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Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

kata86
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Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ohne lange Umschweife, auch mich trifft das oben genannte Problem und ich frage mich, wo in meinem Vertrag ein Hinweis auf eine Erhöhung zu finden sein soll. Es wird unter 8.3 AGB die Vertragslaufzeit bzw. die Kündigungsfrist angesprochen. Ein automatischer Wegfall der Rabattierung wird nirgendwo, nicht im Ansatz festgehalten. Ferner wird im Vertragswerk selber so argumentiert:

"Den üblichen Standardpreis von 42,49 Euro reduzieren wir für Sie monatlich nur: 01.07.2017 - 30.09.2017 -> 0,00 Euro und 01.10.2017 - 30.06.2018 -> 24,99 Euro"


​Wo ist eindeutig vermerkt, dass bei Verlängerung die Rabattierung nicht mehr Vertragsgegenstand ist? Ich denke dieser Vertrag ist anfechtbar, sofern mir niemand hier den genauen Passus aufzeigen kann. Daher bitte ich um einen Hinweis, was ich in den AGB übersehe.

Mit freundlichen Grüßen

K. Romanowski

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veldon
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Den Passus findest du in deinem schriftlichen Vertrag unter "Vertragslaufzeit und weitere Vereinbarungen"

Abonnementbeginn:

Ihr Abonnement startet ab dem von Neuem. Nach

Ende der aktuellen Vertragslaufzeit zahlen Sie den dann

üblichen Standardpreis.

rockopa
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Du schreibst doch selber von wann bis wann du die Rabatte bekommst.

"Den üblichen Standardpreis von 42,49 Euro reduzieren wir für Sie monatlich nur: 01.07.2017 - 30.09.2017 -> 0,00 Euro und 01.10.2017 - 30.06.2018 -> 24,99 Euro"

Ab dem 1.7. bezahlst du dann den vollen Preis wenn du nicht rechtzeitig gekündigt hast.

miika
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

sky in der Presse

sky drückt sich für Kunden öfter nicht verständlich aus. Der Verbraucherschutz geht dem nun nach.

veldon
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Siehe meinen Post oben, noch verständlicher gehts doch gar nicht. Der TE scheint mir einer der Sorte zu sein, die nach dem Preis das lesen aufhören.

miika
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

"Ab dem 1.7. bezahlst du dann den vollen Preis"


und genau dieser Satz fehlt in der Übersicht. Bei anderen Anbietern wird das klar und deutlich kommuniziert, warum wohl nicht bei sky

veldon
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Woher weißt du was beim TE in der übersicht fehlt? In meinen Vertrag steht ganz klar:

Abonnementbeginn:

Ihr Abonnement startet ab dem von Neuem. Nach

Ende der aktuellen Vertragslaufzeit zahlen Sie den dann

üblichen Standardpreis.

kata86
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Vielen Dank für die Antwort.

In meinem Vertrag steht unter Vertragslaufzeit​:

"Die Vertragslaufzeit läuft bis zum Ende des Monats, in dem die Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go zugehen, zusätzlich 12 Kalendermonat(en). Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monat(e), wenn nicht Sky oder der Abonnent jeweils zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform kündigt"

Ist hieraus ein Wegfall eindeutig ersichtlich? Ich denke nicht.

Mit freundlichen Grüßen

veldon
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Ja da darüber im Punkt Abonnementbeginn steht das mit drin. Du musst schon den von mir erwähnten Absatz lesen und nicht den den du willst. Ansonsten kannst du deinen Vertrag gerne mal mit geschwärzten persönlich Daten hier rein stellen.

miika
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

"Siehe meinen Post oben, noch verständlicher gehts doch gar nicht."    ja

Ich habe öfter mit Menschen zu tun, die sich mit viel Text - aus welchen Gründen auch immer - sehr schwer tun.

Für sie wäre es hilfreich, wenn es eindeutig in der Auflistung mit den Daten stünde.

Ich hatte mal eine Sache wegen eines Tickets - unklar, wann wie was abgerechnet wird. Es hat mich drei mails gekostet bis die Daten eingetragen wurden.

Bin mir nicht im Klaren, ob sky sich manchmal absichtlich "irren" möchte oder ob sky D schlicht die Organisation von über 5 Mio Kund*innen nicht wuppt.

herbst
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

veldon schrieb:

In meinen Vertrag steht ganz klar:

Abonnementbeginn:

Ihr Abonnement startet ab dem von Neuem. Nach

Ende der aktuellen Vertragslaufzeit zahlen Sie den dann üblichen Standardpreis.

