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sky infoscore

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jimgordon
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Re: sky infoscore

einen kostenpflichtigen Nachforschungsantrag kann NUR der Absender stellen und das ist SKY

vertreterschrec
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Re: sky infoscore

Unterschied zwischen Absender und Vertragspartner

Sofern ich als Kunde ein Paket in einer Postfiliale aufgebe, bin ich der Absender. Geht zum Beispiel eine von mir bestellte Sendung an ein Versandhaus zurück, bin ich der Absender. Das Versandhaus kann nicht gleichzeitig der Absender und Empfänger sein. Es ist auch so, sofern die Rücksendekosten der Empfänger bzw. das Versandhaus trägt. In diesem Fall ist das Versandhaus der Vertragspartner. Das ist der entscheidene Punkt.


Verwendet der Kunde einen vorgedruckten Retourenaufkleber, so ist das Versandhaus der Vertragspartner des Paketdienstes. Das Versandhaus muss sich bei einem Verlust des Paketes darum bemühen, vom Paketdienst - Schadenersatz zu erhalten. Nach Paragraf 424 HGB gilt ein innerdeutsches Paket als verloren, wenn es 20 Tage nach dem Abschicken nicht zugestellt wurde. (Vgl. https://www.paketda.de/recht/retoure-verloren.php

Gleichzeitig bekomme ich als Kunde einen Einlieferungsbeleg. Darauf befindet sich eine TrackID. Damit kann ich, also der Absender die Sendung nachverfolgen. Laut dem DHL Formular kann auch der Absender ein Nachforschungsformular bei der DHL online einreichen. Du siehst es doch selbst, dass man das Feld Absender auf der DHL-Website (siehe Screenshot) auswählen kann. Gleichwohl ist es nicht mit einem bekannten Nachforschungsantrag zu verwechseln. Selbstverständlich reicht diesen nur der Vertragspartner ein und nicht der Absender(=Kunde der das Paket aufgegeben hat). Auch weil das Versandhaus der Vertragspartner ist. Zudem muss sich ein Kunde darum nicht kümmern.


Man darf die Begriffe: Absender und Vertragspartner nicht miteinander vermischen. Das birgt die Gefahr für Missverständnisse. So gesehen sind unsere Auffassungen nicht so unterschiedlich.


Fazit: Der o.g. Kunde wird ohne einen Einlieferungsbeleg sein Geld abschreiben müssen. Er kann nur auf Kulanz hoffen.

jimgordon
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Re: sky infoscore

Du hast nicht mal gelesen, was du hier her kopiert hast, oder? Junge, du bist so peinlich!

Verwendet der Kunde einen vorgedruckten Retourenaufkleber, so ist das Versandhaus der Vertragspartner des Paketdienstes. Das Versandhaus muss sich bei einem Verlust des Paketes darum bemühen, vom Paketdienst - Schadenersatz zu erhalten.
jimgordon
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Re: sky infoscore

Man darf, Der Heini der das paket zur Post trägt, nicht mit dem rein rechtlich gesehenen Absender/Auftraggeber verwechslen

onzlaught
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Re: sky infoscore

vertreterschreck schrieb:

....

Fazit: Der o.g. Kunde wird ohne einen Einlieferungsbeleg sein Geld abschreiben müssen. Er kann nur auf Kulanz hoffen.

Oder,

man hat genug Eier und stellt sich nur mit der Sendungsnummer und der eigenen Aussage vor einen Richter.

tessos
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Re: sky infoscore

was wollt Ihr denn immer mit dem Nachforschungsauftrag??

Mit der Sendungsnummer eine einfache Sendungsverfolgung im Internet, vom Ergebnis einen Screenshot mit Widerspruch an Inkasso und der Drops ist gelutscht - dann ist Sky wider am Zug.

surferer
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Re: sky infoscore

eben - zumal der rotz ja zugestellt worden ist ..

fußball-fan
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Re: sky infoscore

wenn ein Unternehmen ein Inkassobüro beauftragt, kauft das Inkasso quasi die Forderung ab, daher ist auschließlich das Inkassobüro der Ansprechpartner.

jimgordon
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Re: sky infoscore

jawoll

vertreterschrec
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Re: sky infoscore

Sollte man zuviel Geld besitzen, kann man es so mal machen. Daher würde ich dem Kunden raten, den Fall von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Dieser wird auf das Prozessrisiko aufmerksam machen, sofern er seriös ist. Ein Einlieferungsbeleg wird nicht grundlos ausgegeben. Der Einlieferungsbeleg erfüllt einen Sinn und Zweck, nicht wahr?

tessos
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Re: sky infoscore

genau, und wenn man denen die Zustellung der Hardware belegen kann geben Sie den Vorgang zurück an Sky weil Sie nichts eintreiben können.

