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Re: 2. Mahnung Rücksendung
herbst 06.05.2017 09:53 (als Antwort auf: lui1988)lui1988 schrieb:
mein Abonement endete am 31.1.2017 und leider vergaß ich die Hardware innerhalb von 3 Monaten zurückzuschicken. Ich bekam am 18.4.2017 die 1. Mahnung
14 Tage ist die Frist für eine Rücksendung. Ohne Beleg kann man jetzt nur abwarten.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
ibemoserer 06.05.2017 10:28 (als Antwort auf: lui1988)Wenn dein Abo endet musst du laut Vertrag die Hardware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden.
Und du hast dir 3 Monate Zeit gelassen.
Ob du die richtige Adresse für die Rücksendung genommen hast?
Und jetzt kommt noch dazu das du den Beleg nicht mehr hast.
Du kannst nur hoffen das Sky nicht genauso schluderig mit der Sache umgeht wie du es getan hast.
Und jetzt noch Sky " interne Verzögerungen" vorzuwerfen " geht mal gar nicht.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
herbst 06.05.2017 10:33 (als Antwort auf: ibemoserer)Die Adresse sieht gut aus: Adresse für Rücksendung - Sky - Hilfecenter
Das Rücksendedatum sieht nicht gut aus: Bis wann muss ich die Geräte zurückschicken? - Sky - Hilfecenter
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
lui1988 06.05.2017 12:29 (als Antwort auf: ibemoserer)Wow! Danke für deine Antwort. Hier wird man ja fast als Verbrecher hingestellt wenn man einmal vergisst die (noch dazu von Sky aufgezwungene!) Hardware fristgerecht zurückzusenden. Hast du etwa noch nie etwas vergessen in deinem Leben??? Leute gibts....
Nach der ersten Erinngerung (Mahnung) hab ich die Hardware sofort losgeschickt per Einschreiben. Ich werde ja nicht der erste sein dem das passiert. Der Mitarbeiter am Telefon sagte mir auch das die Retouren bei Sky immer in Containern bei denen ankommen und dann einzeln geöffnet und vom Mitarbeiter anschließend ins System gebucht werden. Außerdem würden Aussendungen bei Sky vorrang haben! Mir geht es bei der ganzen Sache primär darum dass ich mir die zweite Mahnung sowieso einfange ganz egal wie schnell ich die Hardware zurücksende weil Sky eben so lange braucht!!! Verstehst du dass nicht?
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
herbst 06.05.2017 12:53 (als Antwort auf: lui1988)lui1988 schrieb:
Mir geht es bei der ganzen Sache primär darum dass ich mir die zweite Mahnung sowieso einfange ganz egal wie schnell ich die Hardware zurücksende weil Sky eben so lange braucht!!!
Dass das ärgerlich ist und kein zufriedenstellender Zustand, wird hier keiner bestreiten.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
ibemoserer 06.05.2017 12:59 (als Antwort auf: lui1988)Ich wollte dich nicht angreifen sondern dir die Tatsachen vor Augen halten.
Ich hatte schon einige Sky Abos und ich habe noch nie " vergessen" die Hardware zurückzuschicken.
Und ich habe sogar noch alle Sendebelege und Unterlagen von aller Hardware die ich mal zurückgeschickt habe.
Ist vielleicht etwas spießig für manche aber ich bin auf der sicheren Seite.
Es wird schon alles geklärt werden von einem Mod hier.
Sicher könnte Syk etwas schneller sein aber etwas Mitschuld hast du auch, was aber kein Verbrechen ist.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
lui1988 06.05.2017 21:26 (als Antwort auf: ibemoserer)Ich bin/war seit 2009 Kunde von (damals Premiere) Sky. Die ganzen Briefe hab ich, genau wie du, auch aufgehoben. Sogar die gleiche Premiere S02 Smartcard habe ich noch .Man könnte meinen du hast meinen Schreibtisch soeben abfotografiert . Ich habe außerdem immer alles pünktlich bezahlt bzw. abbuchen lassen. Nie um irgendwas gebettelt oder gefordert. Der Smatcardtausch von S02 auf V14 ging reibungslos. Ich hatte mit diesem Unternehmen nie irgendwelche Schwierigkeiten und das Unternehmen nie welche mit mir. Soll heißen: Ich würde mir wünschen dass Sky mir jetzt auch etwas entgegenkommt.
