20.12.2018 21:09
Hallo,
ich muss meinem Ärger über sky Ticket jetzt wirklich einmal Luft machen !!!
Ich habe im August ein Angebot wahrgenommen. Und zwar gab es das Ticket Entertainment und Cinema für EINMALIG 19,99€ für insgesamt 4 Monate. In meiner Abrechnung wurden im September jedoch nicht 19,99€ sondern 39,98€ (2x Sky Ticket Einmalgebühr von je 19,99€) vermerkt, die auch abgebucht wurden.
Ich habe bereits 3x über das Kontaktformular versucht Kontakt aufzunehmen und die Angelegenheit zu klären. Jedes Mal bekam ich eine E-Mail mit der Meldung, dass man sich schnellstmoeglich um mein Anliegen kümmern werde und dass aufgrund einer großen Anzahl von Anfragen die Bearbeitungszeit derzeit bis zu 7 Tage betragen könne. Und jedes Mal hat NIEMAND vom Kundenservice auf meine Anfrage reagiert. Große Anzahl von Anfragen hin oder her, aber man kann als Kunde ja wohl erwarten, dass innerhalb von 3 (mittlerweile fast 4) Monaten jemand aus dem Kundenservice mal reagiert. Kundenfreundlichkeit wird scheinbar nicht gerade groß geschrieben bei sky! Bin langsam echt sauer !!!!!
Was kann ich tun, um mein Geld wieder zu bekommen? Hat jemand einen Rat und/ oder kann mir helfen?
Vorweihnachtliche Grüße,
Franzi
20.12.2018 22:31
Ich wollte erst schreiben, dass ich sofort diese Abbuchung zurückgeholt und den korrekten Beitrag, ebenfalls sofort, überwiesen hätte. Das Problem wäre aber wohl kaum gelöst gewesen. 19,99 Euro für einen schwarzen Bildschirm ist immer noch zu teuer.
Nach 4 Monaten würde bei mir ein Mahnbescheid rausgehen, wenn ich zu 100% sicher wäre, dass ich im Recht bin.
21.12.2018 07:29
Sollten Wir über eine Sammelklage wegen überhöhter Geldabbuchungen nachdenken? Wie hier in jedem 2. Beitrag zu lesen ist, werden offenbar bei einer vielzahl von SKY Kunden überhöhte Summen abgebucht! Ich denke jeder Rechtsanwalt wird bei dieser Anhäufung von unkorrekten Abbuchungen hellhörig, da mir das ziemlich Strategisch vorkommt!!!
21.12.2018 08:26
Hallo Franzi,
sofern die abgebuchten Monatsbeiträge sich von denen in der Auftragsbestätigung zum abgeschlossenen Vertrag unterscheiden, kannst du wie ich vorgehen. Meine Erfahrung zum Thema wie folgt:
Ich schrieb die Kundenbetreuung in Hamburg schriftlich an. Ein beleghaftes und eigenhändig unterschriebenes Einschreiben mit Rückschein, welches mit 1-2 unabhängigen Zeugen in der Post aufgegeben wird, hat sich in der Praxis bewährt.
Zugleich teilte ich Sky mein Anliegen nochmals mit. Zugleich legte ich in Kopie meine versandten E-Mails (fristgerechter Widerspruch der Abrechnung) sowie die Nachweise der Eingangsbestätigungen zum Vorgang bei. Ebenso fügte ich in Kopie die Auftragsbestätigung bei. Ich setzte Sky eine Frist von 14 Tagen, in der die zuviel erstatteten Beträge zurückzuzahlen sind. Dann teilte ich mit, dass die zugestimmte Lastschriftvereinbarung entsprechend der 8 Wochen Frist - rückgängnig gemacht wird.
Hinweis: Bei dir dürfte die Frist von 8 Wochen verstrichen sein. Du könntest bei der Bank anfragen, ob du von der Frist von 13 Monaten Gebrauch machen kannst, welche für illegale bzw. rechtswidrige Abbuchungen gewährt wird.
Den Differenzbetrag zahlte ich nach der Rückbuchung selbst ein. Da ich über die korrekte Auftragsbestätigung verfügte, aus der zweifelsfrei hervor ging, dass ich monatlich einen Betrag X zu zahlen habe, konnte ich Mahnungen oder die Androhung mit dem Inkassobüro gelassen entgegensehen. Zugleich wäre die nächstmögliche Option der Gang zum Rechtswanwalt bzw. in eine Verbraucherzentrale gewesen.
Herzliche Grüße und Frohe Weihnachten!
Anmerkung: Meine Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
21.12.2018 08:38
Hallo ziegetti,
einen Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges äußerte ich bereits in einem anderen Thread. Ich betone nochmals, es handelt sich um einen Verdacht, nicht um eine Feststellung! Was du richtigerweise ansprichst, meint die sog. Musterfeststellungsklage, die der Gesetzgeber ab 1. November 2018 geschaffen hat. Darüber hinaus meldete ich der Verbraucherzentrale bereits viele Missstände. Das kannst du auch tun und ist völlig kostenlos. Nur die individuelle Beratung kostet Geld, welche aber nicht verpflchtend ist. Entsprechende Adressen kannst du auf der Website der Verbraucherzentrale entnehmen. Desto mehr es melden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man tätig wird.