onzlaught
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Re: sky infoscore

Natürlich,

eine Sendungsnummer aber wahrscheinlich auch,

da stellt sich dann die Frage ob ein Richter mit der Sendungsnummer in der Hand nicht brauchbare Informationen

aus der Fa. Sky und/ oder DHL quetschen kann.

vertreterschrec
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Re: sky infoscore

Hallo tessos,

ein Nachforschungsauftrag ist in dem Fall nicht angezeigt. Richtig! Das schrieb ich bereits. Die Möglichkeit der Nachforschung wurde nur wegen der besseren Verständlichkeit anhand meines Beispiels (Erklärung: Absender - Vertragspartner) angeführt. Zugleich dient die Information den anderen Kunden als Orientierung. Oftmals hat der Kunde keine Kenntnis über den Verbleib seines Paketes (bei Verlust). Manchmal auch bei Sky In diesem Fall ist bekannt, dass

die Ware angekommen ist. Unstrittig! Er kann dem Inkassobüro die TrackID schicken. Diese können aber auf den Einlieferungsbeleg bestehen. Sollte er den nicht mehr haben, kann er Pech haben. Denn der Einlieferungsbeleg hat einen Sinn und Zweck. Hätte er es nicht, so bekäme man keinen. Das Gleiche gilt für beleghafte Briefe. Zum Beispiel ein Einschreiben Einwurf.

Herzliche Grüße

onzlaught
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Re: sky infoscore

Wenn man anhand der Sendungsnummer einen Sendungsverlauf von A nach B ermittelt

ist das in meinen Augen ein ganz brauchbarer Beleg der Einlieferung und ob das Paket ankommt

kann dem Kunden egal sein, da Sky den Retourenbeleg stellt hat der Versanddienstleister bestimmt den Status eines Erfüllungsgehilfen der Fa. Sky.

vertreterschrec
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Re: sky infoscore

onzlaught,

ich sehe es ähnlich. Unstrittig ist, dass sein Paket bei Sky eingetroffen ist. Das nehme ich dem Kunden ab. In einem Prozess würden es die Anwälte der Beklagten vermutlich anders sehen, als die des Klägers. Folgich auf den Einlieferungsbeleg bestehen. Das ist sehr tricky. Er kann es versuchen. Ob er damit durchkommt? Man wird es sehen.

Die entscheidene Frage lautet: Wird in der TrackID der Name des Absenders(Kunde) angezeigt oder nicht? Ist dort nur die Aufgabe in einer Filiale zu einer bestimmten Uhrzeit dokumentiert? Der sich anschließende Transportweg zu einem DHL Paketzentrum bis hin zur Zustellung.

Reicht die TrackID als Beweis für eine Zustellung oder nicht? Aus dem Stand kann es niemand zu 100% sagen. Keiner von uns ist ein Vorsitzender von einem Gericht. Deswegen wage ich da keine Prognose. Es könnte so, aber auch so ausgehen.


PS: Vielleicht könnte der Kunde dem Inkassobüro die Abgabe einer Eidesstattliche Erklärung anbieten? Dazu die TrackID anführen, die für den Kunden spricht.

Jonnycash
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Re: sky infoscore

Gehe schwer davon aus, das ein Nachweis (welcher auch immer) das ein paket vom Kunden an Sky geliefert wurde, als "Anscheinsbeweis" beim einem Richter ausreichen würde.

Ist aber auch nur meine subjektive Meinung.

vertreterschrec
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Re: sky infoscore

Du vermischt die Begriffe: Absender und Vertragspartner. Beides sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Die Person die das Paket aufgibt, ist der Absender. Vergleichbar mit einem Brief, den du an einem Empfänger versendest. Die Person/Firma die dein aufgegebenes Paket erhalten soll, ist der Empfänger.

Es steht auch eine "Absenderadresse" auf dem Retourenaufkleber:

dhl sky.JPG

Gleichwohl ist Sky der Vertragspartner der DHL, da Sky die Versandkosten übernommen hat. Du trittst nur als Absender in Erscheinung. Soweit verständlich?

vertreterschrec
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Re: sky infoscore

Lies richtig!

Absender = Kunde

Auftraggeber/Vertragspartner = Sky

didi
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Re: sky infoscore

Wie kann man solchen thread nur so verhackstücken?

Der Forderung widersprechen mit den Daten und Belegen, die man hat (oder nicht hat), hier auf einen Mod warten, der nachsehen kann, was bei Sky Sache ist, und dann abwarten.

roi_danton
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Re: sky infoscore

Didi Duster schrieb:

Wie kann man solchen thread nur so verhackstücken?

Der Forderung widersprechen mit den Daten und Belegen, die man hat (oder nicht hat), hier auf einen Mod warten, der nachsehen kann, was bei Sky Sache ist, und dann abwarten.

... mit sehr viel Halbwissen ... und Dingen, die man noch nie gemacht hat ...

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