06.05.2024 10:58
Hallo @Seltrecht und @Anonym,
meine Kollegin bat gestern um 15:36 Uhr um eine PN für die, die sich bis zu dem Zeitpunkt gemeldet hatten. Dies gilt entsprechend nicht für neue Meldungen danach. Somit werden eure PNs, sofern ihr ihr nun eine gesendet habt, nicht bearbeitet, bitte habt Verständnis dafür.
Ihr 2 könnt mir gern eine PN zusenden. Nennt mir per privater Nachricht die Kundennummer und zum Datenabgleich das Geburtsdatum sowie:
- beim Lastschriftverfahren: den Namen der Bank
- bei Kreditkartenzahlung: die letzten 4 Ziffern der Kreditkartennummer
- bei PayPal oder Selbstüberweiser/in: die Anschrift
Teilt mir ebenfalls per PN mit, wir genau ihr zu Hause die Sky Q Hardware und die Endgeräte für die Sky Q App mit dem Internet verbunden habt und wo das jeweilige Gerät steht.
-> So könnt ihr 2 mich per privater Nachricht erreichen: https://rb.gy/owxraz
VG, Sanny
06.05.2024 11:39 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 11:40
Hat sich erledigt.
Hab mit einem Mitarbeiter aus dem Chat geschrieben und es gibt keinerlei Lösung für mein Problem.
Wird aber definitiv lustig mit dieser einseitigen Erweiterung aufgrund von angeblicher Nicht AGB Konformen Nutzung.
Bin noch am überlegen ob ich Sky direkt den Bankeinzug sperre oder auf die dann erhöhte Rechnung warte. Dann gibt es eine Rücklastschrift aufgrund von unrechtmäßiger Abbuchung und danach wird Sky für den Bankeinzug gesperrt.
Dann können die sich gerne mit Inkasso und Anwalt melden und dann wird diese Farce vor Gericht geprüft.
Das so einseitige Erhöhungen oder Erweiterungen meist nicht gut ausgehen, hat man ja bei Netflix und co. gesehen.
Trotzdem danke für die Antwort und schönen Tag!
06.05.2024 11:59 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 12:03
Manche wissen alles besser. Aus den Rückmeldungen im Forum geht klar hervor, dass Chat/Hotline eine Glück-Pech-Regelung sind. Da sitzen teils Leute mit sehr wenig Ahnung, wenn es um mehr als einfache Buchungen und Verlängerungen gehen soll.
Vielleicht ist das Problem ein besonderes - wahrscheinlich eher nicht.
Viel Spaß mit dem, was du dir jetzt einbrocken willst. Rechtschutzversicherungen sind übrigens kein Spielzeug. Andere zahlen für deinen Quatsch mit.
Bemerkenswert auch wie sehr sich Leute mit großen Häusern und Grundstücken wegen 10 EUR für die App anstellen.
06.05.2024 12:02 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 12:04
Er hat aber nicht ganz unrecht. Wenn Sky zu unrecht Geld abbucht dann kann man es ja nur zurück buchen.
Und wenn dann Mahnung/Inkasso kommt würde ich das auch an einen Anwalt geben. Warum sollte ich mich damit rumschlagen.
Und ich bin mir sicher dass Sky das verliert.
Also muss die Rechtschutz auch nicht zahlen 😉
06.05.2024 12:08 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 12:09
Der User @Anonym hat ganz sachlich beschrieben, was er gedenkt zu tun. Das ist sein gutes Recht! Daran könntest Du dir gerne mal eine Scheibe abschneiden, was Sachlich- und Höflichkeit betrifft. Keine Ahnung, warum Du immer so verbohrt bist, aber lass das bitte gefälligt woanders raus. Dankeschön!
06.05.2024 12:12 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 12:14
Der User hat die Einladung e. Mods, zu schreiben. Und geht über den Chat. Während das erwiesenermaßen nicht der zuverlässige Weg ist.
06.05.2024 12:19
Leider kann ich dir keine PN senden...😟
06.05.2024 12:19
Es geht einfach um ein gewisses Prinzip.
Sky meint, dass 2 Briefe ohne jegliche Zustimmung von meiner Seite ein verbindliches und rechtssicheres Erweiterungsangebot darstellen. Was halt absolut nicht der Fall ist.
Die definieren nicht AGB Konforme Nutzung damit, dass ein Sky Q Reciever mit einer anderen IP z. B. in einem Ferienhaus oder dem Garten genutzt wird und sehen das als "außerhalb des eigenen Haushalts" an. Der eigene Haushalt wird aber rein rechtlich ganz anders definiert. Darin sind sogar Zweitwohnungen mit eingeschlossen, wenn man z. B. beruflich pendelt. Familienmitglieder die den ersten Wohnsitz beim Eigentümer des Abos haben genauso. Da kann Sky auch in 100 Jahren denken, dass sie damit abgesichert und safe sind. Rein rechtlich bezweifele ich das dann doch sehr.