Vielleicht kann sich ein Mod. hier, meiner annehmen und mir helfen die Sache mit der Mahnung/Rücksendung für beide Seiten bestmöglich zu lösen. Wer weiß vielleicht wird meine Rücksendung am Montag im System von Sky erfasst. Nur dann hätte ich gerne eine Rückmeldung dazu. ev. eine Mail wo drinn steht: "Ihre Rücksendung ist eingetroffen. Vielen Dank für fast 10 Jahre Kundschaft." Sache erledigt. Oder soll ich auf den Brief vom Inkassobüro warten? Doch eher nicht oder?
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
ibemoserer 06.05.2017 22:32 (als Antwort auf: lui1988)Private Nachricht ist unterwegs
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 10:41 (als Antwort auf: lui1988)Schadenersatz musst du nicht zahlen, wenn du die Sendung jetzt abgeschickt hast.
Am besten mit Retourschein, den man online ausdrucken kann, kostenlos zurück senden, dann ist Sky der Auftraggeber. Paket ist auch versichert.
War ein Zeuge bei der Aufgabe der Post dabei? Quittung der Zahlung der Versandkosten? Bar gezahlt oder Karte?
Paketzettel und Versandnachweis muss man bei Sky immer lange aufbewahren...
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
berlin69er 06.05.2017 11:52 (als Antwort auf: solido)Hast du überhaupt gelesen, was der TE geschrieben hat?
Und Zeugen bei der Paketaufgabe oder auch schon beim einpacken selbst sind völlig irrelevant! Ohne Quitung (warum gibt es die wohl?) sehe ich hier keinen Ansatz, außer Sky prüft und findet die Geräte.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
veldon 06.05.2017 11:55 (als Antwort auf: berlin69er)Er liest nicht, er gibt einfach immer nur irrelevanten Mist von sich...
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
apwbd 06.05.2017 12:05 (als Antwort auf: veldon)veldon schrieb:
Er liest nicht, er gibt einfach immer nur irrelevanten Mist von sich...
Da fällt mir spontan noch jemand ein...
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 12:04 (als Antwort auf: berlin69er)Zeuge hilft, bei der Post eine Sendung wiederzufinden.
Aber auch hilfreich gegenüber Sky. Beispiel Supermarkt: statt Kassenbon reicht auch ein Zeuge.
Zum Schaden: Sky fordert gern 30 EUR oder so für eine V14, die muss man nicht bezahlen, weil die Karten nachweislich nur Pfennigartikel sind.
Hatte ich mal geklärt wegen einer S02. Der Tausch aller Karten (damals so 2 Mio.) kostete Kudelski laut Pressemeldung 5 Mio. Franken. Da kann eine Karte wohl nicht 35 DM Wert haben :-)
Modul-Wert laut Sky kenne ich nicht. Servicegebühr 69 EUR bei Verragsschluss ja nicht automatisch der (Zeit)Wert.
Vergleichbare Module SMIT kosten neu im Handel so 30-50 EUR.
Zur fehlenden Quittung spontan der STERN:
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
berlin69er 06.05.2017 12:04 (als Antwort auf: solido)Das ist jetzt wirklich Unsinn, mal abgesehen davon, dass es bei uns nicht mehr um Pfennig geht.
Woher weißt du, was Sky die Karte kostet? Woher weißt du, was Sky an den Verschlüsselungsanbieter zu zahlen hat?
Wie willst du den Zeitwert eines Moduls errechnen? Wüsste nicht, dass es da einen Verschleiß gibt...
Und ja, ein Zeuge hilft vielleicht, aber ist rechtlich irrelevant. Oder wie soll der bezeugen, dass das im Paket war, was der TE angibt? Zudem ist damit nicht geklärt, ob das Paket überhaupt angekommen ist. Wir kommen damit wieder zu der Quittung...
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 12:08 (als Antwort auf: berlin69er)Die Antworten hatte ich ja noch editiert.
Alles schon bewiesen.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
berlin69er 06.05.2017 12:11 (als Antwort auf: solido)Was ist bewiesen? Ist hier wieder Wochenend Rechtsberatung für Laien?
