezialisiert wäre, hätte er dir sofort gesagt; Sky Vertrag = Dauerschuldverhältnis, Regelung der Kündigungsfrist nicht durch BGB, sondern durch AGB und §193 findet keine Anwendung auf diese Frist. Des Weiteren hebelt das BGB die AGB nur aus, wenn sie grundsätzlich zum Nachteil des Kunden sind. Und da du ja 12/23 Monate Zeit hattest eine Email/einen Brief mit einer Kündigung zu schicken, ist das jetzt so, denn die Kündigungsfrist ist definitiv nicht zum Nachteil des Kunden gestaltet.
30.09.2018 20:07
Ich werde dann berichten, wie es ausgegangen bist.
30.09.2018 20:09
ich glaube das bringt mit den Anwalt nichts
30.09.2018 20:12
die Kündigungsfrist ist zum Nachteil gestaltet, wenn das berechnete Fristende auf einen Samstag fällt, da hier ein Tag verloren geht...deswegen greift doch §193 BGB
30.09.2018 20:12
Und ist der Handel noch so klein, bringt er doch mehr als Arbeit ein.
30.09.2018 20:14
30.09.2018 20:14
davon ab, ich habe ja vorsorglich auch andere Schritte eingeleitet wie Downgrade (nicht von sky durchgeführt, obwohl ich mich an deine heiligen sky-agbs in diesem Fall gehalten habe) und Widerruf Einzugsermächtigung...sky bucht trotzdem ab. Zwei Verstöße von sky...also bitte...selbst wenn du in dem Punkt mit §193 BGB Recht hast...so hat sky immer noch zwei Fehler begangen....aber hey, da du ja eh bei denen angestellt bist...warum noch argumentieren.
30.09.2018 20:15
das ist doch wurst du hast dir zu viel Zeit gelasenmit der Kündigung.
Paket reduzirung wehre möglich aber auch das dauert.
30.09.2018 20:15
Marc?
30.09.2018 20:17
Reduzierung wurde im Juni/Juli beantragt...wir haben fast Oktober...
30.09.2018 20:18
Einzugsermächtigung widersprochen = kein Abzug ab Widerspruch
30.09.2018 20:18
mephisto2411 schrieb:
.aber hey, da du ja eh bei denen angestellt bist...warum noch argumentieren.
Ganz vorsichtig mit Vermutungen oder Unterstellungen. Nur weil ich Deine Argumentation nicht unterstütze oder aber dir Recht gebe, heißt das noch lange nicht, das ich ein Mitarbeiter der Firma Sky bin. Aber hey, mach es weiter wie Pipi Langstrumpf: Dreh dir die Paragraphen so hin wie sie in Deine Sichtweise passen
30.09.2018 20:18
*Einzug
30.09.2018 20:20
Genauso wie sky gehst du nicht auf die anderen Punkte ein. Ich argumentiere schon gar nicht mehr zu dem §, du schon...aber siehst nicht die anderen Dinge...also wie falsch liege ich mit meiner Vermutung?
30.09.2018 20:24
Evtl. hast Du in Deinen Briefen an Sky auch den Anwalt erwähnt,
dann wartet Sky vielleicht auf Post von im.
30.09.2018 20:26
Den Anwalt habe ich erst in einem der letzten Schreiben erwähnt, soweit ich es in Erinnerung habe. Und auch nicht nach dem Motto "Sie erhalten jetzt Post von meinem Anwalt"
30.09.2018 20:33
Sky vertritt in der Sache eine andere Rechtsansicht als der Anwalt mit dem Du gesprochen hast, und wird da wohl nicht einfach klein beigeben.
In dieser Situation ist es doch völlig irrelevant, ob Du nun alle anderen User von der Ansicht des Anwalts überzeugen kannst (was ich übrigens eher bezweifle).Sky wird kaum von der eigenen Haltung abgehen, weil Du meinst, Du siehtst das anders.
Ich finde es echt unverantwortlich vom Anwalt, Dich mit der Rückbuchung in eine Situation hineinzutreiben, die zwangsläufig auf Mahnungen und letztendlich Inkasso hinausläuft. Du solltest Dir dringend selbst (ohne "Einflüsterer") überlegen, ob Du es ernsthaft auf eine gerichtliche Konfrontation über die rechtliche Zulässigkeit der Vorgangsweise von Sky ankommen lassen möchtest!
30.09.2018 20:36
Ich werde aber nicht den angemahnten Betrag zahlen, da ich wie gesagt ein Downgrade konform der AGB's, die für viele ja hier die heilige Schrift verkörpern, beantragt habe und ich auch die Einzugsermächtigung vor Abbuchung widerrufen hatte. Insofern also sky nicht zumindest den richtigen Betrag einfordert, den ich bereit wäre (bis zur Entscheidung über weitere Schritte) zu zahlen, passiert gar nichts...