10.11.2022 18:26
Hab da mal was gelesen, das man um die Sky Q App zu nutzen, den Receiver wenigsten einmal Installieren muss, bin mir aber nicht sicher? Über eine Antwort würde ich mich freuen 😉
10.11.2022 18:39
Ich meine das hätte @onzlaught mal mit ja beantwortet
10.11.2022 18:47
@puhbert Bin ja eigentlich auch davon ausgegangen, bin mir aber nicht sicher, will nichts falsches schreiben. 😉
10.11.2022 22:36
Ich meine das auch irgendwo gelesen zu haben, es ist auf alle Fälle ratsam um zu schauen ob Karte und Receiver überhaupt arbeiten.
10.11.2022 23:24 - Zuletzt bearbeitet: 10.11.2022 23:25
Auch aus der Erinnerung:
Der Q muss erst einmal feigeschaltet sein, über die vollständige Installation und Anmeldung.
Danach kannst du die SKY Q App verwenden.
War glaube ein Modhinweis.
Finde ich aber nicht!
🫶 Hallo Moderatoren, könnt ihr uns bitte eine definitive Antwort geben?
Danke!
11.11.2022 06:10
Die offizielle Antwort muss ja eigentlich sein das der Q aktiviert und durchgehend online sein muss. Ob der Q die Aktivierung überhaupt zurückmeldet wäre interessant. Denn ich frage mich ob die Verbindung zwischen Receiver+ Karte und der App rein vertraglicher Natue ist oder wirklich (schon) technische Hürden zu nehmen sind.
11.11.2022 10:52
Hallo @kleines23, die Voraussetzung für das Nutzen der Sky Q App sind vertragliche Anforderungen (z. B. Multiscreen) und dass der Sky Q Receiver und das Gerät, auf dem die Q App läuft, im gleichen Netzwerk angemeldet sind. Gruß, Ronald
11.11.2022 11:22
@onzlaught Nein, das kann nicht die offizielle Antwort sein, da die SkyQ App auch genutzt werden darf, wenn der SkyQ nicht genutzt wird.
Ein Tracking der IP Adressen, wie es früher mal versucht wurde, dürfte mittlerweile kaum noch mit den aktuellen Datenschutzbestimmungen vereinbar sein, weshalb Sky das auch nicht mehr umsetzt.
Wie ich mein Heimnetzwerk gestalte und ob ich z.B. aus Sicherheitsgründen meine öffentliche IP Adresse verschleiere geht Sky nichts an.
11.11.2022 11:36
@berlin69er schrieb:@onzlaught Nein, das kann nicht die offizielle Antwort sein, da die SkyQ App auch genutzt werden darf, wenn der SkyQ nicht genutzt wird.
Ein Tracking der IP Adressen, wie es früher mal versucht wurde, dürfte mittlerweile kaum noch mit den aktuellen Datenschutzbestimmungen vereinbar sein, weshalb Sky das auch nicht mehr umsetzt.
Wie ich mein Heimnetzwerk gestalte und ob ich z.B. aus Sicherheitsgründen meine öffentliche IP Adresse verschleiere geht Sky nichts an.
Was die Rechtslage angeht sind wir einer Meinung, es gibt garkeine vertragliche Grundlage das ein Kunde den Q immer "on" haben muß und die Kommuikation der Geräte untereinander wären danach die nächste Baustelle.
Meiner Erfahrung nach interessiert das Sky aber recht wenig. Die drücken den Knopf, alle Apps etc. die "Ihren" SkyQ im Netzwerk nicht finden schalten ab und die paar Kunden die sich ernsthaft wehren wird das vorzeitige Vertragsende angeboten, oder ihne wird gekündigt.
11.11.2022 11:38
@digo schrieb:Auch aus der Erinnerung:
Der Q muss erst einmal feigeschaltet sein, über die vollständige Installation und Anmeldung.
Danach kannst du die SKY Q App verwenden.
War glaube ein Modhinweis.
Finde ich aber nicht!
🫶 Hallo Moderatoren, könnt ihr uns bitte eine definitive Antwort geben?
Danke!
Vielen Dank für deine Antwort.
Leider passt es nicht recht zu meiner konkreten Frage.
Kannst du bitte nochmals schauen?
11.11.2022 11:46
@kleines23 schrieb:Hab da mal was gelesen, das man um die Sky Q App zu nutzen, den Receiver wenigsten einmal Installieren muss, bin mir aber nicht sicher? Über eine Antwort würde ich mich freuen 😉
Und zur Frage von @kleines23 leider auch nicht.
Es ist ja auch die gleiche Frage!
11.11.2022 11:47
11.11.2022 11:51
Es könnte Stillschweigen der offiziellen Kanäle angeordnet sein was die technischen Details betrifft.
Alles andere gälte es dann selber auszuprobieren.
11.11.2022 12:11 - Zuletzt bearbeitet: 11.11.2022 12:42
@onzlaught schrieb:Es könnte Stillschweigen der offiziellen Kanäle angeordnet sein was die technischen Details betrifft.
Alles andere gälte es dann selber auszuprobieren.
Glaube ich nicht!
Dann sind wir in der Politik und nicht unter freundlichen Mods und Usern.
(Politik: Es wird auf Fragen geantwortet, die gar nicht gestellt werden und die eigentliche Frage bleibt offen!)
Sicher nur ein Mißverständnis!
Die technischen Details wollten wir doch gar nicht klären?
Also die Antwort wäre "Ja, es ist erforderlich!" oder " Nein, es ist nicht erforderlich!"
Denke @kleines23 wollte damit Usern eine korrekte Antwort weitergeben?
