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Widerruf wird nicht Bestädigt

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pepples
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Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo,

am 19.11.2018 habe ich meinen Vertrag vom 08.11.2018 widerufen.

Am 29.11,2018 Sky noch mal kontaktiert und gebeten mir eine Bestätigung zu schicken.(Einzugsermächtigung auch widerufen)

Geld wurde natürlich trotzdem abgebucht!

Am 04.12.2018 Sky telefonisch kontaktiert. (Mitarbeiterin kann mir nicht weiterhelfen, angeblich keinen Zugriff auf meine E Mails)

Wie geht es weiter?

Was kann ich noch tun?

MfG

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Nadine
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo pepples,

es tut mir leid, dass die Antwort erst heute erfolgt. Schicke mir bitte, damit ich Dein Anliegen prüfen kann, Deine Kundennummer per Privatnachricht. Zum Datenabgleich benötige ich zusätzlich Dein Geburtsdatum sowie den Namen der Bank, von der wir abbuchen.

Anbei eine Hilfestellung: https://community.sky.de/docs/DOC-1005

MOD-EDIT: Anliegen geklärt.

Viele Grüße,
Nadine

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herbi100
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Erstmal muss der Widerruf bearbeitet werden.

Geld wurde natürlich trotzdem abgebucht!

Ja, solange der Widerruf noch nicht bearbeitet wurde, wird auch abgebucht.

Eingang ist nicht gleich bearbeitet,

Bearbeitung kann auch 4 Wochen oder länger dauern.

Wie geht es weiter?

Wenn der Widerruf bearbeitet worden ist, wird alles rückabgewickelt

Was kann ich noch tun?

Nichts, auch noch so viele Nachfragen an allen möglichen Stellen bei Sky,

wird die Bearbeitung des Widerrufs nichts beschleunigen.

Das wichtigste ist, dass Du einen Beweis für Deinen Widerruf hast, den gut aufheben.

und gebeten mir eine Bestätigung zu schicken

Ein Unternehmen muss einen Widerruf nicht bestätigen und Sky spart sich das ín letzter Zeit

immer häufiger.

pepples
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hab jetzt eine Antwort von Sky bekommen.

Ihre Widerrufrist ist bereits verstrichen.

08.11.2018 -19.11.2018  das sind bei mir 11 Tage.

Bei Sky 14 Tage .

Danke Sky, man kann euch nur weiterempfehlen (Ironie aus)

herbst
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

pepples schrieb:

Hab jetzt eine Antwort von Sky bekommen.

Ihre Widerrufrist ist bereits verstrichen.

08.11.2018 -19.11.2018  das sind bei mir 11 Tage.

Bei Sky 14 Tage .

Danke Sky, man kann euch nur weiterempfehlen (Ironie aus)

Wenn das die Antwort auf die Mail vom 29.11. war: 08.11.2018 - 29.11.2018  das sind bei Sky 21 Tage.

(Ironie aus)

vertreterschrec
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo herbi100,

entscheidend ist was unter dem Punkt: Folgen des Widerrufs steht. Nicht etwa Mutmaßungen und subjektive Wahrnehmungen deinerseits.

Schauen wir doch mal was die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG dazu schreibt:


"Folgen des Widerrufs

Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet."


Zum Widerrufsrecht heißt es wie folgt:

"Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns - Sky Deutschland GmbH & Co KG, 22033 Hamburg oder Telefon: 0180 6 11 00 00 (€ 0,20 inkl. MwSt. aus dem dt. Festnetz, max. € 0,60 inkl. MwSt. aus dem dt. Mobilfunknetz) oder service@sky.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür einfach unser Online Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest."


Bestätigung zum Widerruf:


"Im Falle, dass der Unternehmer auf der Webseite ein Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung zum Ausfüllen und Absenden anbietet, muss er den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger z.B. per E-Mail bestätigen"


Quellen: Verträge wirksam widerrufen per E-Mail und Co. | Post-Ärger

                Widerrufsbelehrung - Sky

Sollte Sky versuchen wollen, Widersprüche in mündlicher sowie schriftlicher Form (insbesondere per E-mail und Telefone) nicht annehmen zu wollen (insbesondere durch mangelnder Sorgfaltspflicht der Hotline und/ oder Ignoranz sowie das bewusste Unterlassen der Ausstellung von Widerspruchsbestätigungen und Eingangsbestätigungen - E-Mail), so liegt ein Vergehen gegen  Wettbewerbsrechte vor. Gegen die Vorschriften zu den Unterrichtungspflichten sowie der Widerrufsrechte der Kunden stellt sich auch ein Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3,4 Nr.11 UWG dar.


Bitte poste nicht Halbwahrheiten, oder subjektive Wahrnehmungen. Danke dir im Voraus!


(PS: Das ist konstruktive Kritik und kein Affront gegen deine Person)


Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo pepples,

was dir herbi100 erzählt ist nicht relevant. Relevant ist was in der Widerrufsbelehrung steht.

Bitte schaue mal in meine Antwort an herbi100. Alternativ gehts auch so:

Widerrufsbelehrung - Sky

Frage:

Hast du nach dem Vertragsabschluss eine Auftragsbestätigung mit einer Widerrufsbelehrung erhalten?

Hast du Nachweise darüber, dass du fristgerecht widerrufen hast? Zum Beispiel eine Eingangsbestätigung deiner

verschickten E-Mail, einen Einlieferungsbeleg, Zeugen beim Telefonat etc?

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo herbst,

die veräppeln den doch. Du kannst es drehen und wenden wie du willst, es ist Vorsatz dahinter zu vermuten.

