22.02.2019 19:08
Schon richtig.
Erhältst Du den ja geänderten Vertrag dann per Email, beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag des Zugangs, sofern Du dann über Dein Widerrufsrecht (erneut) informiert wurdest.
22.02.2019 19:08
Oder die ganze Vertragsgeschichte gleich schriftlich erledigen
und nicht am Telefon.
22.02.2019 19:20
Das ist eine richtig gute Idee!
Bei mir lief das folgendermaßen:
Anruf von Sky, Angebot über 24.99 Euro. Ich sage: "Danke, bitte einmal per Emal schicken. Ich melde mich sofort, wenn dort die 24,99 auch stehen."
Es ist nie etwas gekommen.
22.02.2019 19:35
Diese ganzen Rückholangebote sind doch totaler Mist. Eigentlich sollten die mal einen bestimmten Betrag nehmen und fertig. Man sollte dann die Treue mit Rabatten nach vielleicht fünf oder zehn Jahren staffeln. Man hätte dann diese ganzen Kündigungen gar nicht. Ich finde es pervers, wenn die Leute schon Rückholangebote fordern. Ich sehe das einfach so, wenn ich ein gutes Angebot bekomme ist das nett von Sky. Die müssen mir aber gar nichts anbieten. Wenn es halt kein Angebot gibt, lässt man den Vertrag auslaufen und gut ist. Das könnte man aber viel einfacher haben, wenn man klare Angebote hat und nicht jeder willkürlich verhandelt.
22.02.2019 20:02
Sollten sich das bei Mobilfunkanbietern abgucken, da klappt das schon seit Ewigkeiten.
23.02.2019 11:48
Die Vertragsunterlagen sind heute per Mail gekommen. Bis dahin ist erst einmal alles OK, bis auf das der Preis nicht stimmt. Wenn jetzt noch der Widerruf bestätigt wird oder ein neues Angebot kommt, ist alles OK.
24.02.2019 19:03
Hallo zwergschlosser,
damit ich mir Dein Anligen anschauen kann, sende mir bitte Deine Kundennummer per Direktnachricht.
Wie das geht, siehst Du hier: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Weiterhin sende bitte zum Datenabgleich das hinterlegte Geburtsdatum und den Namen der Bankverbindung mit.
Viele Grüße
Ralph
25.02.2019 14:17
onzlaught schrieb:
Für Sky tickt die Widerrufsuhr ab dem Telefonat.
Es empfiehlt sich so zu widerrufen das Du einen Eingangsbeleg hast,
das wäre am Einfachsten via Email.
Auch bei Sky beginnt die Widerrufsfrist erst ab Erhalt der Widerrufsbelehrung!
25.02.2019 14:21
Ralph W. schrieb:
onzlaught schrieb:
Für Sky tickt die Widerrufsuhr ab dem Telefonat.
Es empfiehlt sich so zu widerrufen das Du einen Eingangsbeleg hast,
das wäre am Einfachsten via Email.
Auch bei Sky beginnt die Widerrufsfrist erst ab Erhalt der Widerrufsbelehrung!
Telefonisch oder schriftlich?
25.02.2019 19:07
jetzt noch eine verbindliche antwort auf die frage von "herbst" und alle sind glücklich ..
Ralph W. schrieb:
onzlaught schrieb:
Für Sky tickt die Widerrufsuhr ab dem Telefonat.
Es empfiehlt sich so zu widerrufen das Du einen Eingangsbeleg hast,
das wäre am Einfachsten via Email.
Auch bei Sky beginnt die Widerrufsfrist erst ab Erhalt der Widerrufsbelehrung!
Telefonisch oder schriftlich?
25.02.2019 19:26
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns - Sky Deutschland GmbH & Co KG, 22033 Hamburg oder Telefon: 0180 6 11 00 00 (€ 0,20 inkl. MwSt. aus dem dt. Festnetz, max. € 0,60 inkl. MwSt. aus dem dt. Mobilfunknetz) oder service@sky.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür einfach unser Online Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
das wird von sky interpretiert: ab Telefongespräch.
Ungeachtet dessen, dass die W-belehrung schriftlich vorliegen muss. Im besten Falle wird sie vorgelesen.
25.02.2019 20:15
Das geht natürlich telefonisch.
Dann muss Sky aber das Telefongespräch aufzeichnen (BGB - Datenträger) und 12 Monate und 14 Tage aufbewahren.
Bei dem letzten telefonischen Abschluss meines Telekom-Vertrages wurde angekündigt: "Jetzt startet die Aufnahme". Dann wurden die vertraglichen Vereinbarungen und die Angaben zum Widerrufsrecht vorgelesen.
Das ist natürlich rechtlich absolut korrekt, eben nur dann nicht, wenn die telefonische Vereinbarung letztlich vom übermittelten Vertrag abweicht.
25.02.2019 20:19
ich habs nur auf sky bezogen. Von 1&1 kenn ich auch die Telefonabschlüsse. Das ist was ganz anders als diese "Schulungsmitschnitte" bei sky.
25.02.2019 20:29
Das war schon klar.
Die Frage, die ich mir stelle ist, wenn Sky nur zu Schulungszwecken aufnimmt, wie sie dann beweisen wollen, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde? Das funktioniert bei einem Rechtstreit ja nur, wenn sie das Band auch 12 Monate und 14 Tage aufbewahren. Oder dem Kunden die Belehrung auf einem anderen Weg zukommen lassen. Dann beginnt die Widerrufsfrist aber erst mit dem Zugang und nicht mit dem Telefonat, wie ja teilweise behauptet wird.
25.02.2019 20:34
wahrscheinlich verlässt sich sky darauf, dass um des Friedens willen die Kunden den Fristbeginn Telefonat beherzigen. Wenn es hart auf hart kommt, wird der Brief im Paket gelten.