22.07.2018 09:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
ohne lange Umschweife, auch mich trifft das oben genannte Problem und ich frage mich, wo in meinem Vertrag ein Hinweis auf eine Erhöhung zu finden sein soll. Es wird unter 8.3 AGB die Vertragslaufzeit bzw. die Kündigungsfrist angesprochen. Ein automatischer Wegfall der Rabattierung wird nirgendwo, nicht im Ansatz festgehalten. Ferner wird im Vertragswerk selber so argumentiert:
"Den üblichen Standardpreis von 42,49 Euro reduzieren wir für Sie monatlich nur: 01.07.2017 - 30.09.2017 -> 0,00 Euro und 01.10.2017 - 30.06.2018 -> 24,99 Euro"
Wo ist eindeutig vermerkt, dass bei Verlängerung die Rabattierung nicht mehr Vertragsgegenstand ist? Ich denke dieser Vertrag ist anfechtbar, sofern mir niemand hier den genauen Passus aufzeigen kann. Daher bitte ich um einen Hinweis, was ich in den AGB übersehe.
Mit freundlichen Grüßen
K. Romanowski
22.07.2018 09:35
Den Passus findest du in deinem schriftlichen Vertrag unter "Vertragslaufzeit und weitere Vereinbarungen"
Abonnementbeginn:
Ihr Abonnement startet ab dem von Neuem. Nach
Ende der aktuellen Vertragslaufzeit zahlen Sie den dann
üblichen Standardpreis.
22.07.2018 09:38
Du schreibst doch selber von wann bis wann du die Rabatte bekommst.
"Den üblichen Standardpreis von 42,49 Euro reduzieren wir für Sie monatlich nur: 01.07.2017 - 30.09.2017 -> 0,00 Euro und 01.10.2017 - 30.06.2018 -> 24,99 Euro"
Ab dem 1.7. bezahlst du dann den vollen Preis wenn du nicht rechtzeitig gekündigt hast.
22.07.2018 09:38
sky drückt sich für Kunden öfter nicht verständlich aus. Der Verbraucherschutz geht dem nun nach.
22.07.2018 09:41
Siehe meinen Post oben, noch verständlicher gehts doch gar nicht. Der TE scheint mir einer der Sorte zu sein, die nach dem Preis das lesen aufhören.
22.07.2018 09:41
"Ab dem 1.7. bezahlst du dann den vollen Preis"
und genau dieser Satz fehlt in der Übersicht. Bei anderen Anbietern wird das klar und deutlich kommuniziert, warum wohl nicht bei sky
22.07.2018 09:43
Woher weißt du was beim TE in der übersicht fehlt? In meinen Vertrag steht ganz klar:
Abonnementbeginn:
Ihr Abonnement startet ab dem von Neuem. Nach
Ende der aktuellen Vertragslaufzeit zahlen Sie den dann
üblichen Standardpreis.
22.07.2018 09:44
Vielen Dank für die Antwort.
In meinem Vertrag steht unter Vertragslaufzeit:
"Die Vertragslaufzeit läuft bis zum Ende des Monats, in dem die Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go zugehen, zusätzlich 12 Kalendermonat(en). Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monat(e), wenn nicht Sky oder der Abonnent jeweils zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform kündigt"
Ist hieraus ein Wegfall eindeutig ersichtlich? Ich denke nicht.
Mit freundlichen Grüßen
22.07.2018 09:45
Ja da darüber im Punkt Abonnementbeginn steht das mit drin. Du musst schon den von mir erwähnten Absatz lesen und nicht den den du willst. Ansonsten kannst du deinen Vertrag gerne mal mit geschwärzten persönlich Daten hier rein stellen.
22.07.2018 09:50
"Siehe meinen Post oben, noch verständlicher gehts doch gar nicht." ja
Ich habe öfter mit Menschen zu tun, die sich mit viel Text - aus welchen Gründen auch immer - sehr schwer tun.
Für sie wäre es hilfreich, wenn es eindeutig in der Auflistung mit den Daten stünde.
Ich hatte mal eine Sache wegen eines Tickets - unklar, wann wie was abgerechnet wird. Es hat mich drei mails gekostet bis die Daten eingetragen wurden.
Bin mir nicht im Klaren, ob sky sich manchmal absichtlich "irren" möchte oder ob sky D schlicht die Organisation von über 5 Mio Kund*innen nicht wuppt.
