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Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

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vertreterschrec
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Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo,

hat jemand jemand in den letzten Tagen - eine Auftragsbestätigung mit dem Maximalbetrag in Höhe von 64,99,- EUR erhalten, obwohl es am Telefon anders vereinbart wurde? In meinem Fall sind es vereinbarte 19,99,- EUR für die Pakete: Entertainment, Bundesliga, Sport mit HD und Sky Go sowie eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90,- EUR.


Gibt es dafür technische Gründe? Oder niedrige Beweggründe? Die Hotline ignoriert mein Anliegen. Gleichwohl den Verweis auf § 433. Die Verpflichtung zur Erfüllung eines Kaufvertrages. Hierzu:

"§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."

Der Widerruf ist natürlich sofort verschickt worden. Ich bekam bisher keine Bestätigung. Vielleicht kann ein Moderator helfen?

Herzliche Grüße

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Sanny_G
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo vertreterschreck und zusammen,

wenn Ihr noch Klärbedarf habt, könnt Ihr mich ebenfalls gern anschreiben.

Anleitung für eine Privatnachricht: https://community.sky.de/docs/DOC-1005 (Antworte nicht auf die E-Mail, sondern gehe über das Web auf mein Profil.)

VG, Sanny

Update: Anliegen von vertreterschreck per DM geklärt.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

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aubi
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hat scheinbar System ... bei mir war es auch so. Ich habe 3 Tage nach Abschluß widerrufen. Das ist jetzt 3 Wochen her und ich habe noch nichts gehört. Auskunft vom Mod und Sky Service: Dauert derzeit sehr lange, da der Service Land unter ist. Kein Wunder bei diesen fragwürdigen Vertriebsmethoden

vertreterschrec
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo Aubi,

danke für deine Nachricht! Ich habe in dieser Community zahlreiche Aussagen gelesen, die sich mit deiner Aussage decken. Ergänzend ist zu sagen, dass ich dieses Geschäftsgebaren heute der Verbraucherzentrale gemeldet habe. Diese wird es prüfen und ggf. tätig.

Leider fällt es dann immer auf die Moderatoren oder seriöse und bemühte Mitarbeiter zurück, die hier tätig sind. Das ist auch nicht schön. Vielleicht kann man ja mittels den Moderatoren eine Lösung finden? Sollte das Alles nicht fruchten muss man die Daumenschrauben enger stellen. Ergo Klage erheben. Ich jedenfalls behalte mir eine Anzeige wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betruges gemäß § 263 StGB vor. Ebenso eine Anzeige gegen den betreffenden Mitarbeiter, der den Kaufvertrag mit mir mündlich abgeschlossen hat. Das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten und eigentlich unfassbar.

Herzliche Grüße

C.

herbi100
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Der Widerruf ist natürlich sofort verschickt worden. Ich bekam bisher keine Bestätigung.

Widerruf bearbeiten dauert mindestens 14 Tage meist sogar länger.

Ebenso eine Anzeige gegen den betreffenden Mitarbeiter, der den Kaufvertrag mit mir mündlich abgeschlossen hat

Das kannst Du machen, nur musst Du dann beweisen, dass es so war, wie Du hier erzählst,

was, wenn der Mitarbeiter was anderes sagt.

Vielleicht kann man ja mittels den Moderatoren eine Lösung finden?

Warum?, Du sprichst von Betrug, Verbraucherschutz, von Anzeigen, von Daumenschrauben, usw.

da halten sich die Moderatoren ab und zu raus

und warten erstmal auf Anzeigen und Nachricht vom Verbraucherschutz.

vertreterschrec
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo Herbi 100,

die Intention ist eine andere, als deine subjektive Warnehmung. Sofern man die Community nach Beschwerden durchstöbert, findet man zahlreiche Beschwerden. Die Beschwerden decken sich mit dem User: "aubis" und meiner Vermutung. Auch auf bekannten Seiten wie tru***pilot etc. findet man diese Beschwerden zu Hauf.

Die Mitarbeiter, die hier einen sachlichen und fairen Austausch pflegen, nehme ich selbstverständlich von meiner Kritik aus. Solltest du ein Mitarbeiter vom Service sein, so fühle dich davon nicht tangiert. Die Idee ist die, dass die Moderatoren als Scharnier zwischen dem Vertrieb und Kunden fungieren. Entsprechend moderieren und neutral makeln. Es kann doch nicht sein, dass der Kunde sich so dreist von der Hotline bzw. vom Service(Hotline) behandeln lassen muss. Man einfach auflegt oder einen noch frech und dumm kommt. Zugleich der  anteilige Monatsbetrag ins Kundenkonto einbucht wird, aber man nicht fähig ist einen einfachen Widerspruch zu bestätigen. So funktioniert kein Customer Service bzw. eine Complain Abteilung. Das Verhältnis Kunde und Sky ist diametral zueinander.

