17.01.2019 11:08
heisst das, dass dieses Angebot nur für Nicht-Q-Receiver-Besitzer*innen gilt ?
17.01.2019 14:09
Hi,
Das Angebot wäre Fake.
Für alle die, die es dann trotzdem nehmen um keinen Wierruf schreiben zu müssen. Nichts zurückschicken müssen. Ihrem Geld nicht hinterher rennen müssen. Nur einmal Ärger schlucken und nicht über Wochen. Ich bin seit 1990 Kunde , aber mir reicht es jetzt...
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Gesendet über myMail für Android
Donnerstag, 17 Januar 2019, 11:08vorm. +01:00 von bridget8888 sky-admin@community.sky.de<mailto:sky-admin@community.sky.de>:
<https://community.sky.de/?et=watches.email.thread>
Muss Callcenter egal wie Sky Q verkaufen
Antwort von bridget8888<https://community.sky.de/people/bridget8888?et=watches.email.thread> in Das neue Sky - Komplette Diskussion anzeigen<https://community.sky.de/message/620270?et=watches.email.thread#620270>
17.01.2019 14:13
du hast jetzt widerrufen -? dann wird der alte Vertrag wieder hergestellt.
17.01.2019 14:23
platinkundeama.... schrieb:
Die unverzügliche Rückgabe des digitalen Eigentums verlangen!!!
Es gibt kein "digitales Eigentum" bei Aufnahmen oder Downloads! Eigentum kann nur an körperlichen Gegenständen, also z.B. an CDs, DVDs u.ä., entstehen.
Wie sieht das aus..., wenn ich über sky store einen Film kaufe..., gehört der dann zu 100% mir???
Nein (bzw. nur an der DVD/Blue-ray nicht aber am Download), weil wie oben beschrieben, Eigentum nur an körperlichen Gegenständen entsteht. Die Möglichkeit zum Download oder der Aufnahme/Speicherung digitaler Inhalte bedeutet nicht, dass dem Kunden Eigentum an dem Inhalt oder der Datei gewährt werden soll. Vielmehr kann der Verbraucher nur erwarten, dass ihm ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, dessen konkrete Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarung unterliegt.
Link folgt, wird aber dauern weil "moderiert" ...
17.01.2019 14:23
Hier der angekündigte Link ....
17.01.2019 15:22
Tach Tom
Mach dir nicht unnötig Mühe, habe selbst etwas geguckt und war mal wieder überrascht von Unternehmer Schutzhausen
Du hast vollkommen Recht, man müsste mal schauen ob das sprachlich so auch erklärt wird, das man ja vom Prinzip nur
ein digitales Nutzungsrecht kauft zb. im sky store.
Ich hatte jetzt auch keine Lust dazu zu gucken welche Richtlinien gelten bei der Beendigung des Nutzungsrechts.
Ich denke da oft einfach und zähle 1 und 1 zusammen..., der User hatte 24 Filme über sky store erworben im Wert von
sagen wir 111 Euro
Wie kann dieses Nutzungsrecht beendet werden, welche Vorgaben sind zu beachten usw.
Fragen über Fragen..., und man lernt nie aus
Gruß
17.01.2019 15:26
aus den AGB Store
5.1 Kauf
Hat der Kunde die Option Kauf" gewählt, stellt Sky den Inhalt auf folgende Art bereit:
5.1.1 Digitaler Inhalt
5.1.1.1 Der Kunde kann den gekauften Inhalt über die zugelassenen Endgeräte von Sky oder geeignete eigene Endgeräte im Wege des Streaming nutzen. (Streaming ist dabei die Datenübermittlung ohne, dass eine dauerhafte Kopie auf dem Endgerät des Kunden erstellt wird). Die Möglichkeit den erworbenen Inhalt zu streamen gewährt Sky für eine Mindestdauer von zwei Jahren nach Abschluss des Vertrages und nach diesem Zeitraum solange der Inhalt im Sky Store verfügbar ist. Die Möglichkeit des Streamings setzt jederzeit ein bestehendes, nicht beendetes Sky-Abonnement im Sinne von § 1 dieser AGB voraus.
5.1.1.2 Bei der Nutzung der Sky Store App über mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets kann der Kunde den erworbenen Inhalt auch zur dauerhaften Nutzung herunterladen (Download"). Unter "Download" ist die Speicherung zur späteren oder zeitgleich mit der Übertragung erfolgenden Nutzung auf einem von Sky zugelassenen mobilen Endgerät des Kunden (jeweils ein "Endgerät") zu verstehen. Der Download und die Wiedergabe sind nur über die von Sky zur Verfügung gestellte App möglich. Diese App ist unentgeltlich über den App-Store" von Apple (für iOS) und den Google Play Store" (für Android) abrufbar und muss vom Kunden auf seinem Endgerät installiert werden. Die Möglichkeit den erworbenen Inhalt herunterzuladen gewährt Sky für eine Mindestdauer von zwei Jahren nach Abschluss des Vertrages und nach diesem Zeitraum solange der Inhalt im Sky Store verfügbar ist. Die Nutzung der App setzt jederzeit ein bestehendes, nicht beendetes Sky-Abonnement im Sinne von § 1 dieser AGB voraus.
