10.12.2018 16:11
Hallo,
seit ich meinen Vertrag Ende Oktober verlängert habe, wird bei mir jeden Monat der Standardpreis vom Konto abgebucht. Ich habe bereits Anfang November nach zwei unbeantworteten Mails die kostenpflichtige Hotline angerufen. Dort wurde mir versichert, dass ich mit der Dezemberabrechnung das zu viel gezahlte Geld gutgeschrieben bekomme. Das hat mich schon verärgert, da ich das Geld sofort wiederhaben wollte. Nun habe ich in freudiger Erwartung einer Gutschrift Anfang Dezember mein Konto gecheckt und musste feststellen, dass anstelle einer Gutschrift schon wieder viel zu viel Geld abgebucht wurde. Da mir Sky mittlerweile fast 100€ schuldet, habe ich erneut die Hotline angerufen. Dort teilte man mir mit, dass sie nichts für mich tun können. Überweisungen dürfen sie nicht tätigen. Die zuständige Abteilung müsse das regeln.
Mir reicht es jetzt. Ich habe die letzte Lastschrift zurückweisen lassen. Sky schuldet mir jetzt immer noch 20€. Umso erstaunlicher, dass ich heute eine Mahnung erhalten habe. Das kann doch nur ein Scherz sein! Eigentlich müsste ich an Sky eine Mahnung schicken! Das ist Betrug am Verbraucher. Sky ist nicht in der Lage, den Fehler innerhalb eines Montas zu korrigieren, schickt aber einen Tag nach Rückweisung der Lastschrift eine Mahnung - und das zu Unrecht!
Ich bitte einen Moderator darum, sich um mein Anliegen zu kümmern.
Vielen Dank im Voraus
Gina
10.12.2018 16:15
Ich habe die letzte Lastschrift zurückweisen lassen
Das setzt ein automatisches Mahnwesen in Kraft
Sky ist nicht in der Lage, den Fehler innerhalb eines Montas zu korrigieren,
Ja, Zeitabläufe sind lang.
Das kann doch nur ein Scherz sein! Eigentlich müsste ich an Sky eine Mahnung schicken!
Das ist verständlich, aber bei Rückbuchung, sollte man vorher eine Frist setzen.
Ich bitte einen Moderator darum, sich um mein Anliegen zu kümmern.
Kann 14 Tage dauern, bis dahin werden die nächsten Mahnungen kommen.
27.12.2018 09:55
Hallo snaky5,
entschuldige meine späte Reaktion.
Sende mir Deine Kundennummer bitte per Privatnachricht, sofern Dein Anliegen noch nicht geklärt wurde. Zum Datenabgleich benötige ich Dein Geburtsdatum und den Namen Deiner Bank.
Wie Du mich privat anschreiben kannst, erfährst Du hier: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
VG,
Christina
10.01.2019 11:37
Hallo nochmal,
Christina hat mir geschrieben, dass sie mir die Mahn- und Rücklastschriftkosten gutgeschrieben hat. Das stimmt allerings nicht. Auf meine Nachricht habe ich keine Antwort mehr erhalten. Kann mir bitte nochmal ein Moderator helfen?
Danke
10.01.2019 11:41
Die Gutschriften werden sich auf deinem Konto erst nach dem nächsten Buchungslauf auswirken, also werden die frühestens Anfang Februar greifen und sich hoffentlich bei der Abbuchung dann bemerkbar machen.
Ansonsten nochmals einen Moderator anschreiben.
10.01.2019 12:03
Sie hatte mir im Dezember geschrieben, dass die Gutschriften mit der Januarabbuchung erfolgen. Das ist aber nicht passiert.
10.01.2019 12:24
Hallo Gina,
deinen Unmut verstehe ich total. Heute habe ich nachweislich herausgefunden (Beweis liegt vor), existiert der sog. zitierte kürzlich aufgetretene "Systemfehler" seit 3 Jahren! Demnach hast du Recht, sofern du den Betrugsverdacht in den Raum wirfst. Ebenso wäre nach Straftaten der unrechtmäßigen Bereicherung in Tateinheit mit der Unterschlagung von Geldern zu schauen? Hierzu solltest du eine Anzeige beim zuständigen Polizeirevier stellen. Denn nur so kann ein Staatsanwalt darüber entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt.
Sky ist offensichtlich nicht dazu in der Lage, den viel "zitierten" kürzliche aufgetretenen Systemfehler abzustellen. Und/ oder richtige Abrechungen zu erstellen. Interessant dabei ist, dass dieser Fehler schon vor 3 Jahren bekannt war. Sollte dem so sein, kommt es einem willenlichten und schuldhaften Handeln gleich, wofür Sky vollstens haftbar zu machen ist.