Sammelklagen wie man diese zum Beispiel aus Amerika kennt, gibt es in Deutschland leider nicht. Bei der Musterfestellungsklage handelt es sich um ein neuartiges Instrument zum Durchsetzen von Verbraucherrechten. Details hierzu unter:
musterfeststellungsklagen.de/faq/musterfeststellungsklage-fragen-und-antworten
PS: Vor dem Link, bitte www. setzen.
Herzliche Grüße
21.12.2018 08:55
Vielen Dank! Ich hatte meines Wissens noch NIE mit einem Vertag/Abonnement, so heftige Probleme wie bei SKY ! Soviel Aufwand, Nerven und zusätzliche Kosten ist absolut nicht im Sinne des Vertrages. Kundenservice ? Fehlanzeige, eine einzige Farce ! Ich werde mir sowas nicht länger antun. Werde definitiv kündigen. SKY sollte sich mal ne Scheibe anderer Anbieter abschneiden ! Da lob ich mir DAZN !!!! Kundenservice - TIPTOP ! Zeitnah, kompetent, freundlich u. bemüht !
21.12.2018 09:04
"Hinweis: Bei dir dürfte die Frist von 8 Wochen verstrichen sein. Du könntest bei der Bank anfragen, ob du von der Frist von 13 Monaten Gebrauch machen kannst, welche für illegale bzw. rechtswidrige Abbuchungen gewährt wird."
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum!
Das funktioniert immer nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung keine Einzugsermächtigung vorlag. Die lag aber in diesem Fall vor.
Eine Einzugsermächtigung enthält nie einen Betrag. Ist der Betrag fehlerhaft kann man innerhalb der 8-Wochenfrist zurückbuchen. Wurde ohne vorhandene Einzugsermächtigung etwas abgebucht, dann die hat die Bank gem. SEPA den Fehler gemacht, dass sie nicht geprüft hat, ob eine Berechtigung vorlag. Das prüfen die im Regelfall zwar nie, aber in dem Moment, wo so etwas passiert, ist die Bank im Risiko. Deswegen die 13-Wochenfrist.
Also, es geht nicht um den Betrag, sondern nur um das Vorhandensein einer Abbuchungserlaubnis.
21.12.2018 09:10
ziegetti,
keine Ursache, gerne wieder. Der Treppenwitz ist ja, dass Dazn von Sky - Sublizenzen bekam. Zugleich Sky Dazn Gutscheine über 6 Monate wie Sauerbier anpreist. Verzweifelung pur. Da ich ein FC Bayern München Supporter bin, komme ich dieses Jahr um Dazn rum. Sollte es zu einem möglichen VF mit bayerischer Beteiligung kommen, hätte ich den Freimonat. *lächelt Dazn ist aber cool, ich schaute bereits ein Spiel in der Kneipe. Vorallem nicht das Gesabbel. Es geht da nur um Sport. Ab dem HF und Finale überträgt leider nur Sky - aus deiner Sicht. Ich denke auch, sobald die DFL denen die Rechte aberkennt oder Sky bei der nächsten Rechtevergabe leer ausgeht, gehen die Lichter aus. Übrigens braucht Netflix - Sky nicht, aber Sky braucht Netflix. Der Mist mit den 3 Abos, ist einfach fanfeindlich. Und kaum einer bereit, es mitzumachen.
Ich denke das Board wird zeitnah ausgetauscht werden. 02 war auch lange richtig schlecht, da halfen die Beschwerden und Kündigungen auch weiter.Inzwischen besserte es sich. Mal sehen wie es sich bei Sky entwickeln wird.
Schönen Freitag!
21.12.2018 09:15
gammoncrack,
daher steht es im Konjunktiv! Niemand sagt, dass sie davon Gebrauch machen kann! Sondern es lediglich prüfen könne, ob es rechtswidrig wäre. Konkret meint es, ob es illegal und rechswidrig im Sinne der AGB der Banken ist.
Du musst es schon richtig lesen.
21.12.2018 09:21
mia san mia ! hoffentlich 3pkt gegen die Entracht! schöne Feiertage !!!!!
21.12.2018 09:24
MINGA OIDA,
SÜD SÜD SÜDKURVE!!
EBENSO FROHE WEIHNACHTEN UND 3 PUNKTE ALS WEIHNACHTSGESCHENK!
MIA SAN MIA
EIN ROTER
21.12.2018 09:26
Ach komm. Selbst der Konjunktiv ist schlecht - weil es einfach nicht geht. Selbst die (unnötige) Klärung mit der Bank ist mit Aufwand verbunden. Und auch ein Konjunktiv macht Hoffnung.
Bevor ich so etwas poste, beschäftige ich mich zumindest damit, ob auch nur die geringste Chance besteht. Ansonsten lasse ich es.
21.12.2018 09:30
gammonrock,
ein Optimist bist du nicht gerade, was? Konfuzius sagt: "Hoffe nicht ohne Zweifel und zweifle nicht ohne Hoffnung."
21.12.2018 09:35
vertretungsdreck,
bedeutet das, dass er sich das Geld von Konfuzius zurückholen soll?
21.12.2018 09:37
selbstverständlich und das mit Zinseszins. #ironie
30.12.2018 11:06
Hallo Franzi,
bitte entschuldige die späte Rückmeldung und die entstandenen Unannehmlichkeiten. Schicke mir bitte Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht zu. damit ich mir das genauer anschauen kann.
So kannst Du mich anschreiben: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Viele Grüße,
Benni