04.09.2022 12:39 - Zuletzt bearbeitet: 04.09.2022 12:40
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage für meinen Vater, weil er den Sky Q Receiver (Sat-Ausführung) in seinem zu Hause nutzt. Nun hat er mich aber gefragt, ob er diesen Receiver auch in seinem kleinen Wochendhaus nutzen kann?
Das Wochendhaus liegt quasi im nirgendwo, wo es kein Internet gibt. 4G am Handy ist Glückssache, ansonsten eher Edge.
Da er aber vor Ort wie auch zu Hause eine Sat-Schüssel hat, wäre die Frage, ob auch der Sky Q Receiver via Sat im Wochenendhaus genutzt werden könnte?
Ein Nachbar in der Gegend nutzt wohl auch Sky, allerdings weiß er nicht wie. Für mich ist die Frage, ob das überhaupt an 2 völlig verschiedenen Standorten funktioniert und was ggf. die Voraussetzung wäre?
Vor Ort gibt es übrigens auch kein Internet via LAN, oder WLAN. Er hat eben nur den Satellitenempfang.
Sein Zu Hause ist hier z.B. in Sachsen-Anhalt, aber das Wochenendhaus in Brandenburg. Funktioniert das überhaupt, wenn bei Sky nur eine Adresse gemeldet ist.
Er möchte halt ab und zu gern die Bundesliga schauen, daher die Nachfrage. 😀
Ich danke euch.
LG Thomas
Beantwortet Zur Antwort.
05.09.2022 10:13 - Zuletzt bearbeitet: 05.09.2022 10:13
@Oeli1002 schrieb:Der Himmel sollte gleich sein, auch wenn es knappe 100km entfernt ist. 😄
Damit ist die Hauptvoraussetzung für die Funktion schon mal erfüllt ... 😁
Aber falls es so einfach funktionieren sollte, stellt sich für mich die Frage, ob der Vertrag auf EINE Adresse geschlüsselt ist?
Die Frage ist relativ einfach zu beantworten:
Auszug aus den Sky AGB:
1.4.1 Berechtigte Nutzung
Der Kunde ist ausschließlich zur privaten Nutzung der vereinbarten Leistungsinhalte berechtigt. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich gestattet, ist die Nutzung auf den im Vertrag angegebenen Haushalt beschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Kunden die Nutzung des Programms mittels einer TV-App (z.B. Sky Q App) auf weiteren TV-Empfangsgeräten vertraglich gestattet ist.
Sollte man über Satellit ja nie nachvollziehen können.
Nein, das kann man über Satelit nicht nachvollziehen ....
Ich bin kein Sat Kunde, daher habe ich einige Fragezeichen. Bei Kabel funktioniert das nicht wirklich.
Doch, das kann auch bei Kabel funktionieren ...
Es wäre für ihn zu schön um wahr zu sein. 😉
Da kann sich dein "Alter Herr" doch freuen ... er muss halt mit den unsäglichen Gewissensbissen leben 😉
04.09.2022 13:22 - Zuletzt bearbeitet: 04.09.2022 13:24
Also..... wenn er keinen anderen Himmel über sich hat, sollte das 100%tig funktionieren🤗, ob man es laut AGB darf, ist dann wieder eine andere Frage 🫣 Warum probiert er das denn nicht aus?
04.09.2022 13:29
Der Himmel sollte gleich sein, auch wenn es knappe 100km entfernt ist. 😄
Aber falls es so einfach funktionieren sollte, stellt sich für mich die Frage, ob der Vertrag auf EINE Adresse geschlüsselt ist? Sollte man über Satellit ja nie nachvollziehen können.
Ich bin kein Sat Kunde, daher habe ich einige Fragezeichen. Bei Kabel funktioniert das nicht wirklich.
Es wäre für ihn zu schön um wahr zu sein. 😉
Die Frage kam erst dieses Wochenende auf, daher hat er es noch nicht getestet.
Grüße
05.09.2022 09:24
Dem Q Receiver ist es völlig egal an welcher Schüssel er angeschlossen ist, Hauptsache ist, dass Sie richtig ausgerichtet ist (Astra).
05.09.2022 10:13 - Zuletzt bearbeitet: 05.09.2022 10:13
@Oeli1002 schrieb:Der Himmel sollte gleich sein, auch wenn es knappe 100km entfernt ist. 😄
Damit ist die Hauptvoraussetzung für die Funktion schon mal erfüllt ... 😁
Aber falls es so einfach funktionieren sollte, stellt sich für mich die Frage, ob der Vertrag auf EINE Adresse geschlüsselt ist?
Die Frage ist relativ einfach zu beantworten:
Auszug aus den Sky AGB:
1.4.1 Berechtigte Nutzung
Der Kunde ist ausschließlich zur privaten Nutzung der vereinbarten Leistungsinhalte berechtigt. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich gestattet, ist die Nutzung auf den im Vertrag angegebenen Haushalt beschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Kunden die Nutzung des Programms mittels einer TV-App (z.B. Sky Q App) auf weiteren TV-Empfangsgeräten vertraglich gestattet ist.
Sollte man über Satellit ja nie nachvollziehen können.
Nein, das kann man über Satelit nicht nachvollziehen ....
Ich bin kein Sat Kunde, daher habe ich einige Fragezeichen. Bei Kabel funktioniert das nicht wirklich.
Doch, das kann auch bei Kabel funktionieren ...
Es wäre für ihn zu schön um wahr zu sein. 😉
Da kann sich dein "Alter Herr" doch freuen ... er muss halt mit den unsäglichen Gewissensbissen leben 😉
05.09.2022 19:21
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für eure Antworten, ich gebe die Infos weiter! Dann bleibt mir nur übrig DANKE zu sagen!
Einen schönen Abend noch!
LG Thomas