Eine Frage die ich dir gerne stellen möchte, lautet wie folgt:

Findest du es okay, dass die Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit belogen werden? Das Wort belügen stelle ich deshalb in den Raum, weil man durch x-fachen Berichten nicht  mehr von einem Versehen sprechen kann. Hier möchte sich Sky nur mit einer Schutzbehauptung decken. Gleichwohl auch ein regelmäßiger Vorsatz zu vermuten ist? Du kannst es gerne anders sehen.

Ist es nicht eine Sauerei, dass die Hotline vielfach andere Preise verspricht, als wie in der Auftragsbestätigung aufgeführt? Warum kommuniziert Sky die Preise nicht transparent und ehrlich, sodass jeder Kunde entscheiden kann, ob er sein Abonnement abschließt/ verlängert oder nicht.

Bezüglich meine angedachten Anzeige bezüglich des Mitarbeiters ist hinzuzufügen, dass mein Gespräch für 30 Tage aufgezeichnet worden sein müsste. Dieses Band zweifelsfrei belegen wird, dass ich der Jenige bin, der die Wahrheit kund tut. Gleichwohl müsste es auch aufgezeichnet worden sein, weil ich nicht gemäß der Belehrung der Bandsage, per E-Mail widersprochen habe. Ebenso hat mich der Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen, ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf oder nicht. Sowie es in der Warteschleife kommuniziert wird. Das wäre eine nächste Rechtswidrigkeit, die man beanstanden kann. Dabei handelt es sich jedoch um die Baustelle: Datenschutz. Der hier nicht das Zentrum bildet.

Wenn diese Art des Vertriebs keine vorsätzliche und regelmäßige arglistige Täuschung im Sinne von § 123 BGB darstellt? Wie erklärst du dir sonst die ganzen Beschwerden, wenn keine Regelmäßigkeit und Vorsatz vorliegt?  Dennoch gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Auch für Sky und deren CCA´s! Den Verbraucherschutz habe ich über diesen Missstand informiert. Er wird es prüfen und ggf. tätig werden. Leider verstehen einige Unternehmen nur die §§ und $ Sprache, weshalb ich mich dieser Instrumente bedienen muss. Nicht etwa, um Unruhe zu stiften oder Krawall zu schlagen.

Herzliche Grüße

Nicht anwendbar
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Viel Spass und Erfolg dabei sich mit Sky anzulegen  
Weiss zwar nicht, wie du auf BETRUG kommst bzw. wie du damit durchkommen willst, da meines Erachtens kein Betrugsversuch vorliegt (steht ja alles anscheinend im schriftlichen Auftrag bzw. Vertrag) aber das werden dann ja ggf. Richter entscheiden.
Der  schriftliche Auftrag ist ja entscheidend und da hast du ja auch richtig reagiert und einen Widerspruch getätigt.
Das die Gesprächs-Aufzeichnungen nur zu Schulungeszwecken dienen und sogar schon vermutlich gelöscht wurden, da sie gar nicht zwingend aufbewahrt werden müssen, wird dir dann vermutlich der Sky-Anwalt mitteilen bzw. deinem Anwalt, sollte es dazu kommen. Vielleicht kommen die Anwälte ja auf die Idee, dass DU beweisen solltest, was tatsächlich gesagt wurde, so steht dann dein Wort gegen das Wort des CCA. Vielleicht drehen sie es auch, dass genau das "Abgesprochene" in dem Vertrag steht, aber du es anders haben willst und nun dir was ausgedacht hast, um ein günstiges Angebot zu bekommen Nein, dass ist keine Unterstellung, nur ein Gedankenkonstrukt
Du hast dich ja hier schon schlau gemacht, dann wirst du auch gelesen haben, dass viele drohen oder "ankündigen" und dann wird sehr schnell still anschliessend.
Wie gesagt, viel Erfolg bei deinen angekündigten Aktionen

herbi100
Regie
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Ich habe Dir nur geschrieben, wie Deine Lage ist,

darum hättest Du Dir den ganzen Text sparen können.

Der ja auch zum größten Teil aus Vermutungen,

wie es sein müsste,

wie Du die Sache siehst,

besteht.

