15.12.2018 07:43
Hallo Sky & Friends,
Aufgrund einiger technische Schwierigkeiten, verursacht von Sky Deutschland, würde ich während 7 Wochen ohne funktionierende Empfangsgerät von Sky verlassen. Während dieser Zeit wurde sogar mein Kundenkonto gesperrt und ich konnte mich weder durch Mysky App noch online anmelden. Praktisch, es war mir unmöglich mein Konto zu verwalten und den Vertragstatus zu überprüfen.
Endlich nach 7 Woche wurde der Konto wieder freigeschaltet und ich bekam einen neuen Receiver. Sky Deutschland hat sich für die "Unannehmlichkeiten" entschuldigt, aber das Geld für die 7 Wochen trotzdem abgebucht. Bei meiner Frage warum ist der Betrag nicht gutgeschrieben, Sky hat nach weiteren 3 Wochen behauptet, dass der Skygo ist, in solcher Fälle, für die Überbrückung vorgesehen.
Ich habe große Zweifel dass so ist, weil:
Meine Frage ist: gibt es vielleicht weitere Sky Kunden, die ähnliche Erfahrungen erlebt haben ?
Beantwortet Zur Antwort.
15.12.2018 08:25
5.1 liest sich für mich nicht so als das man Sky um Erlaubnis bitten sollte.
Kann aber rechtlich schwierig werden.
Sky ist gewinnorientiert, erwartest Du das sie beim ersten Anruf Geld verschenken?
Reich wird man nicht von Geld ausgeben.
Wenn Du wirklich Geld wiederhaben willst entweder direkt zurückbuchen oder die Geschäftsleitung kontaktieren.
Da sollte die Rechtslage aber gefestigt sein.
15.12.2018 07:49
Ich empfehle Punkt 5.1 der AGB.
SkyGo wird gerne als vollwertiger Ersatz angepriesen, es sei denn man hat Probleme mit SkyGo,
dann ist es als kostenlose Beigabe natürlich nicht möglich Presinachlässe zu gewähren.
Hast Du Sky gebeten Dir entsprechend Handy, Tablet, Laptop o.ä. zu stellen,
Du musst dererlei ja nicht stellen um den Vertrag zu erfüllen?
15.12.2018 08:01
Danke schön für den Hinweis! Agb 5.1 hatte ich schon dem Sky erwähnt. Ergebnis: Keine Antwort!
Die Behauptung, dass der Skygo gleichwertig mit dem gebuchten Paket ist, finde ich übertrieben . Ein 11 Zoll Tablett ist nicht mit einem Fernseher von 55 Zoll vergleichbar.
Die Leistungen von Sky sind als Tv-linear UND Skygo als online Dienst beschrieben. Der Ausfall einer dieser zwei Leistungen ist dich als teilweise Nichterfüllung des Vertrages zu sehen.
Unter Agb 2 Sky sind die Geräte geregelt. Die Nutzung von Tabletts oder Handy obliegt den Kunden .
15.12.2018 08:25
5.1 liest sich für mich nicht so als das man Sky um Erlaubnis bitten sollte.
Kann aber rechtlich schwierig werden.
Sky ist gewinnorientiert, erwartest Du das sie beim ersten Anruf Geld verschenken?
Reich wird man nicht von Geld ausgeben.
Wenn Du wirklich Geld wiederhaben willst entweder direkt zurückbuchen oder die Geschäftsleitung kontaktieren.
Da sollte die Rechtslage aber gefestigt sein.
15.12.2018 12:57
Danke schön für Deine Antwort!
28.12.2018 14:23
Hey craldo,
entschuldige bitte die späte Rückmeldung.
Sende mir doch bitte Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht zu, damit wir Dein Anliegen klären können. Des Weiteren benötige ich zum Datenabgleich Dein Geburtsdatum sowie den Namen Deiner hinterlegten Bank.
Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community
Gruß, Jule