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Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

skl
Geräuschemacher
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Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

nach dem Tod meines Vaters soll das Abonnement zu gleichen Konditionen an meine Mutter ubergehen. Leider ist Sky nich bereit Abo zu gleichen Konditionen auf meine Mutter zu übertragen sondern verlangt Kündigung des bestehenden Abos und Neuabschluss zu schlechteren Konditionen. Hier wünsche ich mir doch pietatvolles Entgegenkommen.@

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veldon
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Herzliches Beileid, aber Vertragsübernahme gibt es seit der neuen DSGVO nicht mehr.

herbst
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Warum verlängerst du nicht ohne Übertragung?

skl
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

ich möchte nicjht, dass meine Mutter noch mit Sky-Daten die auf meinen Vater ausgestellt sind konfrontiert sind

skl
Geräuschemacher
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

hat Sky auch geschrieben, aber dass sie mir den Vertrag jetzt nicht zu gleichen Konditionen für meine Mutter anbieten   

herbst
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Das ist verständlich.

Für Neukunden gibt es dieses Serienspezial für dauerhaft 19,99€, ist das nicht geeignet?

inspiz
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Mach doch einfach von Deinem Sonderkündigungsrecht,welches bei Tod besteht,Gebrauch.Danach kannst Du Dich zurücklehenen und warten was Sky anbietet.

jimgordon
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

welches Sonderkündigungsrecht bei Todesfall? Das gibt es bei Sky nicht.

onzlaught
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Schwieriges Thema,

muß ich als Erbe formaljuristisch einen Vertrag erfüllen der auf einen Verstorbenen läuft

ohne ein Anrecht auf Korrektur der Personendaten auf meine Person zu haben?

Wie soll mich denn dann vertragsrelevantes Schriftwerk erreichen?

Was wenn meine Adresse eine andere ist? Die von Sky erbrachte Leistung darf ja nur an

der im Vertrag angebenen Adresse abgerufen werden.

mMn hat Sky mit der Weigerung die Kundendaten zu ändern auch das Recht auf Vertragsfortführung durch die Erben verloren.

jimgordon
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Da hast Du recht, alles schwierig und Sky macht es sich, wie immer, selbst schwierig. Aber ändert ja nix dran, dass Sky kein Sonderkündigungsrecht für den Todesfall vorgesehen hat.

onzlaught
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Im Falle des TE bestehen sie ja sogar auf die "vorzeitige" Kündigung.

Da würde mich ja doch interessieren wieviele andere Firmen gegen die DSGVO verstoßen

und die Fortsetzung der Verträge mit neuen Daten ermöglichen oder ob Erben die Verpflichtung haben

die Umleitung von Vertragspost eigenständig zu organisieren.

joeho
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Wurde das geändert? Das stand in den AGBs schon drin als Grund für eine Sonderkündigung.

pinky999
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

jimgordon Du kannst kündigen:

Gerne regel ich für Dich diese Angelegenheit. Es ist tatsächlich so, dass das Abonnement zum Tag des Ablebens des Vertragsinhabers außerordentlich gekündigt werden kann. Dazu ist als Nachweis die Sterbeurkunde nötig.


Quelle: Kündigung im Sterbefall


mfG

Jochen


jimgordon
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

ich will aber gar nicht kündigen

pinky999
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

jimgordon schrieb:

ich will aber gar nicht kündigen

Das war mehr eine Antwort auf:

welches Sonderkündigungsrecht bei Todesfall? Das gibt es bei Sky nicht.

skl
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

das gibt es im Moment nicht

herbst
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

skl schrieb:

das gibt es im Moment nicht

Sky Serien-Special - Top-Sparangebot - Sky

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axels
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Hallo skl,

erstmal mein herzliches Beileid. Entschuldige bitte die späte Reaktion. Falls noch Klärungsbedarf besteht, dann schreibe mir eine privater Nachricht mit der Kundennummer.

So geht es: https://community.sky.de/docs/DOC-1005

Viele Grüße,
Axel

manticore
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Das hat mit Sky letzten Endes überhaupt nichts zu tun, sondern ist sogar gesetzlich geregelt und zwar durch §1922 BGB. Dieser regelt, das im Todesfall das Vermögen auf den Erben übergeht. Dazu gehören dann auch Verträge bzw. laufende Pflichten. Im Fall von Sky handelt es sich dann um einen Vertrag mit laufenden Pflichten. Juristen nennen sowas dann auch ein Dauerschuldverhältnis.
Im Todesfall gibt es auch bei keinem Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht, sondern nur ein ordentliches Kündigungsrecht. Auf gut Deutsch gesagt: Die Firmen handeln auf Kulanzbasis, wenn es um das vorzeitige Beenden eines Vertrages auf Grund eines Todesfalles geht.

manticore
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Nope. In den AGB stand noch nie ein Sonderkündigungsrecht auf Grund eines Todesfalls. Weil: Gesetzlich gibt es das auch nicht.

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