14.12.2018 19:11
Hallo lammy und alle anderen Foristen/-innen,
Bezug nehmend auf den Beitrag von lammy, möchte ich euch auf ein weiteres Urteil aufmerksam machen. Dazu wie folgt:
Untergeschobene Verträge unzulässig
LG München I vom 08.05.2018 (33 O 5550/17)
Das LG München I hat dem Strom- und Gasanbieter PST Europe Sales GmbH untersagt, Verbraucher unverlangt zu Werbezwecken anzurufen und den Abschluss von Verträgen zu bestätigen, die gar nicht geschlossen wurden,
(...) "Zudem sah das Gericht es als erwiesen an, dass das beklagte Unternehmen Verbrauchern Vertragsabschlüsse bestätigt hatte, obwohl keine Verträge geschlossen worden waren. Dazu zog es Gesprächsmitschnitte aus einem Telefonat heran. Der Verbraucher habe dem Gespräch nicht folgen können und dem Vertragsschluss nicht zugestimmt. Daher sei die spätere versendete Vertragsbestätigung unzulässig gewesen." (...)
Tenor: Verträge die der Kunde nicht an der Hotline abgeschlossen hat, sind rechtswidrig,
Quelle: Untergeschobene Verträge nach unzulässigen Werbeanrufen untersagt | Verbraucherzentrale.de,
Anmerkung: Es wurde Berufung eingelegt, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Herzliche Grüße
14.12.2018 19:48
Soll das heissen, dass ich einfach eine Mail an sky schicken kann, in der ich bestätige, dass sie dem zugestimmt haben, mir monatlich 2500,- Euro auf mein Konto zu überweisen...und sie müssen das, wenn sie nicht darauf reagieren?
14.12.2018 20:11
In etwa, aber keine Mail.. SKY schreibt: vielen Dank für ihren Auftrag. Anbei erhalten Sie die Bestätigung ihrer Vertragsdaten.
Das soll ja per Gesetz mal geändert werden........
Bei mir war das ja auch in Ordnung!
Hier schreiben viele, der Telefonverkauf (einer von vielen?) hat im Gespräch andere Versprechungen angegeben. (Teilweise mit "Aufzeichnung" der Kunden). Der zugeschickte Vertrag sieht dann "etwas" geändert aus.
Das Verkäufergespräch kann nicht (wird nicht) von SKY nachvollzogen werden.
Wenn du dem Vertrag nicht rechtzeitig widersprichst, hast du Probleme. Auch so hast du Probleme, da nur wenige Kunden in der Kündigungsfrist eine Antwort erhalten, oder auf E-Mails nicht rechtzeitig reagiert wird. Andere schreiben von einer Eingangsbestätigung. Es wird auch abgebucht (teilweise zu hoch oder unrichtig), da der Verkäufer die Daten hat.
Ich zitiere nur die vielen Forenbeiträge zum Thema ohne persönliche Wertung... Suche mal!
Scheint kein Einzelfall zu sein.
15.12.2018 08:23
Hallo joklu,
ganz klar nein!! Selbstverständlich gilt die Gesetzgebung aus dem Land, in dem du lebst bzw. gemeldet bist. Das wäre dann ein glasklarer Betrugsversuch im Sinne von § 263 StGB (Strafgesetzbuch); Deutschland betreffend.
Herzliche Grüße
15.12.2018 08:53
Umkehrschluss also, die Unternehmen wissen das das nicht die feine Art ist und wollen damit aber weitermachen, weil lukrativ. Das steckt schon eine ganze Menge krimineller Energie drin, wofür ein Normalsterblicher recht ein paar Jahre in den Knast gehen würde. Und übrigens, hab weiter oben gelesen, dass viele Kunden die Verträge erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bekommen. Das war schon mal vor ein paar Jahren hier ein großes Thema, was aber eigentlich gar kein Thema ist. Laut Rechtsprechung startet die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, nur Sky sieht das eben anders und argumentiert, dass der Kunde diese Widerrufsbelehrung am Telefon erhält und mit aktivieren von Sky GO der Vertrag zu laufen beginnt. Viele Menschen haben leider einfach keine Lust sich gegen diese Machenschaften zu wehren wegen eines relativ geringen Streitwertes und Sky und andere Unternehmen spekulieren genau auf dieses Verhalten.
15.12.2018 09:03
Hallo muhusch,
nachfolgend ein Musterformular vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zur Orientierung:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_1.html
Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG schreibt sinngemäß in seinen Auftragsbestätigungen zum Passus: Widerrufsrecht wie folgt:
"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs" dran und entspannen.
Herzliche Grüße
15.12.2018 09:10
Genau das war damals der Streitpunkt und es gab diesen Passus dort noch nicht. Hier in Österreich musste Sky fast ihre ganze AGB ändern, weil sie zum größten Teil sittenwidrige Klauseln enthielt.
27 Klauseln rechtswidrig: Gericht zerlegt AGB von Sky Österreich - derStandard.at
15.12.2018 09:36
Hallo muhusch,
ich habe dazu bereits einen Artikel geschrieben. Siehe in 23.11.2018 -17:58:
Re: Sky wird immer schlimmer !!!!!!!!!!!!
Dort findest du auch den Link zur Abschrift des Urteils.
Herzliche Grüße
15.12.2018 09:41
geiler Thread! 2 Trolle unterhalten sich!