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hilfee

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Re: hilfee

l1f3styl3 schrieb:

Ja das Problem ist dass sogar schon ein Beschluss vom Amtsgericht da ist, und ich weiß nicht was die denen vorgelegt haben. Sonst hätte ich auch gedacht das ist Fake

Das ist ein Vollstreckungsbeschluss vom Mahngericht Coburg. Mahngerichte sind für die Abwicklung der Mahnverfahren zuständig. Zwar ist das Mahngericht ein Teil des Amtsgerichtes, doch das eigentliche Amtsgericht, welches z.b. Widersprüche bearbeitet und Verhandlungen durchführt, war nicht involviert. Mit dem Mahnverfahren geht alles automatisch, da schaut niemand nach, ob die Forderung berechtigt ist. Nur ein Einspruch kann diese Spirale stoppen. Dieser wurde aber offenbar niemals von dir abgegeben.

digo
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Re: hilfee

"dieser Beschluss ist angekommen ja und darauf hin habe ich sofort meinen Anwalt eingeschaltet..."

Und der hat innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt?

gonzales21
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Re: hilfee

Hat zwar jetzt nicht unbedingt etwas mit Deinem Problem zu tun, aber ich hatte auch schon mal so einen Brief im Postkasten der NICHT für mich bestimmt war! Der Briefträger kann zwar belegen das er den Brief zugestellt hat, weil es in seinem Buch so steht, der richtige Empfänger hat den Brief trotzdem nie erhalten.

In Deinem Fall muss doch SKY Dir bzw. Deinem Anwalt belegen können, ob ein Vertrag besteht bzw. bestand. Hast Du einen Receiver geschickt bekommen, dann hast Du den Empfang quittiert und SKY kann das belegen.

Ich bin wirklich kein Fachmann und hab mit Anwälten auch keine Erfahrung, aber wenn von mir jemand Geld will, dann will ich wissen wofür. Meine Unterschrift, Empfangsbestätigung ...

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Re: hilfee

Als der Beschluss ankam, war es bereits zu spät für einen Widerspruch. Man kann allerhöchstens noch einen Vollstreckungsaufschub erreichen, wenn wichtige und schwerwiegende Gründe vorliegen, aber den Titel selbst nicht mehr angreifen.

digo
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Re: hilfee

kuddel hat es schon richtig erklärt! Siehe oben auch meinen Link dazu. Nochmals gelesen und ja ...

Link 21:37

digo
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Re: hilfee

Zitat:

Viele Gläubiger beantragen Mahn- und Vollstreckungsbescheide vor allem dann, wenn sie damit rechnen, dass ihre Schuldner sich nicht wehren. Sie kommen damit gerade bei den Menschen durch, die sich im Dschungel der Bürokratie nicht gut zurechtfinden. Denn viele dieser Bescheide werden nur deshalb wirksam, weil sich die Empfänger nicht rechtzeitig um die gerichtlichen Briefe gekümmert haben. Deshalb werfen Sie Post vom Gericht nicht einfach weg! Sie tun sich damit keinen Gefallen, sondern machen die Angelegenheit noch schlimmer.



digo
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Re: hilfee

Ich sehe nur Möglichkeiten, wenn die Anwaltskanzlei gar kein Mandat von SKY hatte.

Das wäre aus meiner Sicht Betrug.

Dann kann zwar die Vollstreckung nicht mehr verhindert werden, aber eventuell Schadensersatz in einem zweiten Verfahren eingeklagt werden.

Richtig kuddel?

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Re: hilfee

So in etwa, ja. Man muss dem Gericht nachweisen, dass Sky keinerlei Forderung gegenüber dem Schuldner hatte, aber trotzdem so getan hat, als gäbe es eine Forderung und diese wurde dann an ein Inkassounternehmen "verkauft". Dieses wäre dann ein Zivilverfahren. Der Titel wird dann bei Erfolg aufgehoben und es kann auch Schadenersatz und Schmerzensgeld beantragt werden.

