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Re: Kündigung im Todesfall
inaktiv463 02.03.2017 13:55 (als Antwort auf: todesfalleinesverschenktesaboseit2011kunde)hier sollte ein Moderator dieses Forums etwas dazu sagen. Wenn natürlich das Abo auf deine Mutter läuft, dann kannst Du nur auf Kulanz von Sky hoffen. Aber warte einfach mal ab, was ein Moderator, Sky-Mitarbeiter in diesem Forum, dazu sagt.
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Re: Kündigung im Todesfall
Sandra H. 03.03.2017 12:23 (als Antwort auf: todesfalleinesverschenktesaboseit2011kunde)Hallo todesfalleinesverschenktesaboseit2011kunde,
zunächst möchte ich Dir mein Beileid aussprechen.
Während Verträge bei Tod des Vertragsinhabers außerordentlich beendet werden, besteht dieser Anspruch in Eurem Fall regulär nicht. Ich möchte dennoch gern prüfen, ob und wie wir Euch entgegenkommen können. Bitte sende mir per Privatnachricht die Kundennummer Deiner Mutter zu. Zum Datenabgleich benötige ich zudem ihr Geburtsdatum und den Namen der hinterlegten Bank.
https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Gruß, Sandra-
Re: Kündigung im Todesfall
todesfalleinesverschenktesaboseit2011kunde 13.03.2017 18:56 (als Antwort auf: Sandra H.)Hallo Sandra,
ich habe dir einen email geschrieben mit das was Du brauchst.
Hast du meine email mit Document bekommen ?
Bitte kurz bescheid geben
Danke!
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Re: Kündigung im Todesfall
inaktiv594 13.03.2017 19:02 (als Antwort auf: todesfalleinesverschenktesaboseit2011kunde)Vorab "Mein Beileid und Kopf hoch".
Da Mod. sandrah. aufgrund des Zeitpunkts ihrer Antwort Frühschicht hatte, wirst du frühestens morgen eine Antwort von ihr erhalten.
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Re: Kündigung im Todesfall
todesfalleinesverschenktesaboseit2011kunde 13.03.2017 19:19 (als Antwort auf: inaktiv594)Danke Stephan!
ich warte aber schon seit 4 Tagen auf eine Antwort ich hoffe das es nicht untergegangen ist....
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Re: Kündigung im Todesfall
inaktiv594 13.03.2017 19:23 (als Antwort auf: todesfalleinesverschenktesaboseit2011kunde)Upps, übersehen .
Deine Frage wurde wahrscheinlich weitergeleitet und Sandra hat selbst noch keine klärende Antwort erhalten. Sandra ist zuverlässig und wird dir, sobald sie Bescheid bekommen hat, antworten.
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