Und hier geht es doch überhaupt nicht darum wie ich die Sache sehe,

ich müsste ja allein nach Deinen Aussagen mir ein Urteil erlauben, wäre also nicht sehr neutral,

denn wie schreibst Du richtig

Dennoch gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Auch für Sky und deren CCA´s!


Ein Moderator wird sich melden, sich die Sache anschauen

entweder er kann was richten, oder eben nicht,

wenn nicht greift Dein Widerruf und der Fall ist für Sky erledigt.


Leider verstehen einige Unternehmen nur die §§ und $ Sprache

Das weis ich nicht, Sky gehört aber sicher nicht dazu.

veldon
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Lass ihn sich doch ins verderben rennen. Ich mag es wenn sich konsumenten für derart mächtig halten und sich lachhaft überschätzen, dann gewaltig auf die Nase fliegen. Aber hiervon list man eh nich mehr, wäre das erste mal

onzlaught
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Diese Art der Probleme sind für Sky bedauerliche Einzelfälle von mißverständlicher Kommunikation

und menschlichen Fehler und nach kaufmännischer Analyse lohnt sich wohl keine Änderung

der Abläufe, also bleibt es wie es ist.

Selbstverständlich sind auch mündliche Verträge einzuhalten,

Du mußt halt NUR den am Telefon vereinbarten Vertragsinhalt beweisen können.

snowking
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Es passiert so oft und bereits so lange, daß eine bewußte Taktik dahinter durchaus möglich ist. - Die jenigen die es merken, rechtzeitig widerrufen oder sich an die Moderatoren wenden, bekommen das berichtigt. Der Rest bringt Sky Mehreinnahmen.

Das Problem ist, wenn du den Rechtsweg bestreitet, wird dein Fall abgehandelt und fertig. - Das erreichtst du auch durch Moderatorenberichtigung hier. Um Sky hier wegen absichtlichem Vorgehen zu belangen in  Bedrängnis zu bringen, braucht´s eher Öffentlichkeit als Gerichte. (Fernsehreportage darüber).

roi_danton
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Ach vertreterschreck​ ... Welch klangvoller Nick ...

Mit §§ scheinst du dich ja auszukennen - oder nur aus dem Netz gegraben ... mit diesen telefon. Drückerkolonnen wohl weniger

Für dich wohl wichtige Vertragsbestandteile verhandels du wohl zukünftig besser NICHT mündlich !!!

vertreterschrec
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo roi_danton,

als Volljurist im Sinne von § 132 a StGB bezeichne ich mich definitiv nicht. Du kannst mich als mündigen Verbraucher betrachten, der seine Rechte kennt und durchaus weiß wo diese aufzufinden sind. Hierzu noch ein Zitat aus dem Fundus: "Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst." Matthias Claudius“


Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo snowking,

ich stimme deinen Beitrag vollumfänglich zu. Und/ oder man sammelt die Beschwerden betroffener Kunden, um dann gemeinsam dagegen vorzugehen. Verbraucherzentralen, Medien, Presse etc. sind sicherlich eine gute Wahl.

Es kann mir kein Erdenbürger erzählen, dass es sich um Zufälle bzw. Einzelfälle handelt, gleichzeitig aber täglich Kunden selbige Erlebnisse schildern. PS: Bist du auch eine Betroffener?

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo onzlaught,

ich stimme auch deinen Beitrag vollumfänglich zu. Zugleich verweise ich auf den Beitrag vom User: "snowking" und meinen Kommentrar dazu. Genau so ist es; man ist als "Knecht Kunde" bzw. "Konsumvieh" immer in der Beweislast und genau das scheinen die Vertriebsmitarbeiter von Sky zu wissen. Man kann die Kuh auch nur soweit melken bis diese tot ist.

Vielleicht muss man demnächst telefonische Gespräche mit 3-4 Zeugen führen. Na dann: Gute Nacht Marie!

Herzliche Grüße

manticore
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Nur mal als kleine Anmerkung; WO man Gesetze findet und sie einfach nur lesen, ist eine Sache. Sie RICHTIG anzuwenden und auch die Rechtssprache (Die durchaus auch ihre Regeln hat) verstehen, eine andere. Und da liegt der Fehler der meisten Verbraucher. Sie Googlen sich irgendwelche Gesetzestexte aus dem BGB/StGB oder sonstwo, ohne tiefes Wissen, ob der ergoogelte Paragraph in ihrem Fall auch Anwendung findet. Deswegen würde ich jedem "einfachen" Vertbraucher davon abraten mit Paragraphen um sich zu werfen. Macht bei anderen Unwissenden vielleicht den Anschein, das man informiert ist, kann aber mächtig nach hinten losgehen.

vertreterschrec
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo manticore,

deine Anmerkung ist für mich akzeptabel. Jedermann steht es frei, Gesetzestexte zu lesen und diese in aktueller Fassung einzusehen. Sämtliche Gesetze sind frei zugänglich. U.a. auf den Seiten des Justizministeriums.


