24.04.2022 14:29
Ich habe mal eine Frage.
Wie ist eigentlich die Sachlage, wenn bei mir z.B. eingebrochen wird und der oder die Einbrecher mein ganzes Haus verwüsten und den TV mitnehmen oder zerstören und den sky q Reciever gleich mit? Und mal angenommen diese Person wäre nicht versichert. Muss das Opfer dieses Einbruchs den Riecever bezahlen? Zur Info...bei mir wurde nicht eingebrochen, die frage ist eine reine was wäre wenn Frage
24.04.2022 14:36
Hallo @Anonym !
Schaue mal hier: https://community.sky.de/t5/Sonstige-Geraete/Diebstahl-meiner-Karte-und-meines-Moduls/m-p/635667#M18961
In diesem Fall musste der User laut Aussage des Mods das Gerät Bezahlen.
Viele Grüße
grauerwolf
24.04.2022 14:40 - Zuletzt bearbeitet: 24.04.2022 14:41
Hallo @Anonym
Klar muss er das, wenn nicht versichert.
Wenn du einen Mobilfunk Vertrag hast mit Handy und das Handy wird beim Einbruch gestohlen oder kaputt gemacht, bekommst du von deinem Anbieter auch kein anderes /neues Handy!
24.04.2022 15:20
Theoretisch bist Du gegenüber Sky in der Pflicht und müsstest Dir dann das Geld vom Verursacher zuückholen. Wenn der aber nicht greifbar ist...
Gegen solche Dinge kann man sich mMn auch versichern, weiß jetzt aber nicht wie diese Versicherungen heißen.
24.04.2022 15:22 - Zuletzt bearbeitet: 24.04.2022 15:23
Hausratversicherung 😉
24.04.2022 16:02
@puhbert schrieb:Hausratversicherung 😉
Die haben gerne mal einen Ausschluß für fremder Leute Eigentum. Der Q ist nur geliehen, der gehört der Fa. Sky. Ich denke da eher an die PHV.
24.04.2022 17:06 - Zuletzt bearbeitet: 24.04.2022 17:25
Ja, steht dann bestimmt in den Leistungsangaben der Privatenhaftpflicht.
Bei einer Hausratversicherung sind auch Leihgegenstände mitversichert. Aber auch hier sollte man besser das Kleingedruckte lesen, auch wenn es nicht gut für die Augen ist 😂