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Sky Q

Monalissa52
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Sky Q

ich bin Kunde von Sky ... möchte im Ausland meinen alten Receiver nutzen um über Satelliten die öffentlich/rechtlichen zu empfangen ATD/ZDF usw 

ist das möglich ? 

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grauerwolf
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Betreff: Sky Q

Hallo @Monalissa52 !

 

Sowas ist natürlich möglich, aber nicht erlaubt!

 

Man darf einen Sky-Receiver nur in dem Haushalt nutzen, für den er angemeldet ist. Das steht alles in den Geschäftsbedingungen.

Daher sollte man das nicht unbedingt offen mitteilen, wenn man so etwas machen möchte. Die Mitarbeiter von Sky lesen hier schließlich mit.

 

Viele Grüße

grauerwolf

 

jacobi22
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Betreff: Sky Q

Die Frage kann man so oder so deuten...
es gibt ja die Möglichkeit, Receiver zu übernehmen, manchmal auch kostenfrei und es gibt die Möglichkeit, alte Sky-Receiver käuflich zu erwerben, also alles legal und natürlich darfst du mit diesem Gerät, das immernoch ein Sky-Receiver ist, auch im Ausland schauen und da ging es ja um Sender, die frei empfangbar sind, also z.b. ÖR.
Bis hier hin also alles rechtens.
Was du nicht darfst, wäre die Smartcard mit ins Ausland nehmen, um sie dort zu nutzen. Hier gilt in der Tat das, was vom Vorredner beschrieben wurde. Die Smardcard ist lt. Vertrag an die im Vertrag hinterlegte Adresse gebunden.

Was in dem Zusammenhang aber interessant wäre: wie weit komm ich denn mit der Sky-Go-App im Ausland? Erlaubt? Technisch überhaupt möglich? Und bezahlbar, was Roaming betrifft?

puhbert
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Betreff: Sky Q

@Monalissa52 

Welche Bedeutung hat "mein alter Receiver "?

Wenn du ihn von SKY über ein Abo betreibst ,dann ist das schlichtweg verboten. (Funktionieren wird das sicherlich) 

peter65
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Betreff: Sky Q


@Monalissa52  schrieb:

ich bin Kunde von Sky ... möchte im Ausland meinen alten Receiver nutzen um über Satelliten die öffentlich/rechtlichen zu empfangen ATD/ZDF usw 

ist das möglich ? 


Warum ausgerechnet einen alten Sky Receiver für die ÖR Sender (ARD/ZDF) nutzen wolllen?

Das düfte jeder handelsübliche Receiver hinkriegen, so die zu empfangen sind.

jacobi22
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Betreff: Sky Q


@puhbert  schrieb:

@Monalissa52 

Welche Bedeutung hat "mein alter Receiver "?

Wenn du ihn von SKY über ein Abo betreibst ,dann ist das schlichtweg verboten. (Funktionieren wird das sicherlich) 


Wäre es dann "der alte Receiver"?

So, einfache Frage dazu: Ist der erwähnte alte Receiver noch Teil eine Sky-Vertrages. Wenn JA, investiere einfach 20 Euro oder auch weniger. Dann bist du alle möglichen und schrägen Diskussionen und eventuellen Ärger los.
Lt. AGB beschränkt Sky die Nutzung der Leistungen, und dazu würde ein vertragsgebundener Receiver auch zählen, auf den Haushalt des Vertragsinhabers

Wenn NEIN, mußt du nicht fragen, dann kannst du mit dem Dingen machen, was du willst.