Ich habe nirgendswo geschrieben, dass ich Verbraucherzentralen oder Juristen ersetze. Gleichwohl ich mir Selbiges niemals anmaßen würde. Selbstverständlich müssen Juristen sich mit diesem Thema beschäftigen. Darüber hinaus ist meine Frage mit einen Fragezeichen versehen. Ich lege hier nur den Finger in eine Wunde, die mehr als stark blutet.

Herzliche Grüße

onzlaught
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

vertreterschreck schrieb:

Hallo onzlaught,

ich stimme auch deinen Beitrag vollumfänglich zu. Zugleich verweise ich auf den Beitrag vom User: "snowking" und meinen Kommentrar dazu...

Ich bestreite nicht das man aus der Häufigkeit der gleichartigen Meldungen kein Muster ablesen könnte

und gehe selber davon aus das dem angewandten Verfahren eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse zugrundeliegt.

Da muß man sich dann aber entscheiden ob man seinen Einzelfall verfolgen möchte,

da hilft einem das-große-Ganze leider garnicht, oder ob man Verbraucherrechte generell an

dieser Stelle stärken möchte, dann hilft es die Probleme an Verbraucherschützer heranzutragen,

bei entsprechender Häufigkeit werden die schon reagieren.

Oder die Konkurrenz ruft die Wettbewerbswächter zuhilfe,

da dort auf unlauterem Weg Wettbewerbsvorteile verschafft werden.

Stand jetzt versteckt sich Sky gerne hinter der Tatsache das der Inhalt des Gespräches

nur sehr selten beweisbar ist und genau darauf könnte auch ein Richter verweisen.

roi_danton
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hi vertreterschreck ...


Dann sind wir ja beide keine Juristen ... und ich bin mit Claudius im Geiste vereint ...


Viele hier lassen sich einfach "bequatschen" und dann steht hinterher Aussage gegen Aussage ... Auch ich weiß nach 10 Kundentelefonaten nicht 100% was ich mit wem besprochen haben - wenn ich keine Notizen gemacht hätte

vertreterschrec
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

Hallo veldon,

vielen Dank für deine Warnung. Du hast mich jedoch falsch verstanden. Mein Ziel ist ein anderes, als wie vermutet.

Ich bin nicht an einem Streit interessiert. Gleichwohl kann ich andere Meinungen akzeptieren. Ich fordere mein Recht als Verbraucher ein. U.a. ergeben sich meine Rechte aus Gesetzesbüchern. Von einem Unternehmen, welches mir eine Dienstleistung verkauft, kann ich die Einhaltung der Gesetze erwarten. Ansonsten können wir den Laden zu sperren. So funktioiert eine konkludente Willenserklärung dann doch nicht.

Sofern dir jemand an der Hotline mitteilt, dass du ein Produkt X für den Preis Y bekommst, erwartest du das gekaufte Produkt X zum Preis Y. Oder etwa nicht?

Das Menschen mal Fehler machen ist unbestritten. Frage: Kann es sich bei x.-fachen selbigen Schilderungen anderer Kunden um Zufälle gleicher Art handeln. Oder steckt dahinter Systematik? Darüber können wir als Community gerne diskutieren. Ich spreche immer im Konjunktiv und ziehe ausschließlich Fakten heran. Und stütze mich nicht auf Mutmaßungen. Weshalb du das Wort: "überschätzt" anführst, kann ich mir nicht erklären.

Herzliche Grüße

onzlaught
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Re: Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufvertrages zwingend notwendig ?

vertreterschreck schrieb:

....Oder steckt dahinter Systematik?...

Würde in Richtung Betrug gehen und dann sollte man sehr gute Beweise haben.

Wenn wir jetzt die Anzahl der Meldungen solcher Vorkommnisse pro Tag in Relation zu

den "korrekten" Abschlüssen pro Tag setzen werden wir wohl aber im Promillebereich rauskommen.

Falls das falsch rüberkommt:

Ich finde diese Praxis auch scheixxe und habe schon desöfteren drunter gelitten.

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