02.12.2018 14:40
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe am 24.08.2018 ein Abo (Bundesliga + HD inkl. Sky Q Receiver) für monatlich 24,99€ abgeschlossen.
Bis heute fehlt der Receiver und nach mehrmaligem Nachfragen (sowohl per Mail als auch Hotline) wurde mir gesagt, dass
die Programme auf der Horizon Box von Unitymedia freigeschalten wurden. -> dem ist allerdings nicht so.
Auf mein letztes Nachfragen wurden mir technische Probleme mit dem Receiver genannt und dass dadurch eine Lieferung
aktuell nicht möglich sei.
Mit der letzten Abbuchung wurde eine doppelte Versandpauschale abgebucht, welche ich ebenso nicht nachvollziehen kann.
Meine Frage wäre jetzt, wie ich schnellstmöglich aus dem Vertrag komme und im Idealfall mein Geld zurück erhalte,
da ich die Bundesligaspiele maximal über SkyGo auf dem Handy schauen kann und bis heute Sky (eigentlich) nicht nutzen konnte.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße,
Tobi
02.12.2018 14:46
Im Kapitel 5 der AGB steht, wann du kündigen kannst. Eine Sonderkündigung müßte für dich möglich sein, denn du schreibsts ja "....bis heute Sky (eigentlich) nicht nutzen konnte."
Die AGB kannst du hier runterladen:
5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
5.1
Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonne
-
mentbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Dies gilt nicht, soweit der
Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber oder IPTV-Anbieter) den Ausfall zu ver
-
treten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur
Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten jedenfalls Unterbrechungen,
die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem
vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden
ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im je
-
weiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten gemäß
Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.
5.2
Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der
Smartcard ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.
5.3
Sollte der Empfang von Sky Select Programmen, von kostenpflichtigen Sky On Demand Inhalten oder
von 18+Inhalten unmöglich sein, hat der Kunde bei einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen
Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky Select, kostenpflichtige Sky On
Demand Inhalte bzw. 18+Inhalte. Dies gilt nicht, soweit der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen (insb.
Kabelnetzbetreiber oder IPTV-Anbieter) den Ausfall zu vertreten haben.
5.4
Sky haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet
Sky – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern we
-
sentliche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorher
-
sehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für
eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaf
-
tungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Sky.
5.5
Ist der Kunde mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflich
-
tungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung
die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die
Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky Select, kostenpflichtiger Sky On Demand Inhalte und
18+ Dienste) solange verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Gebüh
-
ren verpflichtet. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum
Entzug der Sehberechtigung unberührt. Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmah
-
nung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Kunden oder Fristsetzung zur Nacherfüllung
im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt
der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfpro
-
zentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer,
niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.6
Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und
gesetzlichen Bestimmungen.
02.12.2018 15:03
Fristlos / ausserordentlich kündigen, dafür könnte man doch mal ein Einschreiben nutzen.
Alle Hardware inkl. Karten zurückschicken,
Alles Geld zurückbuchen.
Keine Leistungserbringung trotz mehrmaliger Aufforderung.
20.12.2018 10:21
Hallo Tobi, entschuldige bitte die Unannehmlichkeiten und unsere späte Rückmeldung. Ich möchte mir den Verlauf des Ganzen gern einmal anschauen, falls es noch zu keiner Klärung gekommen ist. Teile mir Deine Kundennummer bitte in einer privaten Nachricht mit.
So schreibst Du mich privat an: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Gruß, Ronald