Wie ich bereits sagte. Ich werde das Ganze nicht so hinnehmen und andere Nutzer sicherlich auch nicht. Im Großen und Ganzen wird Sky damit sehr auf die ***** fliegen, da viele Nutzer Probleme machen oder ihr Abo generell kündigen werden. Da nutzen dann die paar Euro Mehreinnahmen auch nichts mehr.
06.05.2024 12:33 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 12:35
Jetzt bin ich neugierig - was ist deine Situation/Konstruktion, die nicht passen soll?
Was deine Einschätzung anlangt, die teile ich, nicht gut für Sky. Würde sogar die Mehreinnahmen in Frage stellen. Es haben etliche gekündigt, etliche sind zu Wow Sport gewechselt und andere überlegen noch.
Im Gegensatz zu früher sind diese "ich kündige" Posts glaubhaft. Denn Sendereinstellungen und die jährlichen Erhöhungen spielen da herein. Jetzt das mit Multiscreen und die AGB-Briefe - der berühmte Tropfen.
06.05.2024 12:37 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 12:38
Bei mir geht es darum, dass meine Frau außerhalb unseres Erstwohnsitzes arbeitet und unter der Woche in eine Zweitwohnung pendelt. Dort steht unsere zweite Sky Q Box, damit sie am Abend zumindest ein paar Serien oder Filme schauen kann.
Das definiert Sky dann als Nutzung außerhalb des eigenen Haushalts, was aber wie gesagt rein rechtlich nicht zutrifft.
Man wird sehen wo es hinführt.
06.05.2024 12:49
Netflix nennt das deshalb Netflix-Haushalt. Und ist damit klar in der Defintion:
Ein Netflix-Konto ist für Personen bestimmt, die in einem Haushalt zusammenwohnen. Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, müssen sich für ein eigenes Konto registrieren, um Netflix zu nutzen.
Sie können verwalten, wer Ihr Konto verwendet, indem Sie einen Netflix-Haushalt einrichten.
Ein Netflix-Haushalt umfasst die Geräte, die am Hauptort, an dem Sie Netflix nutzen, mit dem Internet verbunden sind. Ein Netflix-Haushalt kann auf einem Fernseher festgelegt werden. Alle anderen Geräte, die Ihr Netflix-Konto über dieselbe Internetverbindung nutzen wie dieser Fernseher, gehören automatisch zu Ihrem Netflix-Haushalt.
06.05.2024 12:54
@Anonym schrieb:.....
Das definiert Sky dann als Nutzung außerhalb des eigenen Haushalts, was aber wie gesagt rein rechtlich nicht zutrifft.
Das interessiert mich jetzt aber ... wo ist das "rechtlich" definiert?
06.05.2024 13:09
@Anonym schrieb:
Bei mir geht es darum, dass meine Frau außerhalb unseres Erstwohnsitzes arbeitet und unter der Woche in eine Zweitwohnung pendelt. Dort steht unsere zweite Sky Q Box, damit sie am Abend zumindest ein paar Serien oder Filme schauen kann.
Das definiert Sky dann als Nutzung außerhalb des eigenen Haushalts, was aber wie gesagt rein rechtlich nicht zutrifft.
Man wird sehen wo es hinführt.
Netzwerk Kabel vom Q abziehen. Bums, problem gelöst 🙂
Oder wenn Ondemand genutz wird VPN nach Hause.
06.05.2024 13:17 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 13:24
Wenn es am Zweitwohnsitz einen zweiten Q für die zweite Person gibt, dann bekommt Sky doch schon eine Nutzungsgebühr.
Wegen sowas soviel Umstände zu machen - da kann jemand am grünen Sky-Tisch nicht rechnen. Gibt welche, die sich ein schönes großes Tablet und Wow zulegen.
06.05.2024 13:27 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 13:29
Relativ simpel.
Der Begriff wie er von Sky genutzt wird "eigener Haushalt" setzt man mit "Privathaushalt" gleich.
Definition des Privathaushalt laut Statistischen Bundesamt:
"Als (Privat-)Haushalt zählt/zählen
- jede zusammen wohnende und wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie
- Personen, die alleine wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter)."
So. Da zählt meine Frau wohl eindeutig in meinen Haushalt. Da wäre Punkt 1 schon mal abgehackt.
Jetzt muss man nur noch klären, in welchen Zusammenhang der Standort des Zweitwohnsitzes liegt.
Hier kann man zusammenfassen:
"Ein Zweitwohnsitz ist ein Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält, aber nicht ihren Lebensmittelpunkt hat. Beispiele für einen Zweitwohnsitz sind Pendler, Studierende, die für ihre Ausbildung umziehen, und Personen mit Ferienwohnungen."
Und solche Definitionen werden bei Rechtssprechungen nun mal herangezogen, speziell wenn es um schwammige AGBs von Streaming Anbietern geht, welche sich alles so schreiben wie sie es brauchen. Viele AGB Klauseln sind oft schon zu Beginn unwirksam.
