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Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Wildgans
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Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Sky drückt nun per „Vertragsanpassung“ die Tarifumstellung auf „Sky Q plus Entertain“  durch. Wenn damit auch eine zwangsweise Umstellung von „Sky im Fernseher“ auf “Zusatz-Receiver neben dem Fernseher“  einhergeht, dann ist das nicht nur unpraktisch, sondern tatsächlich ein Fußtritt für viele überforderte alte Leute, die treu und brav die teuren Abonnements zahlen. Daher möchte ich wissen, worauf die Aufforderung im Anschreiben hinausläuft: „Bitte bestellen Sie bis 31.1.2021 Ihren Sky Q Receiver“. Was passiert denn, wenn man den unerwünschten Receiver nicht bestellt?

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Juliane
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Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Hey Wildgans,

entschuldige bitte die Wartezeit.

Nichts passiert, wenn du dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen möchtest. 😉

VG, Jule
Wildgans
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

@Juliane Danke für die Zusage, dann können wir ja erstmal Kunden bleiben.

Wildgans
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

@Juliane Nein, das war wohl keine „richtige Antwort“. Sky wirft seine AGB über den Haufen, streicht das CI+ Modul und nimmt sich das Recht, es einzukassieren. Man kann widersprechen—das dürfte mit Kündigung beantwortet werden.

 

Nun attackiert Sky also nicht nur die alten Leutchen, sondern das auch noch mitten in der Pandemie. Die potentiell verseuchten Enkel (oder teure Fernsehtechniker) müssen in die Wohnung, das CI-Modul zurückschicken, das Neugerät einrichten. Bei Kündigung muss zusätzlich auch noch der ursprüngliche Sky-Reiceiver aus dem Keller gekramt werden.

 

Der Konzern, der den Fußball teuer machte und uns Donald Trump brachte, bleibt sich treu. Na denn, fort mit Schaden!

onzlaught
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Wenn Sky das Modul aus dem Verkehr ziehen möchte tun sie das einfach, ungeachtet dessen ob das nun final durch die AGB oder im Einzelfall sogar einen Richter "genehmigt" wird. So schon mal geschehen als man zu Beginn des Pairing und der Zwangshardware spontan bestimmte Receiver die Zertifizierung entzogen hat.

 

Und mMn ist es nur eine Frage der Zeit wann Sky die letzten Module aus dem System nimmt.

 

Hast Du denn überhaupt schon eine Kündigung Deines Modulvertrages erhalten?

Das man mit "agressiver Werbung" versucht Modulkunden zu "bekehren" mag nicht schön sein, ist aber völlig legitim.

Wildgans
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Danke für die Msg, aber schauen Sie sich die neuen AGB mal an—ganz eindeutig geht es darum, die Module nun mit klarer Rechtsgrundlage einzusammeln. Ich verstehe ja die Motivation von Sky, aber dann müsste man den Leuten anbieten, Sky auch ohne Receiver, nur über Apps,  zu nutzen.

onzlaught
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Sky hat schon seit Urzeiten in den AGB das Recht verankert Geräte einzuziehen/ zu tauschen wenn Contentschutz oder Verschlüsselungsänderungen anstehen. Da muß das Modul nicht separat erwähnt werden.

onzlaught
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?


@Wildgans  schrieb:

...Sky auch ohne Receiver, nur über Apps,  zu nutzen.


Hier gehts zu Sky Ticket.

Wildgans
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

@onzlaught  Das ist jetzt mal ein Wort, danke für die Info! 🤗

Wissen Sie zufällig auch noch, ob es die Skyticket-App für Panasonic-Fernseher gibt?

Wildgans
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?p

... schon gefunden! Die Skyticket-App gibt’s nicht für Panasonic, nur für LG, Samsung und Sony. Aber es gibt wohl einen Stick.

onzlaught
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Ja weiß ich, nein gibt es nicht.

 

Ein Apple TV wäre das Wiedergabegerät meiner Wahl, aber ein Sky Ticket Stick würde vollkommen reichen. Bei Fernsehern besteht immer die Gefahr das der Hersteller irgendwann keine Updates für die Apps mehr liefert und gerade Sky ist ja sehr auf den Contentschutz bedacht.

 

micbu
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Heute kam eine Mailbenachrichtigung, dass die AGB angepasst werden. In den neuen AGB steht, dass eine CI Karte gegen einen Receiver getauscht werden darf. Ab jetzt muss ich also allen AGB Änderungen widersprechen. Obwohl, eigentlich bräuchte man das gar nicht denn einseitige Vertragsänderungen sind unzulässig. Um Problemen aus dem Weg zu gehen mache ich es aber trotzdem. 

tom75
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?


@micbu  schrieb:

Heute kam eine Mailbenachrichtigung, dass die AGB angepasst werden. In den neuen AGB steht, dass eine CI Karte gegen einen Receiver getauscht werden darf. Ab jetzt muss ich also allen AGB Änderungen widersprechen. Obwohl, eigentlich bräuchte man das gar nicht denn einseitige Vertragsänderungen sind unzulässig. Um Problemen aus dem Weg zu gehen mache ich es aber trotzdem. 


