13.03.2019 19:15
Der Pay-TV-Anbieter Sky muss sich mit den Konsequenzen eines Urteils des Landesgerichts München befassen. Dies befand teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam, die es dem Medienunternehmen erlaubten, das Programmangebot beliebig zu ändern. Grund für die Klage war der kurzfristige Wegfall der Formel-1-Übertragungen.
Mediennutzung kann sich unter Umständen zu einem teuren Vergnügen entwickeln, das ein ordentliches Loch in die Haushaltskasse frisst. Da wären zum einen die verschiedenen Streaming-Anbieter, die allesamt mit unterschiedlichen Produktangeboten aufwarten und jeweils einen monatlichen Betrag kosten. Oder eben der Pay-TV-Riese Sky, der mit seinen Jahres- oder Zwei-Jahresverträgen Kunden an seine Dienste bindet und monatlich zur Kasse bittet.
Kein Problem: Schließlich kann man sich im Vorfeld Gedanken machen, ob man sich das leisten kann und will. Wer Fußball, Golf oder Formel 1 live erleben möchte, der kauft eben das Sportpaket für mindestens ein Jahr. In Zeiten von monatlichen Abo-Modellen zwar eine antiquierte Herangehensweise, die mutmaßlich viele Kunden abschreckt - aber auch hier hat der Kunde ja die Wahl.
Blöd nur, wenn Sky die Lizenzen an Übertragungen verliert, das Programmangebot ändert oder einschränkt. Bislang waren die Gelackmeierten die Kunden, die auf ihren Verträgen sitzen blieben. Die AGB von Sky Deutschland ließen dies bislang zu. Nun kippte das Landgericht München diesen Abschnitt.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen diverse Abschnitte in den AGB des Medienunternehmens geklagt und in Teilen vom Landesgericht München Recht bekommen. Vorausgegangen war die eingestellte Sportübertragung von Formel-1-Rennen, mit denen man zunächst warb, dann aber aus Kostengründen doch verzichtete.
Daraufhin hatten sich Kunden bei den Verbraucherschützern gemeldet, die aufgrund der fehlenden Leistungen aus ihren Verträgen wollten - ggf. aus dem Sky Sport Paket. Sky verwehrte daraufhin ein Sonderkündigungsrecht, indem es sich auf die jeweiligen Absätze in den eigenen AGB berief.
Für Sky-Kunden bedeutet dieses Urteil vor allem, dass man auch die Filme, Serien oder Sportereignisse bekommt, für die man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterschrieben hat - oder vom Vertrag zurücktreten kann. Das Landgericht München ist bereits Mitte Januar zu diesem Urteil gekommen – rechtskräftig ist es jedoch noch nicht. Ob Sky gegen das Urteil in Berufung geht, ist nicht bekannt.
Quelle: vzbv.de
13.03.2019 19:17
... rechtskräftig ist es jedoch noch nicht...
wird natürlich hier im Forum schon ausgiebig besprochen, in verschiedenen Threads
13.03.2019 19:29
Und das Sky inzwischen Berufung eingelegt hat, ist auch schon bekannt