26.06.2018 20:37
ERledigt
26.06.2018 20:46
Hallo, beide Receiver müssen im selben Netzwerk sein.
Oder du nutz Apple tv mit der Sky q app hast aber dann nicht das volle Programm Angebot da z.b RTL pro 7 fehlt
26.06.2018 20:52
Das widerspricht den AGB! In den AGB steht “im selben Haushalt“, nicht im selben Netzwerk...
26.06.2018 20:54
Die machen den ip Abgleich vom Internet Provider ist eben wie die zweitkarte für 10 Euro
26.06.2018 21:00
Wo genau steht das, mit dem IP Abgleich? In den AGB zu SkyQ jedenfalls nicht mehr...
26.06.2018 21:05
Habe es mal rausgesucht von der Sky homepage
26.06.2018 21:12
Bei der Zweitkarte ist es klar dass der IP-Abgleich stattfand, aber das wurde ja durch Sky Q abgelöst und da steht nichts mehr von einem IP-Abgleich
26.06.2018 21:19
Ganz klar: Wenn du nicht unbedingt UHD brauchst, die ZK woanders betreibst und weiterhin deine Ruhe haben willst, dann unverändert verlängern.
26.06.2018 21:19
Irgwndwelche Texte auf der Sky Homepage sind ebendsowenig vertragsrelevant wie Texte auf meiner Homepage.
Es zählt Vertrag und AGB, sofern diese eingebunden sind.
Es wäre vorab zu klären ob überhaupt IP Zwang besteht,
die AGB reden immer von „Haushalt“.
Das Produkt „Zweitkarte“ gibt es nicht mehr,
ist mit SkyQ gestorben.
26.06.2018 21:21
Für bestehende Verträge, und darum geht es, gibt es das Produkt ZK weiterhin