14.09.2018 08:13
hi,
ich habe im letzten Jahr mein Abo online gekündig. Hab damals auch in meiner Abo Übersicht einen entsprechenden Vermerk gehabt. Bin mir ziemlich sicher das ich auch eine Mail dazu bekommen habe. Die kann ich allerdings nicht mehr finden.
heute dann der „Schock“. Ich hab auf der Abo Seite nachschauen wollen, wie lange mein Abo noch gültig ist und musste sehen, dass es automatisch verlängert wurde. Von Kündigung nichts mehr zu sehen. Und ein online Kündigungsformular gibt es wohl auch nicht mehr.
Ähnlicher Fall:
Online Kündigung nicht bestätigt
Kann mir jemand helfen? kann ich irgendwo meinen “Schriftverkehr„ einsehen? Zur Not über einen Datenauszug nach DSGVO?!
Ist das ein häufiges Problem?
gruss
dr
14.09.2018 08:32
Ohne schriftlichen Nachweis schwierig, könnte ja jeder nachträglich eine Kündigung verlangen.
Zu deinem alten Laufzeitende kannst du noch Pakete downgraden, um Kosten zu sparen.
14.09.2018 09:04
Grundsätzlich geb ich dir natürlich Recht. Die Kündigung hat es aber ja nunmal gegeben und einen entsprechenden Vermerk muss es ja auch geben. Wenn nicht hab ich natürlich „Pech“ gehabt. Auch, dass das Geschäftskonzept von Sky genau darauf aufgebaut ist, verstehe ich und das ist auch ok. Wäre nur interessant ob irgendwer in irgend einem System doch noch die Kündigung findet. Zur Not halt wie gesagt durch die Datenauskunft nach DSGVO.
danke auf jeden Fall aber für den tip mit dem Downgrade
14.09.2018 09:16
Dabei können wir aber leider nicht helfen , das mußt Du selbst mit Sky klären . Wenn Dir das zu teuer ist , schleunigst downgraden . Wenn Du zu spät bist , geht das nämlich auch nicht mehr . Und das nächste mal um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten !
18.09.2018 09:36
Hallo driedel,
entschuldige die späte Antwort auf Deinen Beitrag.
Schicke mir bitte eine private Nachricht mit Deiner Kundennummer, Deinem Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank.
So geht das: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Gruß,
Jano
18.09.2018 09:46
driedel schrieb:
....Zur Not halt wie gesagt durch die Datenauskunft nach DSGVO....
Das Recht auf vollumfängliche Auskunft gibt es schon weit länger als die DSGVO.
Einen Versuch ist es allemal wert und Dein gutes Recht, aber wenn dort nichts hinterlegt ist,
weil Sky einen Datenfehler ausruft hilft das ja auch nicht.
Du wärst aber nicht dier erste, deren Onlinekündigung verloren gegengen ist.