P.S.: rein technisch ist es so, das es keine Möglichkeit gibt, den Standort eines Satellitenreceivers auszulesen, sofern dieser nicht über WLAN oder LAN mit dem Internet verbunden ist oder über andere Wege, wie beim SkyDSL mit dem Satelliten kommuniziert. Das aber nur als technische Zusatzinfo

Geht es auch um das Schauen von Sky-Inhalten, lies dich hier mal rein -> https://www.sky.de/hilfe/s/article/nutzung-von-sky-im-eu-ausland#frage1
Das betrifft dann aber das Streaming-Angebot

Monalissa52
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Betreff: Sky Q

vielen Dank , ich möchte ganz einfach  nur im Urlaub mit meiner Sat Antenne am Wohnwagen die frei empfangbaren Programme schauen 

berlin69er
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Betreff: Sky Q

Ich sehe das etwas anders, denn würde eine solche Klausel, die die (zumindest vorübergehende) Nutzung im Ausland unterbindet sich in den AGB finden, würde Sie vermutlich gegen europäisches Recht verstoßen.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_1590

 

Man kann nicht Freizügigkeit und einen einheitlichen Binnenmarkt in Europa fordern und beim Pay TV die Grenzen schließen.

tom75
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Betreff: Sky Q


@berlin69er  schrieb:

Man kann nicht Freizügigkeit und einen einheitlichen Binnenmarkt in Europa fordern und beim Pay TV die Grenzen schließen.


Doch, das kann man sehr wohl .... 

1. Hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun

2. Spielt da auch noch das ein oder andere mit rein wie z.B. das Lizenzrecht

 

Und um auf das "Problem" der TE wieder zurück zu kommen:

 

Ich würde mir für den Fall einfach einen 20€ Baumarktreceiver zulegen. Der macht a) nichts schlechter als der Q und b) wäre es mir schon zu blöd den Receiver daheim abzubauen .... 😉

puhbert
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Betreff: Sky Q

@Monalissa52 schrieb..........ich möchte ganz einfach  nur im Urlaub mit meiner Sat Antenne am Wohnwagen die frei empfangbaren Programme schauen .

 

 

Ob dafür allerdings ein  SKY SAT-Receiver,der eh bei den kleinsten Abweichungen im SAT Betrieb streikt ,die beste Wahl  ist ,bleibt abzuwarten .

Das können andere Receiver besser!

berlin69er
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Betreff: Sky Q


@tom75  schrieb:

@berlin69er  schrieb:

Man kann nicht Freizügigkeit und einen einheitlichen Binnenmarkt in Europa fordern und beim Pay TV die Grenzen schließen.


Doch, das kann man sehr wohl .... 

1. Hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun

2. Spielt da auch noch das ein oder andere mit rein wie z.B. das Lizenzrecht

 

Und um auf das "Problem" der TE wieder zurück zu kommen:

 

Ich würde mir für den Fall einfach einen 20€ Baumarktreceiver zulegen. Der macht a) nichts schlechter als der Q und b) wäre es mir schon zu blöd den Receiver daheim abzubauen .... 😉


Hast du den Link im Beitrag auch mal gelesen? Der ist zwar etwas älter und ich weiß nicht, wie der aktuelle Stand ist, aber da geht's genau um die von dir angesprochenen Lizenzen! 
Sky UK dürfte mittlerweile ja irrelevant sein, aber alle anderen Pay TV Anbieter in der EU wären dann davon weiterhin betroffen.

Und ja, wir reden hier sogar nur von einer vorübergehenden Nutzung eines regulären Vertrags im Ausland. Mal abgesehen davon, dass Sky nicht kontrollieren kann, wo der Sat Receiver angeschlossen wird, gehe ich mal davon aus, dass jede gerichtliche Auseinandersetzung zugunsten des Verbrauchers ausfallen würde, da es keinen Grund geben könnte, der lineares TV anders behandeln sollte als z.B. Streaming, bei dem es ja die Freizügigkeit, sprich (vorübergehende) Nutzung im Ausland z.B. im Urlaub oder auf Dienstreisen bereits gibt.

Da Sky es nicht unterbindet, gibt es aber auch keinen Grund einer gerichtlichen Auseinandersetzung. 
Die Hinweise, wie "verboten" oder "untersagt" kann man sich, in diesem Fall aber klemmen, da sie völlig irrelevant sind, wenn es um eine zeitweilige Nutzung im Ausland geht.

tom75
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Betreff: Sky Q


@berlin69er  schrieb:

@tom75  schrieb:

@berlin69er  schrieb:

Man kann nicht Freizügigkeit und einen einheitlichen Binnenmarkt in Europa fordern und beim Pay TV die Grenzen schließen.