5.1.1.3 Verliert Sky die Lizenzrechte für das Streaming und den Download des erworbenen Inhalts, ohne das Sky dies zu vertreten hat, ist Sky berechtigt die Zurverfügungstellung des erworbenen Inhalts über diese Nutzungsarten zu beenden. Der Erwerb der DVD/Blu-ray bleibt davon unberührt.
5.1.2 DVD/Blu-ray
Nach Vertragsschluss übersendet Sky dem Kunden abhängig von der vertraglichen Vereinbarung entweder eine DVD oder eine Blu-ray an die hinterlegte Anschrift. Die Anschrift kann jederzeit im Sky Kundencenter geändert werden. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Sky.
5.1.3 Die vertragliche Hauptleistung besteht in der Einräumung von Nutzungsrechten an einem urheberrechtlich geschützten Werk in digitaler Form und nicht in der Bereitstellung eines bestimmten physischen Trägermediums. Der Wert des physischen Datenträgers beträgt bei DVD oder Blu-ray zwei bis vier EUR.
17.01.2019 15:28
bei mir wurde bezüglich der sogenannten Q Funktionen angerufen und ich wurde gefragt ob ich nach 6 Monaten Probe den Receiver in dem Zustand behalten möchte. Ich verneinte und sagte dem CCA das er sich diese Funktion in sauer kochen soll und damit war das Thema erledigt. Dies Funktionen scheinen eh alle nur Software seitig zu sein. Also brauchst keine Angst haben musst dein Kastl nicht wieder zurück schicken.
17.01.2019 15:28
du bekommst eine DVD oder BD und damit hast du dann den Inhalt des Kauffilms dauerhaft auch wenn kein sky Vertrag mehr besteht oder die Lizenzen abgelaufen sind.
17.01.2019 15:50
Ja ob ich jetzt tiefer durchblicke kann ich nicht sagen
Wir reden doch von dauerhaften Kopien auf der Festplatte, die wurden erworben als Nutzungsrecht.
Sind diese Rechte im Falle von lilalaune erloschen???
Digitales Eigentum ist die falsche Annahme gewesen von mir...,es geht um Nutzungsrechte.
Ich muss nochmal googlen..., hab aber keine Lust
17.01.2019 15:51
Danke, den hab ich schon durch
17.01.2019 15:54
Na dann sollte es doch relativ klar sein .... kein Eigentum an digital gespeicherten Inhalten .... Nutzungsrecht an den gespeicherten Inhalten .... wenn kein Abo mehr, dann kein Receiver mehr und ohne Receiver kein Nutzungsrecht mehr ....
17.01.2019 15:58
wenn dir mal langweilig ist
Leihen, Downloaden, Streamen, Aufnehmen – Filme sehen im Internet - klicksafe.de
17.01.2019 16:10
Ja es hat jetzt geklingelt
Ich denke dann das der Begriff kaufen irreführend ist..., man kann ein Nutzungsrecht kaufen oder mieten???
Ich kaufe ja auch keinen Mietwagen oder ne Wohnung..., ich miete sie!!!
Es ist auch nicht üblich zu sagen: Ich kaufe einen Mietvertrag!!!
Ok, danke für die Aufklärung, ich ziehe dann mal los und bekämpfe Banana Land
17.01.2019 16:24
ironheadwas schreibst du für ein Käse ???
Wenn du lesen kannst hat er in Verbindung mit dem neuen Q-Receiver verlängert.
Wenn er die Verlängerung widerruft muss natürlich der Q-Receiver wieder zurück.
Und die Q-Dienste haben erst mal nichts mit dem Softwarestand auf dem Receiver zu tun.
17.01.2019 16:30
aha, kennst Dich also richtig gut aus?! Na denn......
17.01.2019 16:40
na ja, ich gleiche nur deine Unwissenheit aus,
die aufpreispflichtigen Q-Funktionen sind eigentlich nur 2, alles auf dem Q-Receiver mit oder ohne Aufpreis bleibt ansonsten unverändert:
Auf mehreren Geräten gleichzeitig schauen
Sky Go extra
17.01.2019 17:07
Eieiei, da hab ich Empathie Dödel das wichtigste wieder vergessen
Sorry wenn ich dich gestern etwas blöde angemacht hatte, ich war mir einfach sicher das diese Blue Movie Filme mir
gaaaaanz alleine gehören
ganzliebguckentut