Du erwägst, Sky eine Mahnung auzustellen. Kannst du gerne so machen. Sollte es nicht fruchten. leite ein automatisches Mahnverfahren beim zuständigen Mahngericht ein. Dann wird sich Sky bewegen müssen. Das binnen 14 Tagen, da sonst die 2. Stufe der Vollstreckung eingeleitet wird. Bei dieser Information handelt es sich um eine Information die man online beim Mahngericht erfahren kann.
Solltest du auf Sky verzichten können, kannst du eine außerordentliche Kündigung wegen mangelnder Vertragstreue (darauf hat indirekt schon gholi verwiesen) erwirken. Das setzt aber voraus, dass Sky in einer bestimmten Frist - erfolglos abgemahnt wurde.
Zusätzlich zeige es der Verbraucherzentrale an, diese können ggf. auf Unterlassung klagen. Sollte Sky dein Anliegen weiterhin ignorieren, so kannst du bei einer Verbraucherzentrale rechtliche Hilfe suchen. Alternativ gehe zum Rechtsanwalt. Je mehr Leute es melden, desto eher passiert etwas in diese Richtung. Ebenso informiere Rundfunk, Presse und Medien über diesen Missstand. Setze Posts auf Twitter und Facebook ab. Überrolle Sky mit negativer PR im Sinne des Gesetzes. Verschicke Wäschekörbe an Beschwerden (nicht nur du), sodass das Board darin baden kann. Behellige Sky wo es nur geht. Alles im Sinne des Gesetzes versteht sich.
Herzliche Grüße
Hinweis: Alle Informationen sind nach bestem Gewissen verfasst und ersetzen keine Rechtsberatung oder haben den Anspruch einer Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
10.01.2019 12:31
vertreterschreck schrieb:
Hallo Gina,
deinen Unmut verstehe ich total. Heute habe ich nachweislich herausgefunden (Beweis liegt vor), existiert der sog. zitierte kürzlich aufgetretene "Systemfehler" seit 3 Jahren! Demnach hast du Recht, sofern du den Betrugsverdacht in den Raum wirfst. Ebenso wäre nach Straftaten der unrechtmäßigen Bereicherung in Tateinheit mit der Unterschlagung von Geldern zu schauen? Hierzu solltest du eine Anzeige beim zuständigen Polizeirevier stellen. Denn nur so kann ein Staatsanwalt darüber entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt.......
Das ist jetzt aber echt der Schenkelklopfer des Tages .... Du hast Anhand eines über drei Jahre alten Threats also nachweislich herausgefunden (und gleichzeitig bewiesen) das ein Systemfehler bereits seit drei Jahren vorliegt ... .... Den Kausallitätsnachweis das es sich um den selben Fehler handelt würde ich ja jetzt zu gerne sehen ....
Edit: Jetzt wird sogar nachträglich noch ein "Gewährleistungsausschluss" hinzugefügt .....
10.01.2019 12:35
tom75 schrieb:
nachweislich herausgefunden (und gleichzeitig bewiesen)
Weil die meisten Menschen im Bett sterben, ist vor der Benutzung dieses Möbels zu warnen....
10.01.2019 12:39
Seit wann darfts Du hier eine "Rechtsberatung" durchführen. Bei allem Verständnis für alle Betroffenen, solltest Du nicht vergessen ,wer hier Forum Betreiber ist.
10.01.2019 13:00
Ähm eine dezidierte Rechtsberatung sieht wohl anders aus. Zumindest aus meiner Erfahrung heraus.
Das nennt man Hilfe bzw. eine Handlungsanweisung. Schaue dich mal in dem Forum um, dann findest du unzählige Foristen/-innen,
die Handlungsanweisungen (insbesondere zum Umgang mit falschen Abbuchungen) und Hilfe leisten. Andere Kunden beraten. Je nachdem welches Interesse besteht, pro oder contra Sky. Mit anderen Worten, die Kunden erledigen ehrenamtlich die Arbeit von Dritten.
Auch interessant ist der Blcik in die Nutzungsbedingungen für die Sky & Friend Community:
"Sky & Friends ist eine Community-Plattform, auf der Kunden und Nichtkunden, über Fragen bezüglich der Produkte und Dienste von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG („Sky“) diskutieren und sich dabei gegenseitig helfen können und/oder sie sich mit anderen Personen über Themen rund um Sky austauschen möchten. "
Dennoch danke ich dir für deinen Hinweis lieber blumenfreund.
Herzliche Grüße
10.01.2019 13:01
Snaky 5 wollte doch eigentlich als SKY-Kunde nur unbeschwert Fern- und Filme sehen. Satt dessen muss sie (er) sich mit rechtwidrig abgebuchten Geldern und anderen Problemen von SKY herumschlagen. Und dass ein Mod nicht immer das Allheilmittel ist, kann man ja wohl hier sehen.
Hallo "vertreterschreck" Dein Beitrag ist Ernst gemeint? Dir ist schon klar, dass ein gerichtliches Mahnverfahren auch Kosten verursacht, die sie (er) erst einmal selbst verauslagen muss. Und Du empfiehlst tatsächlich diesen Aufwand zu betreiben (Medien u.s.w.) . Sie (er) will doch nur Fernsehen.
