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Kündigung

ips
Geräuschemacher
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Kündigung

Hallo zusammen, ich möchte mein Sky-Abo kündigen. Ich habe gelesen, dass das auch über die Community geht. Wie muss ich vorgehen?

Freundliche Grüße Christian

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herbi100
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Re: Kündigung

dass das auch über die Community geht.

Hier im Forum kannst Du nicht kündigen

herbi100
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Re: Kündigung

E- Mail an service@sky.de senden

mit Deinen Daten und formlos, dass Du kündigst

ips
Geräuschemacher
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Re: Kündigung

Danke!!!

Jonnycash
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Re: Kündigung

Und wenn du innerhalb zwei Wochen keine schriftliche Bestätigung mit Kündigungstermin bekommst, anfordern !

miika
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Re: Kündigung

mail an service@sky.de mit dem Zusatz, dass du eine Kündigungsbestätigung möchtest. Die mail, die dir den Eingang deiner mail bestätigit, reicht nicht.

herbi100
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Re: Kündigung

Die mail, die dir den Eingang deiner mail bestätigit, reicht nicht.

Hast Du einen Link,

wo ich das nachlesen kann,

dass eine Kündigung über E-Mail, deren Eingang bestätigt wurde nicht reicht?

Würde mich interessieren.

Oder ist das nur Deine Meinung??

miika
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Re: Kündigung

es gibt dazu einen ausführlichen threat.

Nicht anwendbar
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Re: Kündigung

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herbi100
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Re: Kündigung

Also wieder nichts, Schade.

Wenn es Deine Meinung ist, dass eine Bestätigung des Eingangs nicht reicht,

ok.

Wenn Du aber schreibst

Die mail, die dir den Eingang deiner mail bestätigit, reicht nicht.

Hätte ich gerne eine belastbare Info dazu, denn Du schreibst das wie einen Fakt.

miika
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Re: Kündigung

1. es ist 23 Uhr

2. gibt es die Infos, ich habe dir gesagt, wo

3. es ist die Entscheidung derjenigen, die kündigt, was sie tut oder auch nicht

4. ich lerne hier, einfach Sachen ohne sofortige Begründung hinzuschreiben. Für Frauen ist sowas Neuland

Nicht anwendbar
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Re: Kündigung

bridget8888 schrieb:

Die mail, die dir den Eingang deiner mail bestätigit, reicht nicht.

Wesentlich für eine Künddigung ist der  Eingang im sogenannten "Wirkungsbereich" der Firma. Es reicht also natürlich die Eingangsbestätigung - damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite, sofern die Kündigung fristgerecht eingebracht wurde.

Klar ist es beruhigend, sobald die Firma dann auch die Kündigung bestätigt (auch als Nachweis für später, falls mal gebraucht), aber auf die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Kündigung hat das keinen Einfluss.

miika
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Re: Kündigung

es gab u.a.  die Kunden mit zwei Konten, wo sky die Kündigung auf das alte lange nicht genutzte Ticketkonto bezogen hat. Ich würde die beruhigende Variante vorziehen. Verkürzt eine mögliche Diskussion mit sky.

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