Du solltest dir mal die Schlussvereinbarung der AGB durchlesen, denen du zugestimmt hast .... und wenn du das gemacht hast, dann überlegst du nochmal ganz kurz, was du genau mit "allen AGB Änderungen widersprechen" erreichen möchtest .... 😉

 

Edit: 

Ich war mal so frei und habe dir den entsprechenden Passus aus den AGB von 2019 herauskopiert .... 😉

 

tom75_0-1613142766683.png

 

micbu
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

1. Verträge können nicht einseitig geändert werden, das gibt das deutsche Recht nicht her, auch wenn Sky das gerne so sehen würde

2. Ich möchte erreichen die CI Karte zu behalten, die neuen AGB erlauben Sky dir einfach einen Receiver zu schicken und die CI Karte zurückzufordern. Zitat aus den neuen AGB Abschnitt 1.2.4:

Zitat:

Entsprechendes gilt auch für ein Leih-CI-Plus-Modul. Dieses kann gegen einen
Leih-Digital-Receiver ausgetauscht werden.

3. Da die Schlussbestimmungen sowieso geltendem Recht widersprechen ist das eigentlich irrelevant. Die Banken sind bereits daran gescheitert, Sky wird es im Fall der Fälle auch nicht anders ergehen.

 

Egal, um genau diesem Problem aus dem Weg zu gehen habe ich der Änderung widersprochen und werde es zukünfig auch tun, denn der Passus über den Austausch der CI Karten wird sicherlich auch in zukünftigen Versionen so enthalten sein.

tom75
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?


@micbu  schrieb:

.......

3. Da die Schlussbestimmungen sowieso geltendem Recht widersprechen ist das eigentlich irrelevant. Die Banken sind bereits daran gescheitert, Sky wird es im Fall der Fälle auch nicht anders ergehen.

.....


Selbstverständlich entspricht ein Änderungsvorbehalt geltendem Recht. Wie kommen Leute wie du eigentlich immer auf so komische Ideen?

 

Und was soll dein Vergleich mit Banken? Ist Sky eine Bank?

 

Edit: Selbstverständlich steht es dir frei den geänderten AGB zu wiedersprechen, du solltes nur nicht allzuviel Hoffnung haben das du damit dann letztendlich was bewirkst. Das Vertragsverhältnis zwischen dir und Sky beinhaltet, dass dir Sky ein zum Empfang geeignetes Mittel zur Verfügung stellt, das kann auch ein Receiver sein. Und glaub mir, mir wäre nichts lieber wie ein CI-Modul mit vollem Umfang statt des Receivers

micbu
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Unsinn, solch eine Änderungsklausel widerspricht geltendem Recht, das wurde bereits höchstrichtelich 2007 vom BGH entschieden und 2013 noch einmal vom BGH untermauert.

 

Wie Menschen wie ich auf solch komische Ideen kommen? Na evtl. deshalb, weil sie sich ein klitzekleinbisschen mit unseren Gesetzen auskennen?

 

Den Vergleich mit der Bank habe ich gebracht, weil diese vor nicht allzu langer Zeit genau zu diesem Thema eine riesen Schlappe einstecken mussten.

 

Ich mache es dir einfach, hier das wegweisende Urteil, es wurde 2013 auch noch einmal bestätigt:

https://www.damm-legal.de/bgh-der-vorbehalt-den-inhalt-von-agb-klauseln-einseitig-zu-aendern-ist-wet....

 

Sky hat übrigens bereits Klagen gegen deren AGB verloren. Nicht alles was dort steht ist auch unbedingt rechtskonform. Sky ist aber halt ein großes Unternehmen mit entsprechend langem Atem.

 

Aber ist klar, du hast knapp 1400Posts und ich bin im einstelligen Bereich. Ich bin der Neue und deshalb habe ich automatisch unrecht. O.k., akzeptiert.

 

tom75
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?


@micbu  schrieb:

Unsinn, solch eine Änderungsklausel widerspricht geltendem Recht, das wurde bereits höchstrichtelich 2007 vom BGH entschieden und 2013 noch einmal vom BGH untermauert.

 

Wie Menschen wie ich auf solch komische Ideen kommen? Na evtl. deshalb, weil sie sich ein klitzekleinbisschen mit unseren Gesetzen auskennen?

 

Den Vergleich mit der Bank habe ich gebracht, weil diese vor nicht allzu langer Zeit genau zu diesem Thema eine riesen Schlappe einstecken mussten.

 

Ich mache es dir einfach, hier das wegweisende Urteil, es wurde 2013 auch noch einmal bestätigt:

https://www.damm-legal.de/bgh-der-vorbehalt-den-inhalt-von-agb-klauseln-einseitig-zu-aendern-ist-wet....