Doch, das kann man sehr wohl .... 

1. Hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun

2. Spielt da auch noch das ein oder andere mit rein wie z.B. das Lizenzrecht

 

Und um auf das "Problem" der TE wieder zurück zu kommen:

 

Ich würde mir für den Fall einfach einen 20€ Baumarktreceiver zulegen. Der macht a) nichts schlechter als der Q und b) wäre es mir schon zu blöd den Receiver daheim abzubauen .... 😉


Hast du den Link im Beitrag auch mal gelesen? Der ist zwar etwas älter und ich weiß nicht, wie der aktuelle Stand ist, aber da geht's genau um die von dir angesprochenen Lizenzen! 
Sky UK dürfte mittlerweile ja irrelevant sein, aber alle anderen Pay TV Anbieter in der EU wären dann davon weiterhin betroffen.

Und ja, wir reden hier sogar nur von einer vorübergehenden Nutzung eines regulären Vertrags im Ausland. Mal abgesehen davon, dass Sky nicht kontrollieren kann, wo der Sat Receiver angeschlossen wird, gehe ich mal davon aus, dass jede gerichtliche Auseinandersetzung zugunsten des Verbrauchers ausfallen würde, da es keinen Grund geben könnte, der lineares TV anders behandeln sollte als z.B. Streaming, bei dem es ja die Freizügigkeit, sprich (vorübergehende) Nutzung im Ausland z.B. im Urlaub oder auf Dienstreisen bereits gibt.

Da Sky es nicht unterbindet, gibt es aber auch keinen Grund einer gerichtlichen Auseinandersetzung. 
Die Hinweise, wie "verboten" oder "untersagt" kann man sich, in diesem Fall aber klemmen, da sie völlig irrelevant sind, wenn es um eine zeitweilige Nutzung im Ausland geht.


Selbstverständlich habe ich den verlinkten Bericht gelesen. Wie du eben aber selber angemerkt hast geht es da um Filmlizenzen von Streaminganbietern. Du schließt einfach daraus, dass das für z.B. Fußballübertragungen im linearen TV auch gilt .... kann man machen und der geneigte Laie tendiert auch dazu und wundert sich dann immer mal wieder wenn es was auf die Finger gibt. Dann sind immer alle anderen blöd .... 😉

 

Für die vorübergehende Nutzung im Ausland gibt es die Möglichkeit SkyGo zu nutzen. Damit ist das auch ausdrücklich erlaubt (Streamin, du merkst?) .... was wiederum dazu führt, dass es überhaupt kein Problem und schon gar nicht rechtlich zu bemängeln ist, die Nutzung des Receivers auf den angemeldeten Haushalt zu beschränken. Die "Ware" selbst kann nämlich prinzipiell uneingeschränkt konsumiert werden.

 

Das Thema der Möglichkeit das zu kontrollieren hat im übrigen auch gar nichts mit "erlaubt" oder "nicht erlaubt" zu tun .... zwischen Ober- und Untergiesing ist es auch nicht erlaubt mit 200 zu fahren, aber wer will mich hindern? Scheint aber auch so ein bisschen der Zeitgeist zu sein, auf Regeln zu "scheissen" die nicht immer und überall penibelst überwacht werden.

peter65
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Betreff: Sky Q


@Monalissa52  schrieb:

ich möchte ganz einfach  nur im Urlaub mit meiner Sat Antenne am Wohnwagen die frei empfangbaren Programme schauen 


Verständlich, aber  ich würde da nicht den Sky Receiver nutzen, unabhängig was irgendeine AGB dazu sagt.

Sondern einen Sat Receiver der (nur) FTA  Sender darstellen kann. FTA = Free to Air, also alles was unverschlüsselt ist.