Das ist kein eindeutiges Datum und kein eindeutiger Preis. Der TE möchte lesen:

Abonnementbeginn:

Ihr Abonnement startet ab dem 1.7.18 von Neuem. Sie zahlen den dann üblichen Standardpreis von 100€.

veldon
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Den Absatz hat der TE bereits selbst in die Eröffnung geschrieben. Er weiß also bescheid. Oder er möchte ein Intelligente Vertragsbestätigung die sich selbst jedes Jahr aktuallisiert.

kata86
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Warum sind Sie mir gegenüber so unhöflich. Ich versuche nur eine haltbare Erklärung zu finden, welche der deutschen Rechtssprechung entspricht. Und diese scheint mir in diesem Vertragswerk nicht gegeben. Ich wollte nur einen Hinweis darauf, was ich übersehe. Ich bin beruflich in einer Anwaltskanzlei tätig und wollte die Sachlage sondieren. Ich werde nun weitere Schritte prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

herbst
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Nein. Dort wurde nur zitiert, dass der Standardpreis reduziert wurde. Der TE kann aus einer befristeten Reduzierung keine automatische Erhöhung herauslesen und möchte das vor Gericht einklagen als "unklar formuliert".

veldon
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Ich wollte nicht unhöflich sein. Fand ich jetzt auch persönlich nicht, ich habe dir eindeutige Fakten über deine Frage geliefert. Wollte ich unhöflich sein hätte ich jetzt gefragt ob man nicht lesen können muss um für Anwälte zu Arbeiten.

veldon
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Ja der TE arbeitet bei einer Anwaltskanzlei, dann seh ich ja gute Chancen für ihn

muck
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

Das muß da ja auch nicht stehen, es steht doch

Standardpreis von 42,49 Euro


und dann wir folgender Rabatt eingräumt


01.07.2017 - 30.09.2017 -> 0,00 Euro

01.10.2017 - 30.06.2018 -> 24,99 Euro


Was muß und soll da geändert werden, wenn der Rabatt ausläuft geht es zum Standardpreis weiter. Nur weil der TE hier vergessen hat zu kündigen, muß man ja nicht versuchen etwas zu konstruieren. Der TE wird wohl zum Vollzahler für ein Jahr werden, die Pakete lassen sich ja noch reduzieren damit es etwas günstiger wird.

veldon
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

muck schrieb:

Der TE wird wohl zum Vollzahler für ein Jahr werden, die Pakete lassen sich ja noch reduzieren damit es etwas günstiger wird.

Nee, wir sind schon weit über 30.6.18 hinaus. Wird wohl nix mehr mit Pakete reduzieren

muck
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

stimmt ja, dann wird das nix

manfreda
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Re: Wegfall Rabatt nach automatischer Vertragsverlängerung.... Wo ist dies in den AGB festgehalten?

kata86 schrieb:

Warum sind Sie mir gegenüber so unhöflich. Ich versuche nur eine haltbare Erklärung zu finden, welche der deutschen Rechtssprechung entspricht. Und diese scheint mir in diesem Vertragswerk nicht gegeben. Ich wollte nur einen Hinweis darauf, was ich übersehe. Ich bin beruflich in einer Anwaltskanzlei tätig und wollte die Sachlage sondieren. Ich werde nun weitere Schritte prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dann prüf mal. Ich bin Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (scheint ja scheinbar wichtig zu sein, das zu erwähnen ) und ich sage dir nun, dass es rechtlich haltbar ist. Aus der schriftlichen Vertragsbestätigung geht die Verlängerung zum Standartpreis eindeutig hervor. Genau das hast du in deinem Ausgangspost ja auch geschrieben. Der übliche Standartpreis wird vom 01.07.17 - 30.06.18 reduziert. Das bedeutet, das man ab der Folgelaufzeit, also ab dem 01.07.18 den Standartpreis zahlt.

Das muss nicht noch zusätzlich in den AGB festgehalten werden, zumal es dann für jeden Kunden individuelle oder gefühlte 25 verschiedene AGB geben müsste, da nicht jeder Kunde die gleichen Preise zahlt bzw. Standartpreise hat. Wenn man keine Verträge lesen kann, sollte man sich einfach mal vorher informieren.

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