Ich wüsste nicht, dass der TE den Receiver im Supermarkt gekauft hat und ihn nun an der Kasse ohne Kaufbeleg reklamieren und zurückgeben will.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 12:24 (als Antwort auf: berlin69er)Und bei der Post in Österreich bist du Experte für Nachforschungsaufträge?
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
berlin69er 06.05.2017 12:08 (als Antwort auf: solido)Oh man, hast du den Stern Artikel überhaupt gelesen und verstanden, worum es da geht?
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
micmeise 06.05.2017 12:04 (als Antwort auf: lui1988)Wilkommen im Club auch ich habe vor 14 Tagen meinen Receiver und Festplatte an Sky Hamburg gesendet und jetzt erhalte ich gerade die 2 Mahnung mit Schadensersatz androhungen .Was das soll weiß ich nicht aber als Kunde brauch mich keiner mehr werben bei Sky .Jahrelang gut an mir Verdient und nun sowas .Echt zum Ko....
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 12:07 (als Antwort auf: micmeise)keinen Retourschein verwendet, kein Paketzettel mit Sendungsverfolgung?
DHL-Pakete sind immer bis 500 EUR automatisch versichert, auch ohne Retour.
War es ein von dir bestelltes Leihgerät? Oft versendet Sky auch unaufgefordert Sky-Receiver, da gilt eine andere Haftung (§ 241a BGB).
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
berlin69er 06.05.2017 12:14 (als Antwort auf: solido)Und wieder Quatsch! Wenn der Receiver Vertragsbestandteil ist/war, entgegen genommen, nicht reklamiert und stattdessen genutzt wurde, trifft dein Paragraph garnicht zu!
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 12:22 (als Antwort auf: berlin69er)Lesen hilft.
Wenn man den Leihreceiver selbst bestellte (vertraglich vereinbarte), muss man haften.
Wenn man jedoch Ware unaufgefordert erhält, haftet man nicht. Auch wer einen Bildband als Päckchen bekommt, es öffnet, sogar liest, muss es nicht bezahlen, wenn nciht bestellt (241a BGB).
Zitat:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, erwirbt nach § 241a Abs. 1 BGB der Unternehmer keine Ansprüche gegen den Verbraucher. Umgekehrt entstehen gegenüber dem Unternehmer für den Verbraucher keinerlei Verpflichtungen; insbesondere unterliegt er keiner Rücksendungspflicht. Er muss auch nicht auf die Lieferung reagieren, sondern er kann schweigen. Das gilt selbst dann, wenn der Unternehmer erklärt, dass der Kaufvertrag bei Nichtablehnung oder Nichtrücksendung der Waren als geschlossen gelte oder der Verbraucher Aneignungs- oder Verbrauchshandlungen vornimmt (diese gelten - abweichend von der allgemeinen Regelung in § 151 BGB - nicht als Annahme).
Der Verbraucher wird zwar nicht Eigentümer, kann jedoch nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht. Auch bei vorsätzlicher Zerstörung der Sache ist der Empfänger nicht strafbar (strittig). Obwohl der Unternehmer rechtlich gesehen Eigentümer der zugesendeten Ware bleibt, ist ein Herausgabeanspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Veräußert der Empfänger die Waren aber an einen Dritten, der von den Umständen Kenntnis hat, wird dieser hingegen herausgabepflichtig (§ 932 Abs. 2 BGB, § 985 BGB).
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
berlin69er 06.05.2017 12:45 (als Antwort auf: solido)Liest du auch, was ich geschrieben hab und ab und zu auch mal deine selbst ergoogelten Zitate?
Hier geht es um Waren, die irrtümlich oder beabsichtigt versendet wurden, ohne dass ein Vertragsverhältnis existiert!
Sky verschickt Receiver in der Regel aber nicht einfach so. Sie sind Vertragsbestandteil, ob man sie jetzt haben will oder nicht. Auf die 1-2 Fälle die passieren, wenn man sich dem Pairing "verweigert", gehe ich hier nicht ein, weil sie nicht der Regel entsprechen.
Du kannst dir nicht einfach über all irgendwelche Ausschnitte von Paragraphen oder Pressetexten ergoogeln, um diese dann einzeln und zusammenhangslos auf Sky zu übertragen versuchen.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 13:18 (als Antwort auf: berlin69er)Ich fragte doch: Sky-Receiver bestellt, so Vertrag abgeschlossen? Dann haftet man und muss mit retourschein zurücksenden.
oder
Leihgerät nicht bestellt, also Vertrag Smartcard only. Dann bekommt man mitten im Vertrag ein Leihgerät zugesandt. Ohne Bestellung, selbst entgegen schriftlich erklärtem Willen: "Bitte senden Sie mir kein Leihgerät zu, ich benutze eigenen Receiver."
