28.03.2019 14:04
berlin69er schrieb:
Du kannst die Nummern ergoogeln, weil sie mal zu Sky „gehörte“...
Was du jedoch nicht weißt ist, ob an der anderen Seite ein physikalisches Faxgerät von Sky, welches ein MA auch kontrolliert, ein Faxcomputer von Sky, der zwar vielleicht den Eingang bestätigt, aber nicht weiter verarbeitet oder gar eine externe Agentur, die die Faxe mal für Sky bearbeitet hat, aber das jetzt nicht mehr tut hängt...
Alles belanglos.
Der Kunde entimmt die Faxnummer aus der alten Vertragsberstätigung oder anderer Korrespondenz und schikt seine Kündigung. Geht das Fax durch, ist der Kunde safe.
Es ist allein Skys Verantwortung sicherzustellen, das nicht mehr gewollte Faxnummern wasserdicht inaktiv sind. Nur in einem forum zu schreiben: Nummer gints nciht mehr und die dann aus dem Impressum zu löschen reicht nicht aus.
28.03.2019 14:05
Was soll das??
28.03.2019 14:05
Erweckt aber ein wenig den Eindruck, das Du die genannte Nummer für ähnlich dubios hältst wie die Seite, von der Sie zitiert wurde.
28.03.2019 14:06
Na ja, wie geschrieben kenne ich die aktuelle Rechtslage nicht, was das “Beweismittel“ Sendebericht angeht...
Beim Rest bin ich voll bei dir.
28.03.2019 14:07
Veröffentlicht am22. November 2016Autoradmin
28.03.2019 14:07
Nein nein, das war rein allgemein gemeint ..... ich muss an meiner Ausdrucksweise arbeiten ...
28.03.2019 14:12
Ja ok, über den Sendebericht kann man viel (oder besser gar nicht) diskutieren, ähnlich wie über den leeren Briefumschlag per Einschreiben, aber als "Anscheinsbeweis" ist der bisher immer durchgegangen.
28.03.2019 14:20
Ich habe jetzt nochmal in den AGBs geschaut, die sie damals mit dem Receiver mitgeschickt haben. Dort steht lediglich, dass die Kündigung „in Textform“ zu erfolgen hat. Kein Hinweis, dass ein Fax nicht ausreicht.
28.03.2019 14:24
Die Faxnumme rist seit ca 2 Jahren nicht mehr im Impressum.Dann poste doch mal deine Quelle vom Impressum mit Faxnummer
28.03.2019 14:27
Ob die im Impressum steht oder nicht spielt doch überhaupt keine Rolle. Die kann ja z.B. auch in den Vertragsunterlagen stehen ...
28.03.2019 14:29
tom75 schrieb:
Ob die im Impressum steht oder nicht spielt doch überhaupt keine Rolle.
Für den TE war dieser Punkt sehr wesentlich:
28.03.2019 14:36
"Seit 1. Oktober 2016 müssen Sie für eine Kündigung nur noch einen Text schreiben - ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Was das Bundesministerium eine Klarstellung des Gesetzes nennt, bedeutet in der Praxis eine deutliche Aufwertung der E-Mail. Denn viele Unternehmen hatten Kündigungen auf diesem Wege bisher nicht akzeptiert. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie neue Verträge nun kündigen.
Die neue Rechtslage gilt für nach dem 30. September 2016 neu abgeschlossene Verträge. In diesen darf von Verbrauchern nicht mehr eine strengere Form als die Textform (also zum Beispiel die so genannte "Schriftform") gefordert werden. Auf entsprechende Klauseln darf sich der Unternehmer nicht mehr berufen, weil sie unwirksam sind."
Quelle: Verbraucherzentrale.de
28.03.2019 14:52
raubkatze1976 schrieb:
Die Faxnumme rist seit ca 2 Jahren nicht mehr im Impressum.Dann poste doch mal deine Quelle vom Impressum mit Faxnummer
Ich muss gar nix posten, wenn die Nummer funktioniert(e), dann hat die Kündigung Rechtskraft.
Egal seit wann die Nummer irgendwo nicht mehr steht.
28.03.2019 14:57
Ibe Moserer schrieb:
"Seit 1. Oktober 2016 müssen Sie für eine Kündigung nur noch einen Text schreiben -....
Darum geht es nicht. Das ein Fax an sich ausreicht, hat hier niemand bezweifelt.
28.03.2019 15:02
Woher man die Nummer hat ist irrelevant, so lange das Fax irgendwo bei Sky ankommt.
Der Gesetzgeber erwähnt keine bestimmten Kommunikationswege bei Kündigungen,
da geht es nur um "Machtbereich".
28.03.2019 15:04
Die aktuelle AGB ist entscheidend und dort steht das gleiche...
Falls SKY nun auf Handelsübliche Kommunikationsmittel wie Fax oder Buschtrommel verzichten möchte muss das meiner Einschätzung nach in eine AGB einfließen, aber das is ja hier kein Wunschkonzert...;-)
-die Kündigung "in Textform" zu erfolgen hat-
Welche Varianten sind zugelassen und wer entscheidet darüber und warum sind die Dinger bei Sky noch in Betrieb???
28.03.2019 15:06
Ich glaube ja das die deutsche Gesetzeslage über den AGB steht.
28.03.2019 15:13
Das wollt ich ja damit sagen, wenn ich der Stadt erkläre, ich bin über meinen alten Briefkasten nicht mehr erreichbar sondern nur noch über mail dann lachen die mich mal kurz aus...
28.03.2019 15:14
mal ein Urteil aus 2016:
Der BGH hat sich in zwei Beschlüssen zur Wirkung des „OK“-Vermerks auf dem Fax-Sendebericht geäußert. Er hat damit seine bisherige Auffassung bestätigt:
Der mit einem „OK“-Vermerk versehene Sendebericht begründet nicht den Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung beim Empfänger. Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Faxgerät.
(BGH, Beschluss vom 12.4.2016; AZ: VI ZB 7/15)
28.03.2019 15:20
Wurde am 18.01.18 schon mal beantwortet
Hi lud1306,
Sky hat die Faxnummer zum 1. August 2017 bewusst eingestellt, da diese nur noch selten von Kunden genutzt wurde. Die meisten Kunden bevorzugen inzwischen andere Kanäle wie Telefon, E-Mail oder Briefe zur Kontaktaufnahme. Und über diese garantieren wir auch in Zukunft unsere Erreichbarkeit.
Beste Grüße, Oliver