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Widerruf Vertragsverlängerung

illmann1
Geräuschemacher
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Widerruf Vertragsverlängerung

Ich habe mein Abo, das zum 30.09.2018 auslief, am 28.09. telefonisch verlängert.

Am 30.09.2018 habe ich diese Verlängerung auf sky.de online widerrufen. Nachdem keine Reaktion kam,

habe ich den Widerruf am Tag darauf per E-Mail an service@sky.de gemailt. Auch hier kam bisher keine Reaktion.

Ich habe dann heute im Chat nachgefragt; danach ist mein Widerruf noch nicht registriert. Dann habe ich heute erneut

den Widerruf online auf sky.de gemacht.

Kann mir ein Moderator sagen ob die Antwortzeit "normal" ist? Ich hätte schon gern Gewissheit.

Danke

Gruß

Illmann1

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herbi100
Regie
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Re: Widerruf Vertragsverlängerung

Die Bearbeitung eines Widerrufs dauert ca. 10 Tage, manchmal auch länger,

übrigens, egal wie viele Widerrufe man schickt, dass verzögert die Bearbeitung eher noch,

wenn bei einem Kunden 3-4 verschiedene Nachrichten/Widerrufe zusammengefügt und bearbeitet werden.

Hast Du auf die E Mail keine automatische Eingangsbestätigung bekommen?

grassi2000
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Re: Widerruf Vertragsverlängerung

Dauert gut und gerne mal 2-3 Wochen. War bei mir letztes Jahr auch so. Musste widerrufen weil am Telefon falsche Preise genannt wurden.

Heute dann das gleiche Spiel nochmal, per Chat verlängert, die dort genannten Konditionen wurden so aber nicht eingetragen. Sky stellt sich jetzt quer und meint sie hätten die Preise so kommuniziert, also erneut ein Widerruf. Es nervt, das ist wirklich unglaublich.

illmann1
Geräuschemacher
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Re: Widerruf Vertragsverlängerung

Es kam ca. 30 Minuten später eine allgemeine Eingangsbestätigung, dass eine E-Mail eingegangen ist.

Aber ohne Bezug auf den Widerruf. Besser wäre es wenn mein Ursprungstext in der Antwortmail enthalten wäre, damit

man den Bezug herstellen kann.

grassi2000
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Re: Widerruf Vertragsverlängerung

Ein Schelm wer böses dabei denkt. Ich mache mir immer Screenshots auf denn man auch Datum und Uhrzeit unten sieht. Sonst hat man keinen Nachweis.

herbi100
Regie
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Re: Widerruf Vertragsverlängerung

Das reicht als Bestätigung,

auch vor Gericht,

nur E Mail und Bestätigung gut aufheben,

die Eingangsbestätigung bezieht sich ja auf die Kündigungs E Mail und da steht ja alles drinnen

und man kann leicht einen Bezug herstellen.

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