21.02.2019 00:11
Hallo,
Ich habe vor gut einem Monat (16. Januar) per eMail (an service@sky.de) die Kündigung des Abos meiner Zweitkarte eingereicht. Nachdem einen Monat lang rein gar nichts geschehen ist, fragte ich erneut auf diesem Wege (am 17. Februar) nach dem aktuellen Stand der Dinge, und siehe da: wenige Tage später ist eben jene Zweitkarte nicht mehr freigeschaltet. Auch auf der Sky-Website werden im Bereich "Mein Sky" unter "Meine Geräte" weder Karte noch Receiver aufgeführt und unter "Mein Abo" sind die monatlichen Gebühren ebenfalls korrekt angepasst.
Ich nehme also mal an, dass die Kündigung erfolgreich bei Sky eingegangen ist!? Wissen kann ich das allerdings nicht, da ich nie eine Bestätigung erhalten habe. Auch müssten mir doch noch Anweisungen zur Retoure des nun überflüssigen Receivers geschickt werden? Möchte diesbezüglich nur ungern ein böses Erwachen erleben. Übrigens bat in beiden eMails ausdrücklich um Rückmeldung.
Danke für ihr Verständnis.
21.02.2019 00:21
Wissen kann ich das allerdings nicht, da ich nie eine Bestätigung erhalten habe
Wenn Du eine Kündigung rechtsicher (beweisfähig) eingereicht hast,
muss ein Unternehmen diese auch bearbeiten, wenn sie fristgerecht ist,
dazu ist ein Unternehmen verpflichtet.
Nicht verpflichtet ist ein Unternehmen, Dir eine Bestätigung zu schicken.
Auch müssten mir doch noch Anweisungen zur Retoure des nun überflüssigen Receivers geschickt werden?
Nein, dass steht bestimmt irgendwo in Deinen schriftlichen Unterlagen oder den AGB, dass spätestens
14 Tage nach Ablauf/Beendigung das/die Geräte zurückgeschickt werden müssen.
Möchte diesbezüglich nur ungern ein böses Erwachen erleben
Das wirst Du, wenn Du das Gerät nicht zurücksendest,
im Moment ist Sky sehr schnell mit Mahnbescheiden.
Übrigens bat in beiden eMails ausdrücklich um Rückmeldung.
Das ist sinnvoll, aber wie bereits geschrieben, ist ein Unternehmen leider nicht verpflichtet,
Dir diesen Wunsch zu erfüllen.
21.02.2019 00:29
Danke für diese Antwort. Das hilft mir enorm weiter.
21.02.2019 00:32
Wichtig nur, die E Mail und die dazugehörige automatische Eingangsbestätigung
gut abspeichern.
Gute Nacht
21.02.2019 00:35
herbi100 schrieb:
Wissen kann ich das allerdings nicht, da ich nie eine Bestätigung erhalten habeWenn Du eine Kündigung rechtsicher (beweisfähig) eingereicht hast,
muss ein Unternehmen diese auch bearbeiten, wenn sie fristgerecht ist,
dazu ist ein Unternehmen verpflichtet.
Nicht verpflichtet ist ein Unternehmen, Dir eine Bestätigung zu schicken.
Auch müssten mir doch noch Anweisungen zur Retoure des nun überflüssigen Receivers geschickt werden?Nein, dass steht bestimmt irgendwo in Deinen schriftlichen Unterlagen oder den AGB, dass spätestens
14 Tage nach Ablauf/Beendigung das/die Geräte zurückgeschickt werden müssen.
Möchte diesbezüglich nur ungern ein böses Erwachen erleben
Das wirst Du, wenn Du das Gerät nicht zurücksendest,
im Moment ist Sky sehr schnell mit Mahnbescheiden.
Übrigens bat in beiden eMails ausdrücklich um Rückmeldung.
Das ist sinnvoll, aber wie bereits geschrieben, ist ein Unternehmen leider nicht verpflichtet,
Dir diesen Wunsch zu erfüllen.
Versand & Retoure - Sky - Hilfecenter
Du hat eine Mitwirkungspflicht, dass du nach Vertragsveränderungen eine aktuelle Vertragsbestätigung zugesendet bekommst, der du nach deiner Beschreibung mehr als nachgekommen bist. Sky ist verpflichtet dir diese zuzusenden.
Leider werden schriftliche Anliegen von der Hotline oft ungenügend oder falsch bearbeitet, in deinem Fall beides.
In den AGB ist festgelegt, wie und wann ein Downgrade durchgeführt wird.
Ein Moderator kann dein Abo prüfen/korrigieren.
22.02.2019 13:23
Hallo obcdexter,
entschuldige die verzögerte Reaktion auf Dein Anliegen.
Deinen Fall prüfe ich gern. Sende mir dazu Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht.
Wie das geht, siehst Du hier: Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community
Viele Grüße, Conny