Erschreckend für mich immer wieder, welches Ausmaß diese oder ähnliche Probleme mit SKY angenommen haben. Man braucht ja nur hier schauen.
Letztendlich muss das jeder für sich ausmachen, ob er auf SKY verzichten kann. Wenn er die Frage mit "ja" beantwortet, dann bis zur letzten Konsequenz Kündigen, auch fristlos. Natürlich nur unter der Voraussetzung, wenn alle Formalien nachweisbar sind. Also vorliegender schriftlicher Vertrag entgegen der Abbuchung (u.s.w.)
Ich, für meinen Teil befinde mich gerade in einer solchen Phase (fristlose) Kündigung, obgleich mein Vertrag noch bis 2020 läuft. Hab einfach die Nase voll. Will (wollte) doch eigentlich auch nur Fern- oder Filme sehen. Muss aber auch ständig hinter Fehlern von Sky hinterherrennen. Hab einfach keine Lust mehr zu diesem von mir nicht verschuldeten Mehraufwand.
ghohli
10.01.2019 13:17
gholi,
du siehst es doch selbst, Sky ignoriert die Kundin seit Monaten. Negative Publicity und PR mögen Unternehmen überhaupt nicht. Daher ist es ein Mittel zum Zweck. Ein Mahnverfahren ist ein weiteres Mittel, um an sein Geld zu gelangen. Nur über ein Mahnverfahren gelangt man letztlich zur Vollstreckung, sollte es der Schuldner darauf anlegen wollen. Alternativ kann man auch ein Inkassobüro beauftragen, welches die Gelder eintreibt. Die Kosten sind natürlich ein Faktor. Gleichwohl die Kosten, die du dafür aufwenden musst, zu erstatten sind. Unternehmen wie SKy stehen nicht über dem Gesetz.
10.01.2019 13:41
In der Schule gab es auch Schüler, denen der Lehrer es dreimal erklären musste, bevor der Groschen gefallen ist.
3 Jahre alter Thread = falsche Abrechnungen, falsche Abrechnungen = Synonym für Systemfehler.
Das Phänomen der falschen Abrechnung war bereits vor 3 Jahren bekannt. Gleichwohl es sich um den gleichen Systemfehler: falsche Abrechnung handelt, der vor 3 Jahren bekannt war. Dieser Fehler setzt sich bis heute fort.
10.01.2019 13:43
Und was hat die "falsche Abrechnung" vor drei Jahren ausgelöst? Oder wie war der Softwarestand vor drei Jahren und wie ist er jetzt? Wie kommst du darauf das es vor drei Jahren der selbe Fehler war? Wie ist dein Kausalitätsnachweis?
Edit: "Falsche Abrechnungen" gibt es wahrscheinlich seit dem ersten Tag der Buchhaltung! Du hast höchstens "bewiesen", dass es vor 3 Jahren schon mal falsche Abrechnungen gab, nicht mehr und nicht weniger ..... um das festzustellen brauche ich keinen drei Jahre alten Threat. Ich wage mir sogar zu behaupten das es vor 5 Jahren auch schon "falsche Abrechnungen" gab!
10.01.2019 13:49
Der Charakter des Fehlers bleibt gleich. Unabhängig vom System oder der Infrastruktur. Würde man deiner Argumention folgen, müsste die Charakteristik eine andere sein. Dem ist nicht so. Der Fehler weißt das pathologische Symptom falscher Beträge auf. Sowohl vor 3 Jahren, als auch heute.
10.01.2019 13:58
Ja und? Warum willst du da jetzt etwas (zum wiederholten mal) in Richtung "Betrug" konstruieren? Es gab immer Abrechnungsfehler und es wird IMMER Abrechnungsfehler geben .... ärgerlich ja (vor allem in der Häufigkeit wie es derzeit passiert) aber nichts "dramatisches"!
Und das ausgerechnet einer, bei dem der Groschen NIE fällt ein Beispiel anführt in dem es darum geht das ein Leher einem Schüler etwas öfters erklären muss ist an Selbstironie kaum zu überbieten ....
10.01.2019 14:08
Der Betrugsverdacht wurde von der Kundin geäußert. In meinen 2x Antworten zu deiner Verständnisfrage steht nicht einmal das Wort. Lies!
10.01.2019 14:12
Leute!!! geht's hier um euer Verständnisproblem oder um das von snaky5???
10.01.2019 14:12
Das ist jetzt nicht dein ernst, oder? Du sprichst in deinem Post also nicht davon, das anhand deiner Entdeckung (inkl. Beweis) die TE recht hat mit dem "Betrugsverdacht"? Du bringst also nicht sogar noch weitere Straftaten in betracht, die anhand deiner "Recherchen" feststehen könnten?
Alles klar .....