23.10.2018 10:16
Hallo
Ich habe Sky per E-Mail per Post und Kundenservice gekündigt. leider habe ich immer noch keine Kündigungsbestätigung bekommen. Ich habe schon vor ca 2 Monate angerufen und nachgefragt wo ist der Kündigung bestätigung, als Antwort hat die Frau am Telefon gesagt das ist sollte ich keine Sorgen machen ich bekomme das Kündigungsbestätigung. Leider ich habe ihn immer noch nicht deswegen letzte Woche wieder habe ich angerufen und vor paar Tages schon wieder angerufen. wurde mir wieder versprochen dass ich bekomme das Kündigungsbestätigung. Jetzt sind wieder paar Tage rum und passiert nix.. was kann ich noch machen dass ich endlich bekomme das Kündigungsbestätigung.
23.10.2018 10:40
Schreibe deine erfolglosen Kundenserviceversuche per Email an service@sky.de mit dem Zusatz: z.H.d. Geschäftsleitung.
Der Service kann keine Kündigungsbestätigungen versenden bei bestimmten Kunden. Das muss dann die Fachabteilung per Hand schreiben. Wenn das nicht klappt, kann das der Geschäftsführer gerne übernehmen.
23.10.2018 10:46
davon abgesehen, wenn du per Post einschreiben gekündigt hast bedarf es keiner Bestätigung, dann hast du ja einen Nachweiß.
Auch eine vom System automatisch versendete email die den Eingang deiner Mail bestätigt gilt als Beweis des Zugangs.
Deine Mail und die automatische Antwort darauf archivieren, wenn die Kündigung bestritten wird kannst das an Sky senden.
Abgesehen davon kannst im KD-Center einloggen und schauen ob ein Kündigungsdatum hinterlegt ist.
aus einem Rechtsforum:
Eine Kündigung ist ein so genanntes einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass die Kündigung von einer Seite erklärt werden muss. Die Erklärung besteht aus der Abgabe der Erklärung - z.B. dem Einwurf des frankierten Kündigungsschreibens in den Postkasten - und dem Zugang des Schreibens beim Empfänger - z.B. durch Einwerfen in den Briefkasten des Empfängers. Es ist dabei nicht einmal notwendig, dass der Empfänger den Brief auch tatsächlich liest. Durch das Liegenlassen der ungeöffneten Briefe kann sich also keiner vor einer Kündigung schützen.
Das besondere an den einseitigen Rechtsgeschäften ist aber, dass diese keine Reaktion von der Gegenseite mehr erfordern. Die Kündigung ist- wenn die Voraussetzungen der Kündigung gegeben sind - wirksam auch ohne die Bestätigung.
04.11.2018 15:17
Hey kris,
tut mir leid, dass ich Dir jetzt erst antworte und Du so lange auf die Kündigungsbestätigung warten musst.
Gern helfe ich Dir weiter. Schicke mir dazu bitte eine private Nachricht mit Deiner Kundennummer, Deinem Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank.
So kannst Du mir eine PN schicken: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Liebe Grüße,
Peter
LunaG | 14.04.2024 20:16 | ||
Wurmi2022 | 30.03.2024 11:14 | ||
cabanossi51 | 09.03.2024 14:13 | ||
KF1 | 29.02.2024 20:55 | ||
giorgino | 14.02.2024 20:25 |