Die Frage die sich dabei mir stellt, auch mit aufnehmen von Sendungen und dem späteren ansehen?

 

AGB  hin oder her, die für mich technisch interessantere Frage wäre ob sich ein Sky Q Sat Reveiver für Deutschland überhaupt außerhalb Deutschlands nutzen lassen würde?

Weil wenn ja, möglicherweise auch mit Sky?

Zumal was @Monalissa52 da sehen möchte, FTA Sender, das hat doch nichts mit den verschlüsselten Sky Sender zu tun, oder? Die Sky AGB dürfte sich nur auf den Empfang der verschlüsselten Sky Sender beziehen?

berlin69er
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Betreff: Sky Q


@tom75  schrieb:

@berlin69er  schrieb:

@tom75  schrieb:

@berlin69er  schrieb:

Man kann nicht Freizügigkeit und einen einheitlichen Binnenmarkt in Europa fordern und beim Pay TV die Grenzen schließen.


Doch, das kann man sehr wohl .... 

1. Hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun

2. Spielt da auch noch das ein oder andere mit rein wie z.B. das Lizenzrecht

 

Und um auf das "Problem" der TE wieder zurück zu kommen:

 

Ich würde mir für den Fall einfach einen 20€ Baumarktreceiver zulegen. Der macht a) nichts schlechter als der Q und b) wäre es mir schon zu blöd den Receiver daheim abzubauen .... 😉


Hast du den Link im Beitrag auch mal gelesen? Der ist zwar etwas älter und ich weiß nicht, wie der aktuelle Stand ist, aber da geht's genau um die von dir angesprochenen Lizenzen! 
Sky UK dürfte mittlerweile ja irrelevant sein, aber alle anderen Pay TV Anbieter in der EU wären dann davon weiterhin betroffen.

Und ja, wir reden hier sogar nur von einer vorübergehenden Nutzung eines regulären Vertrags im Ausland. Mal abgesehen davon, dass Sky nicht kontrollieren kann, wo der Sat Receiver angeschlossen wird, gehe ich mal davon aus, dass jede gerichtliche Auseinandersetzung zugunsten des Verbrauchers ausfallen würde, da es keinen Grund geben könnte, der lineares TV anders behandeln sollte als z.B. Streaming, bei dem es ja die Freizügigkeit, sprich (vorübergehende) Nutzung im Ausland z.B. im Urlaub oder auf Dienstreisen bereits gibt.

Da Sky es nicht unterbindet, gibt es aber auch keinen Grund einer gerichtlichen Auseinandersetzung. 
Die Hinweise, wie "verboten" oder "untersagt" kann man sich, in diesem Fall aber klemmen, da sie völlig irrelevant sind, wenn es um eine zeitweilige Nutzung im Ausland geht.


Selbstverständlich habe ich den verlinkten Bericht gelesen. Wie du eben aber selber angemerkt hast geht es da um Filmlizenzen von Streaminganbietern. Du schließt einfach daraus, dass das für z.B. Fußballübertragungen im linearen TV auch gilt .... kann man machen und der geneigte Laie tendiert auch dazu und wundert sich dann immer mal wieder wenn es was auf die Finger gibt. Dann sind immer alle anderen blöd .... 😉

 

Für die vorübergehende Nutzung im Ausland gibt es die Möglichkeit SkyGo zu nutzen. Damit ist das auch ausdrücklich erlaubt (Streamin, du merkst?) .... was wiederum dazu führt, dass es überhaupt kein Problem und schon gar nicht rechtlich zu bemängeln ist, die Nutzung des Receivers auf den angemeldeten Haushalt zu beschränken. Die "Ware" selbst kann nämlich prinzipiell uneingeschränkt konsumiert werden.

 

Das Thema der Möglichkeit das zu kontrollieren hat im übrigen auch gar nichts mit "erlaubt" oder "nicht erlaubt" zu tun .... zwischen Ober- und Untergiesing ist es auch nicht erlaubt mit 200 zu fahren, aber wer will mich hindern? Scheint aber auch so ein bisschen der Zeitgeist zu sein, auf Regeln zu "scheissen" die nicht immer und überall penibelst überwacht werden.


