13.09.2018 16:30
herbst schrieb:
Bei korrekter Bearbeitung ist das nicht normal.
Korrekte Bearbeitung bei Sky wird doch mittlerweile zum Glücksspiel
13.09.2018 16:37
Schreibe eine mail an die Geschäftsleitung. carsten.schmidt@sky.de
Man sollte den Mann mit Beschwerdemails zuschei§§sen, damit er wiederholt sieht, was in seinem Laden so abgeht!
13.09.2018 16:45
Und du glaubst das Carsten Schmidt diese mails liest?
Das machen doch Mitarbeiter/innen.
13.09.2018 16:47
Er sieht jedenfalls, dass viele davon eingehen! Und "anlesen" muss er die ja wohl
13.09.2018 16:53
Befindet sich Deine Bank außehalb der EU?
Du kannst, wie ein anderer Forist schon schrieb, bis 13 Monate nach Belastung zurückrufen.
Ich würde gleichzeitig auch einmal zu einer deutschen Bank wechseln (nicht DEUTSCHE BANK), deren Mitarbeiter mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut sind.
Die Tipps mit einem Anwalt sind übrigens schlecht. Der empfiehlt Dir nur, dass Geld zurückzurufen und dann erhältst Du von ihm eine Kostennote: Bei einem Rückruf entstehen Dir keinerlei Kosten. Falls Du deswegen Überziehungszinsen zahlen musst, müsstest Du die, nach Fristsetzung, gegenüber Sky geltend machen. Dann kann man einen Anwalt damit beauftragen.
Also, einfach immer zurückrufen, was beim Online-Banking sehr einfach ist. Und wenn Sky dann irgendwann mit einem Mahnbescheid kommt, einfach widersprechen. Dann müssen die das gerichtlich geltend machen. Und in dem Moment nimmst Du Dir einen Anwalt. Dann trägt Sky das Kostenrisiko. Aber, wenn Sky der Fehler bewusst wird, wird es soweit nicht kommen.
13.09.2018 16:57
herbst schrieb:
onzlaught schrieb:
Ist ganz normal,
Bei korrekter Bearbeitung ist das nicht normal.
Aber nicht korrekte Bearbeitung ist bei Sky normal!
Das halten einige für normal.
Die sind dann halt nicht so normal wie andere......
13.09.2018 17:01
Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einer unberechtigten Abbuchung ( 8 Wochen Frist für Rückbuchen) und einer rechtswidrigen Abbuchung (13 Monate Frist für Rückbuchen) ?
Mit einer Rückbuchung nach 8 Wochen würde jede gute Bank dem Kunden zur Vorsicht raten.
13.09.2018 17:07
Sollte Sie ja auch, aber der TE sagt Sie ist unberechtigt, also rechtswidrig, damit ist dann doch alles in Ordnung.
13.09.2018 17:09
Unberechtigt ist nicht gleich rechtswidrig! Aber jede unberechtigte Lastschriftenabbuchung über ein Sepamandat kann innerhalb von 8 Wochen natürlich zurückgebucht werden.
13.09.2018 18:04
Natürlich kenne ich den Unterschied.
Hierzu heißt es in Abschnitt B, Punkt 2.6.1 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr":
"Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte."
In diesem Fall gilt die 13-Monatsfrist.
Allerdings muss ich an einer Stelle korrigieren. Der Rückruf nach mehr als 8 Wochen geht nur, wenn der Bank die Unrechtmäßigkeit nachgewiesen wird, also nicht Online.
Aber hier kommt noch ein Punkt hinzu. Wenn der Forist nicht mit der Kündigung die Erlaubnis zur Lastschrift gleichzeitig widerrufen hat, dann hat er allerdings schlechte Karten. Dann ist defintiv nach 8 Wochen alles vorbei.
13.09.2018 18:14
gammoncrack schrieb:
Aber hier kommt noch ein Punkt hinzu. Wenn der Forist nicht mit der Kündigung die Erlaubnis zur Lastschrift gleichzeitig widerrufen hat, dann hat er allerdings schlechte Karten. Dann ist defintiv nach 8 Wochen alles vorbei.
Das wäre dann in der Tat ein Problem, wenn man das nicht macht.
13.09.2018 18:20
Meine bank weis das schon mit den 13 monsten. Problem ist das bei der bank von sky ein mandat liegt. Da sky den wohl nicht mitgeteilt hat das dieses mandat erloschen ist.
Hab jetzt dienstag einen termin beim anwalt . Dienstag ist auch die frist erloschen von sky das aie erstatten sollen.
Zum glück hab ich rechtschutz kostenübeename ist ggeregelt halt euch auf den lajfenden
Ich persönlich habe nicht extra gesxhrieben das das mandat gelöscht werden soll aber in der kündigungsbestätigung steht das es erlischt
13.09.2018 18:29
Aber dann ist doch alles ganz einfach.
Wenn Sky mit der Kündigungsbestätigung das Erlöschen des Mandats mitgeteilt hat, reicht dieser Nachweis dafür aus, dass die Bank die abgebuchten Beiträge wieder gutschreiben muss. Hast Du denen das nicht vorgelegt?
14.09.2018 07:27
Hab ich den vorgelegt sie wolkten 10€ haben und dann von der vank das mandat vorlegen lassen. Wenn die Bank keins hat erstatten . Die bank wird aber wohl eins haben sonnst würden sie nicht abbuchen. Vermutlich hat sky vergessrn mitzuteilen das das mandat erloschrn ist
14.09.2018 07:38
Hast Du carsten.schmidt@sky.de schon kontaktiert?
14.09.2018 07:40
Mach ich heute war gestern mit Terminierung füfür anwalt beschäftigt.
Meinst der liest das?
onzlaught <sky-admin@community.sky.de> schrieb am Fr., 14. Sep. 2018, 07:38:
<https://community.sky.de/?et=watches.email.thread>
Ungerechtfertigte abbuchung von über 300 €
Antwort von onzlaught
<https://community.sky.de/people/onzlaught?et=watches.email.thread> in
Service - Komplette Diskussion anzeigen
<https://community.sky.de/message/526292?et=watches.email.thread#526292>
14.09.2018 07:44
Er nicht, aber sein Team,
welches einiges mehr an Befugnissen hat als der normale Servicemensch.
Kurz und sachlich bleiben,
angemessene Frist (10-14 Tage) zur Bereinigung setzen.
(Mehr macht ein Anwalt anfangs auch nicht)
Denn wenn selbst ein Moderator das nicht geradebiegen konnte,
hilft mMn nur Team Carsten.