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo pepples,

ich habe dir bereits geantwortet. Lasse dich nicht von Sky zum Narren halten.

Wehre dich notfalls mittels der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.

Herzliche Grüße

herbi100
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

entscheidend ist was unter dem Punkt: Folgen des Widerrufs steht. Nicht etwa Mutmaßungen und subjektive Wahrnehmungen deinerseits.

Du hast da etwas missverstanden, ich schreibe dem User,

wie Sky es sieht,

nicht meine Wahrnehmung.

Darum solltest Du nicht irgendwelche Behauptungen, Vermutungen, Unterstellungen usw.

(es wäre meine Meinung, oder ich sehe das so) in die Welt setzen/erfinden,

nur um diese dann kritisieren zu können.

Zudem ist das ein Forum und da ist fast alles Meinungen

oder eigene Wahrnehmungen und Erfahrungen und die darf man im Forum als Tipps

weitergeben und ist sogar gewünscht und wird von Usern auch als hilfreich angesehen.

Schlimm ist es nur, wenn man wie Du irgendwelche wirren Konstrukte die Du Dir mit

irgendwelchen Paragraphen zusammenreimst als unumstößliche Wahrheit hinstellst.

Die Ansichten von anderen als Persönliche Wahrnehmung abtust

und

Deine als Fakt oder gar als schon gesprochenes Urteil hier verkaufen willst.

Nochmal für Dich und das ist vollkommen richtig,

1,)

ein Widerruf muss erst bearbeit werden

2.)

solange ein Widerruf nicht bearbeitet wurde, wird auch abgebucht

bei Sky dauert es zur Zeit ca. 4 Wochen

3.)

wenn der Widerruf bearbeitet wurde/anerkannt, wird alles rückabgewickelt

4.)

Das wichtigste ist, den Beweis gut aufzuheben

5.)

Ein Unternehmen muss einen Widerruf nicht bestätigen

Das waren die Kernaussagen meines Beitrags und wenn das einer wie Du

als Mutmaßung und subjektive Wahrnehmung einordnet,

lässt das viel über seinen Wissensstand erkennen.

Denn das sind völlig richtige neutrale Aussagen zu der Lage in der sich der User befindet.

Darum kannst Du Dir Bewertungen meiner Beiträge in Zukunft sparen,

außer Du passt Deinen Wissensstand etwas den aktuellen Gegebenheiten an.

(PS: Das ist konstruktive Kritik und kein Affront gegen Deine Person)

Anonym
Nicht anwendbar
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Sky hat sich auch an den Passus der die Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen beinhaltet zu halten.

Nur wie setzt man seinen Anspruch durch?

herbst
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

vertreterschreck schrieb:

die veräppeln den doch. Du kannst es drehen und wenden wie du willst, es ist Vorsatz dahinter zu vermuten.

Ja klar und der selbe Vorsatz ist in bestimmten Antworten hier zu sehen.

vertreterschrec
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

herbi100,

es macht es nicht besser. Dein vorliegender Artikel hat handwerkliche Mängel/ Fehler. Es so nicht korrekt. Daher korrigierte ich deinen Artikel. Selbstverständlich kannst du eine Meinung offensiv vertreten, aber bitte nicht zu so einem sensiblen Thema.

Meine Aussagen habe ich mit Primärquellen zweifelsfrei belegen können. Insbesondere wurde Sky 1:1 zitiert. Es sind nicht meine Aussagen, sondern die von Sky. Bitte schaue dir die Quellen an und gleiche diese ab.

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo Ibe Moserer,

dazu befrage bitte den Vollstreckungsbeamten des zuständigen Gerichts.

Herzliche Grüße

pepples
Geräuschemacher
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo,alle Fragen kann ich mit Ja beantworten.

vertreterschrec
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

herbst,

selbstverständlich erkennst du hier die Leute, deren Hand Sky füttert. Gezielt falsch informieren zu wollen, ist auch eine Art Vorsatz. Wenn nicht sogar eine Art von Beihilfe für dies und das. Ich kann morgens mit reinen Gewissen in den Spiegel sehen, ob die Damen und Herren es auch können? Man weiß es nicht.

herbi100
Regie
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Daher korrigierte ich deinen Artikel. Selbstverständlich kannst du eine Meinung offensiv vertreten, aber bitte nicht zu so einem sensiblen Thema.

Das machst Du doch auch,

platinkundeama_
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Morgen

Man könnte ja das gleiche Inkassounternehmen beauftragen

platinkundeama_
Maskenbildner
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Dann haste einen ordentlichen Widerruf platziert und kannst entspannt die Amaretto-Kakao Bowle anrühren

Niemand kann dir was, aber viele wollen irgendwas

vertreterschrec
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Hallo pepples,

sofern du zu allen Vorgängen, wie z.B. den fristgerechten Widerruf - Nachweise besitzt. Es lückenlos und zweifelsfrei nachweisen kannst, so kann dir Sky nicht an den Karren. Konfrontiere die Kundenbetreuung mit deinen Nachweisen. Lege die in Kopie einen Brief mit Rückschein bei. Fordere deine Widerrufsbestätigung ein. Und zuviel gezahlte Entgelte zurück. Hilft das alles nichts, gehe zu einer Verbraucherzentrale oder schalte einen Rechtsanwalt ein. Ich kann und darf dich rechtlich nicht beraten. Sorry.


Herzliche Grüße

gammoncrack
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Re: Widerruf wird nicht Bestädigt

Das einfachste ist, einen Mahnbescheid gegen Sky zu erlassen. Dann geht es meistens schnell.

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