Hm, also haste den Artikel doch nicht gelesen... Denn dort steht explizit Rechte für Streaming und Sat.

Warum sollte sich auch die Freizügigkeit rein auf das Streaming beziehen?


Und warum sollten Fußballrechte davon explizit ausgeschlossen sein? 
Welcher Unterschied würde denn außerdem bestehen, wenn der Verbraucher Sky per Streaming oder per Receiver im Ausland nutzt? 

 

puhbert
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Betreff: Sky Q

Die Verpflegungen gelten für 5 Jahre und wurden 2018 beschlossene, was ist danach ?

 

Laut Text.....

-Die Verpflichtungen werden im EWR fünf Jahre lang gelten. 

 

Es geht aber hier im Tread um den SKY Receiver und  da hat SKY doch sicherlich ein Mitspracherecht, wo diese Receiver verwendet werden dürfen !

Bei dem Empfang von SKY GO ist das im EWR ja klar geregelt .

tom75
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Betreff: Sky Q


@berlin69er  schrieb:

Hm, also haste den Artikel doch nicht gelesen... Denn dort steht explizit Rechte für Streaming und Sat. Warum sollte sich auch die Freizügigkeit rein auf das Streaming beziehen?


Doch, selbstverständlich habe ich den Artikel gelesen, und im Gegensatz zu dir habe ich ihn offensichtlich auch verstanden .... 

 


Und warum sollten Fußballrechte davon explizit ausgeschlossen sein? 

Weil die Lizenzvergabe da komplett anders ist vielleicht? Nur weil es beim einen geht ist es nicht automatisch bei allem anderen "erlaubt". So funktioniert "Recht" nicht ..... Dein Artikel verweist auf Filmlizenzen und nichts anderes. Du kannst gerne eine Entscheidung suchen, die sich mit Fußballrechten befasst.

 

Welcher Unterschied würde denn außerdem bestehen, wenn der Verbraucher Sky per Streaming oder per Receiver im Ausland nutzt? 

Sendelizenz (Rundfunklizenz) z.B. .... sagt dir das was? Nur mal so in den Raum geworfen, wie viele österreichische Kanäle kannst du denn mit deinem SAT-Receiver (völlig egal mit welchen) in Deutschland ansehen?

 

Dann könnte es natürlich auch einen Unterschied in der Betrachtung machen, dass man streaming selbstverständlich (auch) auf mobilen Geräten einsetzt. Lineares TV hingegen dann doch eher an stationären Empfängern.

jacobi22
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Betreff: Sky Q


@peter65  schrieb:

AGB  hin oder her, die für mich technisch interessantere Frage wäre ob sich ein Sky Q Sat Reveiver für Deutschland überhaupt außerhalb Deutschlands nutzen lassen würde?

Weil wenn ja, möglicherweise auch mit Sky?


rein technisch wären beide Fragen mit einen JA zu beantworten. Unabhängig vom Namen, der auf der Box steht, geht es dabei allein um die (technische) Verbindung zu einem Satelliten. Dabei spielt es keine Rolle, ob du in Europa, Asien oder Amerika bist. Es ist alles nur eine Frage des Services, den man dann erwartet. Für Receiver, die für den Verkauf / Verleih in der DACH-Zone (Deutschland/Österreich/Schweiz) vorgesehen sind, gibt es dann halt entsprechend vorgefertigte Senderlisten, die das Eingeben manueller Daten zum Satellit und/oder jeweiligen Sender ersparen. Kennt man eigentlich auch von der Einrichtung anderer Receiver, wo man dann Listen für z.B. die Hotbird-Satelliten hat.
Über eine zweite Sat-Antenne hab ich z.b. viele Jahre den Hispasat auf 30° West empfangen . Viele türkische Mitbewohner schauen mit gleicher Technik eben über TÜRKSAT Sender in ihrer Sprache.