Man muss sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen, dass Ich im Sky Produkt bereits 15,00 € monatlich für Multiscreen extra bezahle . Warum soll ich jetzt noch einmal 15,00 € zahlen, nur weil ich meine Sky Box an einem anderen Standort benutzen möchte. Das ist absolute Abzocke.
Du bezahlst also einmal eine 15,00 € Gebühr, dass Sky dir erlaubt an mehr als einem Fernseher im Haus das Programm zu nutzen und wenn du von deinen zwei Sky Boxen eine davon außerhalb mit einer anderen IP betreibst, dann bezahlst du direkt 30,00 € monatlich mehr, obwohl es im selben "Privathaushalt" genutzt wird. Das soll gerecht sein? Der Verein hat einfach den ***** offen. Das ist alles.
06.05.2024 13:30
Vielen Dank an Sanny.
Problem wurde vorerst zufriedenstellend gelöst.
Bin denn wieder bei der Arbeit ^^
06.05.2024 13:52
@Anonym schrieb:Relativ simpel.
....
Wenn du dich da mal nicht irrst .... nach deiner Logik wäre es also auch "falsch" für den Zweitwohnsitz eine eigene Hausratversicherung abschließen zu müssen, ist ja schließlich laut deiner "Definition" der gleiche Haushalt ...
Eine "rechtliche Begründung" habe ich in deiner Erklärung zumindest nicht erkennen können ..
Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Erfolg.
06.05.2024 13:59 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 14:03
Sehr schlechtes Vergleichsbeispiel.
So gut wie jede Versicherung heutzutage integriert eine Zweitwohnung kostenfrei in die Hausratversicherung des Hautpwohnsitzes, solange man diese mit Adresse angibt.
Und wenn selbst Versicherer es erkennen, dass sowas zum "Privathaushalt" gehört, dann sollte Sky das wohl auch hinbekommen.
Fakt ist aber folgendes:
Dass eine Erweiterung meines Abos durch die Zusendung von zwei Briefen und einem Satz "Wenn du diese Option nicht annehmen möchtest..." bla bla noch lange keine verbindliche Zustimmung von meiner Seite darstellt, ist wohl klar.
Beispiele warum das so ist, hat man bei den Erhöhungen von Netflix gesehen.
Wie dann etwas richtig in den AGBs definiert wird und in welcher Form das eine Berechtigung zur Mehrvergütung darstellt, werden in Falle von Sky dann Gerichte klären, das steht außer Frage
In dem Sinne wünsche ich allen einen schönen Tag.
06.05.2024 14:05
@Anonym schrieb:Sehr schlechtes Vergleichsbeispiel.
So gut wie jede Versicherung heutzutage integriert eine Zweitwohnung kostenfrei in die Hausratversicherung des Hautpwohnsitzes, solange man diese mit Adresse angibt.
Die Adresse müsste man laut deiner "Definition/Ableitung" aber ja gar nicht angeben ...
Aber ok, wie gesagt, ich wünsche dir da durchaus viel Erfolg ... 🤘
06.05.2024 14:17 - Zuletzt bearbeitet: 06.05.2024 14:18
Entweder macht deine letzte Aussage absolut keinen Sinn oder ich bin nicht schlau genug sie zu verstehen. Glaube aber eher ersteres.
Ich hab dir beschrieben wie dies bei der Versicherung läuft, um zu zeigen wie sinnlos dein Beispiel war. Mit Sky stand das nicht mal im absoluten Zusammenhang.
Mal davon abgesehen könnte Sky gerne die Adresse der Zweitwohnung inklusive der IP in ihrem System hinterlegen. Ist ja nicht so, dass die zweite Sky Q Box wandert und jeden Tag an einem anderen Ort ist. Aber da bewegt sich von Sky ja nichts, weil sie auf eine stumpfe AGB Klausel bestehen, welche absolut nicht durchdacht und wohl nicht mal rechtssicher ist.
Mir scheint es so, dass alle Leute hier beim Wort "AGBs" Schweißausbrüche und Angst kriegen. AGBs werden nämlich immer herangezogen, um Verbraucher unter Druck zu setzen und ihnen irgendein Fehlverhalten unterzuschieben. Es wird jeglicher Mist reingeschreiben, weil sich keiner 100 Seiten von diesem Müll nur im Ansatz durchliest. Geht halt solange gut, bis es zu solchen Streitigkeiten wie jetzt kommt und da fliegen Anbieter mit ihren falsch definierten AGBs nicht zu selten aufs Maul.
Wenn man als Verbraucher aber alles mit sich machen lässt und nur abnickt, ist klar das nichts passiert. So wie es mir scheint, würden sich Einige hier in den Kommentaren sogar noch von Sky oder den AGBs versklaven lassen.
Sehr amüsant.
Bin jetzt aber auch raus aus der Diskussion. Ist es echt nicht mal im Ansatz wert.
Tschaui.