23.11.2018 15:36
Hallo,
Ich hatte am Mittwoch ein Schreiben von Sky im Briefkasten mit einem Vorteilscode.
Habe mich dann dazu entschlossen dieses wahrzunehmen und habe am Mittwoch Abend dem Vertrag per Internet abgeschlossen.
In der darauf gesendeten E-Mail stand, dass ich in Kürze eine weitere E-Mail zur Vertragsbestätigung erhalten werde.
Bis heute hat sich aber nichts getan. Könnte vielleicht ein Mod weiter helfen?
23.11.2018 15:41
Leider dauern die Vertragsbestätigungen immer etwas.
Hast Du schon mal angerufen !?
Ansonsten bleibt in der Tat nur ein Mod um sich das mal anzuschauen.
Das Problem ist, dass es derzeit eine längere Bearbeitungszeit hier im Forum von den Mods gibt bzw. was sich damit sagen will, sollte etwas nicht passen ist es meist dann für einen Widerspruch zu spät ...
23.11.2018 15:45
Danke für die schnelle Antwort.
Eine Widerrufsbelehrung habe ich noch nicht bekommen. Das Widerrufsrecht/-frist tritt ja erst in Kraft wenn man über diese informiert wurde.
23.11.2018 15:53
Jetzt hatte ich grad Olga am Telefon Die meinte ich müsse 48 Stunden warten und hat aufgelegt. Dann warte ich mal bis 18:43 Uhr dann sind die 48 Stunden rum
23.11.2018 15:59
Hallo bjoern83,
sowie es toomm1 schreibt ist es. Mit einigen Einschränkungen.
Sky führt derzeit wohl Wartungsarbeiten an der Hotline durch. Hierzu findet ihr alles in einem anderen Thread.
Beachte unbedingt die 14 tägige Widerrufsfrist. Und schaue in die AGB von Sky. Solltest du nichts Schriftliches in der Hand haben, bleibt nur der Widerruf.
Damit liegst du richtig, es kann aber unter Umständen sein, dass der Widerruf für bestimmte Geschäfte ausgeschlossen ist. Hierzu google mal bitte: internetkauf widerrufsrecht. Der erste Link der Verbraucherzentrale liefert alle Infos. Leider haben viele Leute derzeit ähnliche Probleme. Im Zweifel lieber innerhalb von 14 Tagen widerrufen, dann bist du auf der sicheren Seite. Denn ohne eine Auftragsbestätigung mit entsprechenden Preisen bekommt man derzeit eine Wundertüte, wenn man Pech hat.
Hebe dir auf jeden Fall das Schreiben auf, welches du erhalten hast.
Hierzu lade ich dich zu meinen anderen Thread ein. Dort wurde das Problem schon gut diskutiert.
Herzliche Grüße
23.11.2018 16:03
grundsätzlich hast Du Recht, wollte Dich aber "nur" darauf hinweisen dass bei Sky das machmal auch anders gesehen wird und wenn man den einen oder anderen Thread hierzu durchliest dann wird man feststellen dass immer wieder mal Widerrufe von Sky nicht akzeptiert werden .....
Hier mal ein Auszug:
Widerrufsfrist: Beginn und Dauer
Künftig beträgt die Widerrufsfrist einheitlich 14 Tage. Der Fristbeginn hängt vom Vertragsgegenstand ab.
Der Fristlauf kann bereits mit Vertragsschluss beginnen ...
Voraussetzung ist zudem, dass der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt hat (siehe unter
V.). Für den Fristbeginn ist allerdings nicht erforderlich, dass die Belehrung schon „in Textform“ erfolgt. Der
Unternehmer muss jedoch beweisen, dass er den Verbraucher in klarer und verständlicher Form belehrt hat.
23.11.2018 16:25
Danke für die Hinweise aber ich hoffe mal dass es nicht so weit kommen. Werde aber trotzdem wenn ich bis Ende nächster Woche nichts gehört haben sollte, einen Widerruf raus schicken.
23.11.2018 16:25
@toomm1,
deine Anmerkung ist richtig. Man muss als Verbraucher beim Widerrufsrechts die Sonderregelugen beachten. Wo regelt für Deutschland der Geseztgeber das Widerrufsrecht? (Das BGB findet nur in Deutschland Anwendung.)
Das Widerrufsrecht für den Online-Handel ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bis Juni 2014 in § 312d BGB geregelt. § 312e BGB beinhaltet Regelungen zum Wertersatz beim Widerruf. Mit der Umsetzung der EU- Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 wurde das BGB erneut geändert. Die wesentlichen Neuregelungen und vor allem die Ausnahmen des Widerrufsrechts finden sich ab dem 13.06.2014 in § 312g Absatz 2 BGB. Unbedingt die neuste Fassung lesen!
Hinweis
Die Neuregelung der Europäischen Verbraucherrechterichtlinie sieht an dieser Stelle ganz klare Regelungen für den Beginn und das Ende des Widerrufsrechtes vor:
AUSSCHLUSS MÖGLICH
Mit der Neuregelung des Widerrufsrechtes wird in § 312g BGB ebenfalls eindeutig geregelt, dass auch digitale Güter und Downloads vom Widerruf ausgeschlossen sein können. Voraussetzung ist, dass der Kunde 1. hierauf vorab hingewiesen worden ist udn 2. in das Erlöschen des Widerrufsrechts ausdrücklich (per Checkbox) eingewilligt hat.
Hinweis:
Hierbei handelt es sich um Informationen zum Widerruf, die ohne Gewähr sind. Irrtümer vorbehalten. Zugleich ersetzt die Information keine rechtliche Beratung durch eine Rechtsanwalt.
Herzliche Grüße
26.11.2018 12:05
Hallo bjoern83,
ich habe Dir gerade auf Deine private Nachricht geantwortet.
Viele Grüße,
Benni