12.02.2019 14:22
Sehr geehrte Sky- Mitarbeiter;
bin jetzt etwas sprachlos. Hatte heute, den 12.02.2019 ca. 11.15Uhr, ein Gespräch mit einer Sky-Mitarbeiterin. Sie wollte mir Sky Q andrehen. Ich habe dankend abgelehnt. Nun schaue ich in meine Vertragsdaten, und siehe da, sie hat es trotzdem in meinen Vertrag geschrieben. Darf man jetzt schon nicht mehr ans Telefon gehen wenn es klingelt. Ich bitte daher einen Forummoderator, sich der Sache anzunehmen. Ich bitte noch darum, das mir ein Mitschnitt des Telefonats( am Telefon wurde mir versichert das es einen gibt), mir zugesandt wird.
MfG
ein doch schon sehr sprachloser Kunde
12.02.2019 14:37
Ja das geht fix bei SKY 1x klingeln und schon einen Vertrag.
"Ruft dich SKY an, so eine kacke, haste gleich einen Vertrag an der Backe" 😉
Am besten jetzt gleich per Mail widerrufen!
Das mit den Moderatoren hier dauert immer ein bisschen.
Das mit der telefonischen Aufzeichnung kannste vergessen. Gibt für dich keine.
12.02.2019 14:37
tignja schrieb:
Darf man jetzt schon nicht mehr ans Telefon gehen wenn es klingelt.
Nein, das darf man nicht. Hier kannst du eine Kontaktsperre für Outbound erstellen lassen: service@sky.de
12.02.2019 14:39
Danke für den Tipp herbst. Hätte ich vorher wissen müssen. Naja, bekommt der "service " noch eine 2. mail von mir. Danke niochmal.
12.02.2019 14:45
Hallo tignja,
ich kann Ähnliches berichten. Gleichwohl ich kein Moderator bin. Vor längerer Zeit erhielt ich auch so einen Anruf. Allerdings handelte es sich um das Cinema Paket. Ich verneinte es sowie du. Gleichwohl wurde mir ein Vertrag untergeschoben. Damals kontaktierte ich die Hotline und ich wurde mit der Fachabteilung verbunden. Daraufhin wurde es storniert. Fordere dir zu der anstehenden Stornierung unbedingt eine Bestätigung ein. Telie Sky schriftlich mit, dass du kein Einverständnis für eine Änderung gegeben hast. Zum Beispiel per E-Mail: service@sky.de. Weitere Handlungsempfehlungen findest du im angefügten Link.
"Bei Anruf Vertrag?"
Eine Handlungsanweisung stellt die Verbraucherzentral aus Rheinland Pfalz zur Verfügung:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/migration_files/media140091A.pdf
Herzliche Grüße
12.02.2019 14:46
Das nützt ihr/ihm aber nichts, sofern sie/er schon betrogen worden ist. Dazu ist es wohl offensichtlich zu spät.
12.02.2019 15:05
Hallo Hans Jürgen Bonin,
ein Widerruf käme eine Bestätigung des Auftrages gleich. Davon rate ich ab. Wieso soll ein Kunde etwas widerrufen, dass er nicht bestellte? Wo kommen wir da hin. Das ist absurd. Es wäre der Sargnagel für die Verbraucherrechte. Stattdessen sollte der Kunde Strafanzeige wegen Betruges auf einer Polizeiwache stellen.
Grundsätzlich ist die diejenige Partei, die die für sich günstige Tatsachen vorträgt, für deren tatsächliches Vorliegen beweispflichtig. Die beweisbelaste Partei ist dazu verpflichtet, den Vollbeweis zu führen. Eine Erbringung ist nur dann erbracht, sofern die vorgetragene Behauptung zur vollen Überzeugung des Gerichts nachgewiesen worden ist. Erst danach ist die andere Partei gehalten, den Gegenbweis zu führen. (Vgl. Beweislast - Zivilprozessordnung)
In einem anderen Thread habe ich bereits ein Urteil vom Landgericht Bonn angeführt, welches der Geschäftspraktik einen Riegel vorschob:
(Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11) - Telekom darf Kunden keine Verträge unterschieben
Herzliche Grüße
12.02.2019 15:32
alles schön und gut, artet aber genauso in Arbeit aus,
einfach widerruf per mail, die Empfangsbestätigung mit der mail gut aufbewahren und der Fall ist normalerweise erledigt.
15.02.2019 15:57
Hallo tignja,
entschuldige die späte Reaktion und die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Gern prüfe ich den Fall. Sende mir dazu in einer privaten Nachricht Deine Kundennummer. Des Weiteren benötige ich zum Datenabgleich Dein Geburtsdatum und den Namen der bei Sky hinterlegten Bank.
Hier siehst Du, wie Du mich direkt anschreibst: Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community
Viele Grüße, Conny