 

Sky hat übrigens bereits Klagen gegen deren AGB verloren. Nicht alles was dort steht ist auch unbedingt rechtskonform. Sky ist halt ein großes Unternehmen mit entsprechend langem Atem.

 


Dein wegweisendes Urteil sagt eigentlich nur aus warum in genau diesem bestimmten "Fall" der Änderungsvorbehalt ungültig war. 

 

Zitat: "Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Klausel Buchstabe A Nr. XIV 1 AGB sei unwirksam, weil der darin enthaltene Änderungsvorbehalt hinsichtlich der Vertragsbedingungen gegen § 307 Abs. 1 BGB verstoße. Es fehle die erforderliche Konkretisierung, in welchen Bereichen der Geschäftspartner des Verwenders mit Änderungen zu rechnen habe."

 

Das hat überaupt keine Aussagekraft zu einer angeblich allgemeinen Rechtswidrigkeit von Änderungsvorbehalten. Im Gegenteil, es kann aus dieser Urteilsbegründung sogar gelesen und abgeleitet werden, dass ein Änderungsvorbehalt gerade dann gülig ist, wenn ebe die erforderliche Konkretisierung vorhanden ist.

 

Dies wird unter anderem in §308 Nr. 4 geregelt (sollte man kennen wenn man sich "Auskennt" 😉 ) Da steht dann nämlich:

 

§308 In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

 

4. 

(Änderungsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;
 
daraus folgt:
Wenn es für dich zumutbar ist, einen Receiver zu nutzen um die versprochene Leistung (Empfang von Sky) nutzen zu können, dann ist der Änderungsvorbehalt ok. Und ob es für dich unzumutbar ist entscheidest nicht du. 😉
 
Edit:

 


Aber ist klar, du hast knapp 1400Posts und ich bin im einstelligen Bereich. Ich bin der Neue und deshalb habe ich automatisch unrecht. O.k., akzeptiert.


Nö, ich hätte auch gar nicht darauf geachtet wie viele Posts du hast .... einen derartigen "*******vergleich" habe ich nicht nötig und auf ein solchel Niveau lass ich mich auch nicht reduzieren. Wenn du meinst das nötig zu haben, dann ist das ganz alleine dein Problem .... und jetzt machs gut.

 

Viel Erfolg beim Wiederspruch und auf ein lange Nutzung deines CI-Moduls

Amsel11
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?


@micbu  schrieb:

Unsinn, solch eine Änderungsklausel widerspricht geltendem Recht, das wurde bereits höchstrichtelich 2007 vom BGH entschieden und 2013 noch einmal vom BGH untermauert.


Hallo erstmal

Da bringst Du einiges durcheinander, 😄natürlich kann man gegen AGB Inhalte klagen, ob die Inhalte rechtens sind oder einzelne Bereiche der AGB.

Hat aber nichts damit zu tun, dass ein Unternehmen jederzeit seine AGB ändern darf.🤗

 

Jede Privatperson und jedes Unternehmen hat verschiedene Verträge laufen. Der Anbieter einer Leistung hat das Recht, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit und ohne die Angabe von Gründen zu ändern und zwar durch entsprechende Änderungsklauseln. Die bestehenden Aspekte der AGB bleiben von den Änderungen unberührt – sofern sie nicht Teil der Änderungsklauseln sind.

 

AGB werden ja ständig bei vielen Unternehmen (zB. Stromanbietern) usw. geändert, weil es

zB. neu Gesetze und Rechte, oder auch Gerichtsurteile gibt, da "müssen" die AGB sogar geändert werden.😎

 

 

 

onzlaught
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?


@micbu  schrieb:

....Egal, um genau diesem Problem aus dem Weg zu gehen habe ich der Änderung widersprochen und werde es zukünfig auch tun, denn der Passus über den Austausch der CI Karten wird sicherlich auch in zukünftigen Versionen so enthalten sein.


Sky wird es einfach tun, einen Q rausschicken und die Karte auf den pairen oder gleich eine neue Karte mitschicken. Völlig egal ob jemand widersprochen hat oder nicht, kratzt die nicht.

So schon mal praktiziert bei vielen Kunden um 2015.

Die Argumente werden sein: Contenschutz, Lizenzen und/ oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit für Sky den Modulvertrag fortzuführen.

Wer sich zu sehr wehrt wird (zur Not ausserordentlich) gekündigt. Und auch bei monatlich kündbaren Verträgen wird der Klageweg ca. 1 bis 1 1/2 Jahre dauern. Sowas von sinnfrei das es ahcon wehtut überhaupt drüber nachzudenken.

Wildgans
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Betreff: Vertragsanpassung mit Aufforderung, Sky Q Receiver zu bestellen. Was, wenn nicht?

Kinder, bleibt's doch friedlich! Klar kann man den AGB widersprechen, Sky setzt sogar eine Frist dafür. Und klar würde ich an deren Stelle daraufhin kündigen. Wer noch mag, nimmt dann eben Sky Ticket, und alle sind glücklich. #lifestooshort

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