19.04.2023 21:26
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich besitze ein Sky Abo mit der Nummer
In meiner Miete war bisher Kabelfernsehen enthalten
Aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivileg muss ich demnächst selbst ein Vertrag mit Kabel Deutschland/Vodafone machen
Das möchte ich nur ungerne.
um weiter Sky genießen zu können müsste ich das jedoch machen
Es sei den ich könnte mein Sky Abo ändern in ein Sky wow Abo.
Ich würde auch ein höherwertigen wow Ticket buchen wollen, als ich jetzt habe .
Würden Sie so kulant sein mir ein außergewöhnliches Kündigungsrecht einzuräumen,um ein Sky wow Abo abzuschließen?
Doppelt bezahlen möchte ich natürlich auch nicht.
In der Hoffnung auf positive Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Marco Jerzembeck
19.04.2023 21:40 - Zuletzt bearbeitet: 19.04.2023 21:41
Hallo
Die Reform der Kabelgebühren in den Nebenkosten tritt nicht sofort ein , sondern erst zum 30. Juni 2024
Also kannst Du über ein Jahr zu den üblichen Kosten weiterschauen
Warum sollte Sky dich aus dem Vertrag jetzt lassen?
19.04.2023 21:43
Bei uns wird es bald abgeschaltet.steht auch so in der Bekanntmachung.
Sky könnte es machen weil Sie nett sind und ich ein höherwertiges Abo abschließen,als ich jetzt habe.😏
19.04.2023 21:55
Das wird Sky nicht machen, denn Du kannst ja auf SKY-IPTV wechseln. Ist dann SKY über Internet und IPTV-Box.
20.04.2023 06:37
Ich sehe es auch so wie @Pfefferdrachen soll Sky jetzt jedem Kabel Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen, der Empfangs Weg ist Sache des Kundens, aus Kulanz könnte man Fragen ob der Wechsel auf IPTV eventuell kostenlos möglich sei. 😉 Monatliches Kündigungsrecht hast Du ja scheinbar nicht.?
20.04.2023 06:47
@neuner1974 schrieb:Bei uns wird es bald abgeschaltet.steht auch so in der Bekanntmachung.
Sky könnte es machen weil Sie nett sind und ich ein höherwertiges Abo abschließen,als ich jetzt habe.😏
Was genau steht in dem Schreiben und von wem ist es? Als Mieter hast du Rechte...
20.04.2023 07:12
Ganz einfach: Das der Gemeinschaftsanschluss gekündigt wurde und nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet wird und man sich selbst darum kümmern muss.
Rechtlich ist daran nichts zu beanstanden.
20.04.2023 07:16
Nein, nicht ganz einfach! Sowas wird nicht innerhalb von Tagen gekündigt. Dem Mieter müssen dort Fristen eingeräumt und der Mietvertrag geändert werden.
20.04.2023 08:43
Wenn einzelne kalte Bertriebskosten-Posten wegfallen, muss das nur mitgeteilt werden und in den zukünftigen Abrechnungen berücksichtigt werden.
Gesetzliche Fristen dafür gibt es nicht.
20.04.2023 08:47
Aber der Mehrnutzervertrag wird nicht von heute auf morgen gekündigt. Wie schon geschrieben, wäre es interessant zu sehen was in dem Schreiben steht und von wem es kommt.
Womöglich ist es auch ein unseriöses Schreiben von einem VF Vertreter, der sich erhofft ein paar teure Verträge an den Mann zu bringen.
20.04.2023 19:07
Man könnte nun überlegen, den Hauseigentümer auf den Erhalt des Kabelanschlusses zu verklagen.
Immerhin hat man die Wohnung ja damit gemietet, somit ist der Kabelanschluss durchaus Bestandteil des Mietvertrages. Und aus Mietverträgen lassen sich nicht so einfach Bestanddteile einseititg vom Vermieter entfernen.