Die Frage warum es so ist, stand in der Grundfrage nicht.
Und hier sind jetzt nur User, die Tag für Tag den SKY Usern helfen.
Denke da kommt noch eine Antwort.
11.11.2022 12:53 - Zuletzt bearbeitet: 11.11.2022 13:00
Hallo @kleines23, die Voraussetzung für das Nutzen der Sky Q App sind vertragliche Anforderungen (z. B. Multiscreen) und dass der Sky Q Receiver und das Gerät, auf dem die Q App läuft, im gleichen Netzwerk angemeldet sind.
Gruß, Ronald
Dagegen steht da...
hilfe/s/article/technische-voraussetzungen-sky-q
Jetzt darf man mich korrigieren...
Beim Receiver Q ist der Q Service doch inklusive, oder nicht?
Und es steht nirgends dass dieser Receiver installiert oder gar angemeldet sein muss.
11.11.2022 12:54
Die Frage ist mMn mit
...und dass der Sky Q Receiver und das Gerät, auf dem die Q App läuft, im gleichen Netzwerk angemeldet sind...
beantwortet. Erst recht wenn man die technische Realität aussen vor lassen möchte.
Und wenn der Arbeitgeber vorgibt das das so nach aussen kommuniziert werden soll würde ich als Angestellter mich dran halten. Was wir als privat agierende Forenmitglieder hier schreiben steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich meine wir hatten hier auch mal den Fall (schon länger her) bei dem die Q App schon lief obwohl der Q Receiver sogar noch zum Threadersteller unterwegs war.
Wenn selbst die Streamingdienste das Thema Accountshare jetzt als Problem angehen ist es mMn nur noch ein Frage der Zeit bis Sky irgendwie agiert um den "Mißbrauch" einzudämmen. Bei Skys Paranoia was ungepairte Karten und unzertifizierte Hardware angeht fand ichs eh lustig das man den IP Abgleich mit Dem Release des Q aus den AGB gestrichen hat UND gleichzeitig eine bequem verteilbare Streamingstruktur auf den Markt brachte. Ich hätte ab dem ersten Tag eines Q in D mit IP Abgleich gerechnet.
11.11.2022 12:59 - Zuletzt bearbeitet: 11.11.2022 13:02
Es sind hier im Forum einige Threads zum Thema.
Und der Q kann mit Schachtel im Keller stehen.
Es kommt scheinst auf das Abo an.
Und beim Q Receiver ist der Q Service inklusive.
@kleines23 ...beachte wenn der Q einige Zeit nicht angemeldet ist - ist die Freischaltung futsch.
Fehler 14050
11.11.2022 13:49 - Zuletzt bearbeitet: 11.11.2022 14:00
"Hallo @kleines23, die Voraussetzung für das Nutzen der Sky Q App sind vertragliche Anforderungen (z. B. Multiscreen) und dass der Sky Q Receiver und das Gerät, auf dem die Q App läuft, im gleichen Netzwerk angemeldet sind. Gruß, Ronald"
"Angemeldet sind" bedeutet ja nicht, der Q muß dann im Netz aktiv bleiben. und laufen.
Thema, einmalige Anmeldung des Q reicht, aber danach kann es ja technisch nicht zwingend sein.
Das Gerät Q Receiver ist einfach auf dem SKY Server abgehakt, ok! Er ist dort angemeldet!
Und der bleibt, auch ohne Nutzung, dort angemeldet. Dein Haushalt!
Finde ich auch in Ordnung.
Das war meine Frage und wir hatten es so in Erinnerung.
Ist mir jetzt ausreichend!
11.11.2022 13:52 - Zuletzt bearbeitet: 11.11.2022 14:10
@schütz Das ist doch alles bekannt, aber auch das Beantwortet nicht meine Frage, wenn ich Sky bestelle mit Multiscreen, und ich den Receiver noch verschlossen im Paket habe, ob man die Sky Q App trotzdem schon Nutzen kann ohne den Receiver jemals im Betrieb gehabt zu haben? Da ja nun gleiches Netzwerk schließe ich daraus das Sky Q App nicht ohne einmalige Installation des Receiver 😉 funktioniert?
11.11.2022 13:54 - Zuletzt bearbeitet: 11.11.2022 13:57
@onzlaught Ich sehe es ähnlich, wie du. Ich denke nur, wenn Sky es dürfte, hätten sie den IP Abgleich weiterlaufen lassen und die AGB nicht von "im selben Netzwerk" in "im selben Haushalt" geändert.
Da die SkyQ App ja auf Sky fremden Geräten läuft, müsste gewährleistet werden, dass Sky darauf Zugriff hat. Insbesondere beim Apple TV würde Apple Sky sicher eine lange Nase zeigen, wenn sie darüber die Datenschutzeinstellungen, die Apple seinen Kunden ermöglicht aushebeln würde, vom rechtlichen Aspekt mal völlig unabhängig betrachtet.
Und bei SkyGo wäre eine Überprüfung sowieso nutzlos, da der Sinn dieser mobilen Anwendung ja gerade der ist, dass ich sie auch in fremden Netzen, Abseits des Zuhauses nutzen kann.
Hinzu kommt, dass sie verpflichtet wären, den Kunden detailliert Auskunft über die gesammelten Daten geben zu müssen, wenn dieser das möchte. Diesen Aufwand rechtfertigt sicher der Nutzen nicht.
Ich gehe also mal davon aus, dass Sky Accountsharing (maximal 5 Geräte möglich) weniger Kopfschmerzen bereitet, als das gewerbsmäßige Cardsharing bzw. die Payserver.