Selsbt dann sendet Sky zu. Genau dafür ist das Gesetz gedacht. Und wo steht, dass kein Vertragsverhältnis bestehen muss für die Anwendung des § 241a BGB? Quelle? Nö, selbst ausgedacht von Dir.
§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
Amtsgericht Achern 28.10.2016 Az. 2 C 118/16: Sky darf nicht Leihgerät aufzwingen. So auch § 1.5.2 der Sky-AGB: nur Tausch entliehener Receiver zulässig.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
berlin69er 06.05.2017 13:22 (als Antwort auf: solido)Vertragsverhältnis, welches die Ware beinhaltet! Wie oft jetzt noch?
Deine 1-2 Fälle mit Abo über Sat und eigener Hardware sind ein ganz anderer Fall und keinesfalls die Regel. Aber auch das schrieb ich schon.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 13:46 (als Antwort auf: berlin69er)Nochmals für Dich: wenn Vertrag ein Leihgerät beinhaltet, sich die Parteien auf ein Leihgerät einigten, ist kein Raum für § 241a BGB, wer sagt was anderes?
Wenn Sky aber einen unbestellten Receiver (also Liefrung einer beweglichen Sache) sendet, gilt § 241a BGB, es sei denn, eine der Ausnahmen im Paragraphen treffen zu. Also wenn der Verbraucher weiß, dass Sky sich nur irrte, den Namen oder die Adresse verwechselte z.B.
Deshalb also der Hinweis: keine Haftung, wenn man den Receiver nicht wollte/nicht bestellte. Trifft ja auf hunderttausende Fälle zu.
Auch wenn man dann den receiver annahm und verwendete, bleibt es bei den Folgen des § 241a, wie du ja leicht lesen kannst im Zitat Wiki weiter oben.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
berlin69er 06.05.2017 13:51 (als Antwort auf: solido)Wikipedia ist eine sichere Quelle...
"Hunderttausende Fälle"...aha...steht das auf Wikipedia?
Und noch mal: wenn der Receiver zum Vetrag gehört, ist es egal, ob der Kunde ihn möchte oder nicht. Nur darum ging es. Alles andere ist nur deine Interpretation und vor allem Spekulation.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 06.05.2017 13:55 (als Antwort auf: berlin69er)Nochmals: wenn der Receiver zum Vertrag gehört, also in der Vertragsbestätigung steht () ,
dann gilt nicht 241a BGB, wie ich schon dreimal schrieb.
Wieso soll der Kunde nicht mögen, was zum Vertrag gehört?
§ 2.1.1 der AGB: Kunde hat den receiver zu stellen. § 1.2.2 Kunde kann bei vertragsschluss ein Leihgerät leihen.
Bestellmaske heute: "Wählen Sie den receiver zum Vertrag: Sky+ / Sky+Pro / Nutze eigenen zugelassenen Receiver"
Je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde, ist der Receiver Bestandteil des Vertrags oder nicht. Wenn er es ist, kommt er ja zusammen mit der Smartcard zugesandt.
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
solido 07.05.2017 05:17 (als Antwort auf: berlin69er)Ich brauche keine Quellen. Hab es studiert. Aber für andere eine schnelle Quelle sinnvoll zum Nachlesen.
Zeuge reicht, statt Bon oder Quittung auch sinnvoll.
Bsp. aus dem Forum: 2. Mahnung Geräterücksendung trotz Rücksendung unter Zeugen
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
Pauline F. 08.05.2017 12:33 (als Antwort auf: micmeise)Hallo micmeise.
auch Du kannst mir gerne Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht zukommen lassen, damit ich den Sachverhalt prüfen kann.
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VG,
Pauli
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Re: 2. Mahnung Rücksendung
Pauline F. 08.05.2017 12:30 (als Antwort auf: lui1988)Hallo lui1988,
entschuldige meine späte Reaktion. Ich schaue mir das gerne genauer an. Hierfür benötige ich Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht.
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VG,
Pauli