Gleichzeitig wäre eine Strafanzeige mit Strafantrag wegen Betruges zu stellen, was dann ein Strafverfahren nach sich zieht. Auch im Strafverfahren kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

froschfreund
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Re: hilfee

Hallo l1f3styl3, gibt es denn schon eine Rückmeldung von Martin H. wie Sky dazu steht?

jimgordon
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Re: hilfee

Die Zustellung unterliegt nicht den Regeln der Post, sonder wird auf Grund der Zivilprozessordnung durchgeführt

jimgordon
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Re: hilfee

dIe Zustellung beurkundet ja der beauftragte Zusteller in einer Urkunde (nach Zivilprozessordnung) mit Datum, Uhrzeit und Ort und Art der Zustellung

jimgordon
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Re: hilfee

gonzales21 schrieb:

Hat zwar jetzt nicht unbedingt etwas mit Deinem Problem zu tun, aber ich hatte auch schon mal so einen Brief im Postkasten der NICHT für mich bestimmt war! Der Briefträger kann zwar belegen das er den Brief zugestellt hat, weil es in seinem Buch so steht, der richtige Empfänger hat den Brief trotzdem nie erhalten.

In Deinem Fall muss doch SKY Dir bzw. Deinem Anwalt belegen können, ob ein Vertrag besteht bzw. bestand. Hast Du einen Receiver geschickt bekommen, dann hast Du den Empfang quittiert und SKY kann das belegen.

Ich bin wirklich kein Fachmann und hab mit Anwälten auch keine Erfahrung, aber wenn von mir jemand Geld will, dann will ich wissen wofür. Meine Unterschrift, Empfangsbestätigung ...

Für viele Verträge gibt es keine Unterschrift, Verträge die online oder am Telefon gemacht wurden. Wenn ein Brief nach Zivilprozessordnung zugestellt wurde, dann gibt es da eine Urkunde, dass die Sendung zugestellt wurde. Wem glaubt der Richter? Dem Herrn mit der Urkunde, oder dem Herrn, der sagt, er hätte nie was im Briefkasten hatte?

gonzales21
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Re: hilfee

Wenn ich online was bestelle, dann kann ich mir eine Kopie meiner Bestellung abspeichern/ausdrucken und die Auftragsbestätigung überprüfen. Telefonische Bestellungen mache ich keine (mehr).

Aber es stimmt schon, wenn es richtig (sorry) scheisse läuft, wem glaubt der Richter?

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Re: hilfee

jimgordon schrieb:

Für viele Verträge gibt es keine Unterschrift, Verträge die online oder am Telefon gemacht wurden. Wenn ein Brief nach Zivilprozessordnung zugestellt wurde, dann gibt es da eine Urkunde, dass die Sendung zugestellt wurde. Wem glaubt der Richter? Dem Herrn mit der Urkunde, oder dem Herrn, der sagt, er hätte nie was im Briefkasten hatte?

Da der Vertrag mit Sky aus Bonitätsgründen nicht zustande kam, hat Sky wohl auch nichts per Urkunde versendet, und der Richter wird demjenigen glauben, der von Sky abgewiesen wurde. So einfach ist das. Und selbst wenn Sky versehentlich etwas verschickt hätte, nachdem der Vertrag abgelehnt wurde, bräuchte der Empfänger nichts zurückzusenden. Denn eine Rücksendepflicht bei nicht vereinbarten Zusendungen gibt es im deutschen Recht nicht.

jimgordon
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Re: hilfee

Was?

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Re: hilfee

Spreche ich chinesisch?

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Re: hilfee

nein, aber komplett an meinem Beitrag vorbei

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Re: hilfee

Dann war dein Beitrag in chinesisch, alles klar

l1f3styl3
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Re: hilfee

nein leider nicht.. habe ihm gestern geschrieben aber von beiden noch keine Antwort erhalten..

l1f3styl3
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Re: hilfee

naja ich habe bis morgen Zeit den dann läuft die Frist von Rainer Haas und Kollegen ab um die 583€ an sie zu überweisen sollte sich bis morgen keiner gemeldet haben oder ich irgend eine Rückmeldung haben, werde ich Anzeige erstatten.

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