Bei den Sky-Sendern schaut es ein wenig anders aus, aber nur, weil sie eben an die ASTRA-Satelliten gebunden sind. Ein ganz typisches und gutes Beispiel war Sky Sport News, das nun unbestritten zum Sky Paket gehört, in der Zeit der freien Empfangbarkeit aber auch mein Hauptsender in Schweden war, übrigens mit einer Camping-Sat-Antenne und ohne Smartcard. "Haken" ist hier die Verschlüsselung, die es vorher für diesen Sender nicht gab, aber irgendwann per Mausklick in der Sendezentrale so umgeschalten wurde. Du kann dennoch im gesamten ASTRA-Empfangsgebiet, also fast überall in Europa, diese Sky-Sender empfangen, bekommst da auch Programminfos über jeden Receiver, auch über Nicht-Sky-Receiver, aber du kannst eben ohne die Smartcard nicht entschlüsseln.
Was du nun damit machen darfst, kann wohl nur ein Sky-Offizieller beantworten. Nach meiner persönlichen Lesart spricht nichts dagegen. Ich verweise da nur auf Bekannte im Grenzbereich, wo einige doch über Leitungen im Ausland telefonieren und streamen.

berlin69er
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Betreff: Sky Q

Na ja, wenn du behauptest, in dem Artikel ginge es nur um Streaming, kann man schon davon ausgehen, dass du ihn nicht gelesen hast.

Es wird zwar eigentlich der Fall beschrieben, dass TV Angebote in ganz Europa gebucht werden können sollen. Letzlich schrieb ich aber auch, dass das nicht unbedingt etwas mit dem Fall hier zu tun hat, aber ganz gut das Thema Freizügigkeit unterstreicht.

Und da wird eben nicht unterschieden, ob es Streaming oder lineares TV ist.

Wenn ich die Österreichische GIS bezahle, kann ich auch die Smartcard nutzen und zwar europaweit, überall wo ich Empfang habe. Es geht also, ähnlich wie z.B. bei Handyverträgen darum, dass man seine Verträge auch "mitnehmen" kann.

Und da es hier ja sogar nur um einen Urlaub geht, sehe ich dort überhaupt keine Beschränkungen, die rechtlich haltbar wären.

tom75
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Betreff: Sky Q


@berlin69er  schrieb:

Na ja, wenn du behauptest, in dem Artikel ginge es nur um Streaming, kann man schon davon ausgehen, dass du ihn nicht gelesen hast.

Es wird zwar eigentlich der Fall beschrieben, dass TV Angebote in ganz Europa gebucht werden können sollen. Letzlich schrieb ich aber auch, dass das nicht unbedingt etwas mit dem Fall hier zu tun hat, aber ganz gut das Thema Freizügigkeit unterstreicht.

Und da wird eben nicht unterschieden, ob es Streaming oder lineares TV ist.

Wenn ich die Österreichische GIS bezahle, kann ich auch die Smartcard nutzen und zwar europaweit, überall wo ich Empfang habe. Es geht also, ähnlich wie z.B. bei Handyverträgen darum, dass man seine Verträge auch "mitnehmen" kann.

Und da es hier ja sogar nur um einen Urlaub geht, sehe ich dort überhaupt keine Beschränkungen, die rechtlich haltbar wären.


Ok, weil ich keine Lust mehr auf dieses ständige "blabla" habe eine einfache Frage die ausschließlich mit "ja" oder mit "nein" zu beantworten ist:

 

Kannst du zu 100% ausschließen, dass lizenzrechtliche und senderechtliche "Einschränkungen" dazu führen, dass die Nutzung eines Sky Receivers im Ausland nicht gestattet ist?

berlin69er
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Betreff: Sky Q

Woher soll ich das wissen? Also Jein! 🤣

Wenn man allerdings SkyGo nutzen darf, werden es wohl keine Beschränkungen der Lizenzen sein, vermute ich mal...

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