22.07.2018 09:50
veldon schrieb:
In meinen Vertrag steht ganz klar:
Abonnementbeginn:
Ihr Abonnement startet ab dem von Neuem. Nach
Ende der aktuellen Vertragslaufzeit zahlen Sie den dann üblichen Standardpreis.
Das ist kein eindeutiges Datum und kein eindeutiger Preis. Der TE möchte lesen:
Abonnementbeginn:
Ihr Abonnement startet ab dem 1.7.18 von Neuem. Sie zahlen den dann üblichen Standardpreis von 100€.
22.07.2018 09:52
Den Absatz hat der TE bereits selbst in die Eröffnung geschrieben. Er weiß also bescheid. Oder er möchte ein Intelligente Vertragsbestätigung die sich selbst jedes Jahr aktuallisiert.
22.07.2018 09:53
Warum sind Sie mir gegenüber so unhöflich. Ich versuche nur eine haltbare Erklärung zu finden, welche der deutschen Rechtssprechung entspricht. Und diese scheint mir in diesem Vertragswerk nicht gegeben. Ich wollte nur einen Hinweis darauf, was ich übersehe. Ich bin beruflich in einer Anwaltskanzlei tätig und wollte die Sachlage sondieren. Ich werde nun weitere Schritte prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
22.07.2018 09:56
Nein. Dort wurde nur zitiert, dass der Standardpreis reduziert wurde. Der TE kann aus einer befristeten Reduzierung keine automatische Erhöhung herauslesen und möchte das vor Gericht einklagen als "unklar formuliert".
22.07.2018 09:57
Ich wollte nicht unhöflich sein. Fand ich jetzt auch persönlich nicht, ich habe dir eindeutige Fakten über deine Frage geliefert. Wollte ich unhöflich sein hätte ich jetzt gefragt ob man nicht lesen können muss um für Anwälte zu Arbeiten.
22.07.2018 09:58
Ja der TE arbeitet bei einer Anwaltskanzlei, dann seh ich ja gute Chancen für ihn
22.07.2018 09:59
Das muß da ja auch nicht stehen, es steht doch
Standardpreis von 42,49 Euro
und dann wir folgender Rabatt eingräumt
01.07.2017 - 30.09.2017 -> 0,00 Euro
01.10.2017 - 30.06.2018 -> 24,99 Euro
Was muß und soll da geändert werden, wenn der Rabatt ausläuft geht es zum Standardpreis weiter. Nur weil der TE hier vergessen hat zu kündigen, muß man ja nicht versuchen etwas zu konstruieren. Der TE wird wohl zum Vollzahler für ein Jahr werden, die Pakete lassen sich ja noch reduzieren damit es etwas günstiger wird.
22.07.2018 10:01
muck schrieb:
Der TE wird wohl zum Vollzahler für ein Jahr werden, die Pakete lassen sich ja noch reduzieren damit es etwas günstiger wird.
Nee, wir sind schon weit über 30.6.18 hinaus. Wird wohl nix mehr mit Pakete reduzieren
22.07.2018 10:05
stimmt ja, dann wird das nix
22.07.2018 10:05
kata86 schrieb:
Warum sind Sie mir gegenüber so unhöflich. Ich versuche nur eine haltbare Erklärung zu finden, welche der deutschen Rechtssprechung entspricht. Und diese scheint mir in diesem Vertragswerk nicht gegeben. Ich wollte nur einen Hinweis darauf, was ich übersehe. Ich bin beruflich in einer Anwaltskanzlei tätig und wollte die Sachlage sondieren. Ich werde nun weitere Schritte prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dann prüf mal. Ich bin Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (scheint ja scheinbar wichtig zu sein, das zu erwähnen ) und ich sage dir nun, dass es rechtlich haltbar ist. Aus der schriftlichen Vertragsbestätigung geht die Verlängerung zum Standartpreis eindeutig hervor. Genau das hast du in deinem Ausgangspost ja auch geschrieben. Der übliche Standartpreis wird vom 01.07.17 - 30.06.18 reduziert. Das bedeutet, das man ab der Folgelaufzeit, also ab dem 01.07.18 den Standartpreis zahlt.
Das muss nicht noch zusätzlich in den AGB festgehalten werden, zumal es dann für jeden Kunden individuelle oder gefühlte 25 verschiedene AGB geben müsste, da nicht jeder Kunde die gleichen Preise zahlt bzw. Standartpreise hat. Wenn man keine Verträge lesen kann, sollte man sich einfach mal vorher informieren.